Monika Schwalm: Neugestaltung des BAT
Nr. 287/04 28. Mai 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 24 Monika Schwalm: Neugestaltung des BAT Der Bericht des Finanzministers zum Stand der Neugestaltung des Tarifrechtes hat deutlich gemacht, wie schwierig die aktuelle „Gemengelage“ ist. Im Rahmen der Tarifrunde 2002/2003 haben die Vertragsparteien vereinbart, das öffentliche Tarifrecht neu zu gestalten. Arbeitsgruppen wurden gebildet, ein Zeitplan verabschiedet. Das neue Tarifrecht sollte flexibel, einfach, verständlich, leistungsorientiert und wettbewerbsfähig sein. Der BAT ist seit 1961 in seiner Substanz im wesentlichen unverändert. Verwaltungen und Betriebe sind nicht mehr so wie vor 40 Jahren. Veränderte Bedingungen am Arbeitsplatz, die Entwicklung vieler Verwaltungen zum Dienstleister, die erhöhten Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verlangen nach einer Neugestaltung. Darüber sind sich im Grundsatz alle einig – die öffentlichen Arbeitgeber von Bund, Länder und Gemeinden und die Gewerkschaften. Auch meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Reformen nicht beim Beamtenrecht stehen bleiben dürfen, sondern wir auch eine Reform des BAT brauchen. Das habe ich hier bereits verschiedentlich deutlich gemacht.Schwerpunkt der Verhandlungen sind die Arbeitszeit, die Mantelbestimmungen, die Eingruppierung und die Entgelttabellen. In allen 4 Bereichen gibt es bereits einige grundsätzliche Übereinstimmungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und der Gewerkschaft, aber die Liste der Punkte, für die es noch keine Einigung gibt, ist erheblich länger. Der vereinbarte Zeitplan, die Eckpunkte dieses neuen Tarifsrechts bis Ende März bzw. Juni 2004 festzulegen, ist nicht mehr zu halten. Als besondere Problempunkte haben sich die Fragen der Regionalisierung und des Arbeitszeitgesamtvolumens herausgestellt.Nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder den Tarifvertrag über die Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die zur Zeit 38,5 Stunden beträgt, am 26.3.2004 mit Wirkung zum 1.5.2004 gekündigt hat, hat die Gewerkschaft Verdi die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Im Vorfeld der Kündigung haben sich auf Fachebene alle Referenten aller Länder, auch aus Schleswig-Holstein, für eine Kündigung ausgesprochen.Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit diesem Thema beschäftigt und zwar 1 Tag vor der Kündigung, am 25. März. Dabei waren die SPD-Länder in dieser Frage zunächst sehr zögerlich. Während dann Nordrhein-Westfalen und Bremen sich für eine Kündigung ausgesprochen haben, waren Ministerpräsident Beck und unsere Ministerpräsidentin nicht für die Kündigung. In der Sitzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat Schleswig-Holstein dann doch für die Kündigung gestimmt, aus Solidarität und um die TdL zu erhalten.Nordrhein-Westfahlen, Bremen und Rheinland-Pfalz haben die Wochenarbeitszeit für Angestellte und Arbeiter inzwischen erhöht - obwohl Ministerpräsident Beck in der MPK dagegen war!Sie sehen, die Front geht quer durch die Ministerpräsidentenkonferenz - quer durch die Parteien.Bei der Arbeitszeitverlängerung für Arbeiter und Angestellte geht es den Ländern um strukturelle Einsparungen im Personalbereich und um eine Gleichbehandlung mit den Beamten. Der vor Jahren gefasste Beschluss, die Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamte in unserem Land zu erhöhen, war richtig. Gerade in einem kleinen Land wie Schleswig-Holstein, belasten die Personalausgaben den Landeshaushalt besonders. Zu fragen bleibt an dieser Stelle, warum Schleswig-Holstein den mitgetragenen Beschluss für die Angestellten und Arbeiter nicht umsetzt.Die CDU-Landtagsfraktion hat bisher einmütig die Meinung des bayrischen Finanzministers geteilt, die TdL zu erhalten. Bayern hat entschieden, in der TdL zu bleiben. Genau, wie eben dargestellt bei den Ministerpräsidenten, gibt es natürlich auf bei uns Kollegen, die inzwischen im Zweifel sind, ob das so richtig ist. Das gilt im übrigen auch für die Beibehaltung der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten.Unlogisch ist die Forderung nach dem Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrages wenn gleichzeitig im Zuge der Föderalismusdiskussion die Ministerpräsidenten fordern, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten auf die Länder zu verlagern. Hier kommen wir an einen Konflikt. Hier gibt es – weiteren Beratungs- und Diskussionsbedarf, in allen Parteien und nicht nur in Schleswig-Holstein. Wir werden uns daher bei der Abstimmung zu Punkt 1 des Antrages enthalten.Ich erwarte weitere Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass es doch noch gelingt, den BAT neu zu gestalten.