Heiner Garg zur Tarifautonomie im öffentlichen Dienst
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 198/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 28. Mai 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLFinanzpolitik/Tarifautonomie öffentlicher Dienst www.fdp-sh.de Heiner Garg zur Tarifautonomie im öffentlichen Dienst In seinem Redebeitrag zu TOP 24 (Erhalt der Tarifautonomie im öffentlichen Dienst) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Anstatt mit großen Krokodilstränen den Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrages im öffentlichen Dienst zu beschwören, sollten wir uns die Realitäten in Schleswig-Holstein genauer ansehen:• Die Landesregierung hat über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder alle Arbeitszeitregelungen der geltenden Tarifverträge für den Landesdienst mit dem Ziel der Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich gekündigt.• Ministerpräsidentin Heide Simonis hat jeweils in den Ministerpräsidentenkonferenzen am 18. Dezember 2003 und 25. März 2004 ausdrücklich ihre Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst gegeben.• Zwar wirft Finanzminister Dr. Stegner, der auch stellvertretender Vorsitzender der Tarifgemeinschaft der Länder ist, den Ministerpräsidenten von Bayern und Hessen vor, sie würden den Streit um die Arbeitszeitverlängerung im öffentlichen Dienst einen Kurs der „Totalkonfrontation“ gegenüber den Gewerkschaften steuern (Welt, 15.04.2004).Doch gleichzeitig möchte der Finanzminister, der in der Öffentlichkeit jeden Eindruck vermeiden möchte, dass ihm nicht am Erhalt der Tarifautonomie und das Flächentarifvertrages gelegen ist, auch in Schleswig-Holstein die Verlängerung der Arbeitszeit insgesamt durchsetzen.Nach dem Willen des Finanzministers müssen deshalb auch die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes aus „Kostengründen“ Einbußen hinnehmen, wie es bereits bei den Beamten geschehen ist. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Weil das Land schlichtweg pleite ist, sollen alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ihr Scherflein dazu beitragen, den Landeshaushalt zu sanieren.Das versteht Herr Dr. Stegner als einen Akt der „Solidarität“. • Durch ein Schreiben an alle personalführenden Stellen der Landsverwaltung hat das Finanzministerium laut einer Presseerklärung der Gewerkschaft ver.di vom 18.04.2004 bereits die Anhebung der Arbeitszeit durchblicken lassen.Streichungen und Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld analog zu den bereits jetzt eingeführten Regelungen der Beamten sind mit Kündigung der Tarifverträge durch die Tarifgemeinschaft der Länder im Juli 2003 beschlossene Sache.Da stellt sich dann schon die Frage, warum der Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrages beschworen wird, wenn Finanzminister Dr. Stegner stellvertretend für Schleswig-Holstein genau aus diesem Tarifvertrag ausgestiegen ist und zumindest durch sein Handeln deutlich macht, dass ihm der Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrages nicht sonderlich am Herzen liegt?Vielleicht, weil es mit den Landesbeamten in Schleswig-Holstein doch so einfach funktioniert hatte? Mit ihnen brauchte man nicht zu reden oder gar zu verhandeln. Eine Anordnung gegenüber den zu Alimentierenden reichte aus - allen Leitbildern der Landesregierung zum Trotz. Warum dann noch dieses Deckmäntelchen der Tarifautonomie, wenn es doch so sehr viel einfacher wäre mit den Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst genauso zu verfahren, wie mit den Beamten?Denn die tatsächlichen Einspareffekte infolge einer Kündigung der Arbeitszeitbestimmungen sind eher symbolisch. Selbstverständlich kann diese Landesregierung nicht erwarten, dass durch eine Kündigung kurzfristige Einspareffekte entstehen, schon allein, weil Tarifverträge nachwirken. Änderungen bei der Arbeitszeit können allenfalls bei der Neueinstellung – die im öffentlichen Dienst aber bekanntlich so gut wie nicht mehr stattfinden – beziehungsweise bei einzelvertraglichen Änderungen durchgesetzt werden.Die Kündigung der Verträge bedeutet eines: Der Versuch bei den anstehenden Verhandlungen über die Modernisierung und Flexibilisierung mehr Druck auszuüben. Also genau das, was Finanzminister Stegner den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vorwirft. Seit Jahren wird darüber diskutiert, wie eine solche Reform der Tarifverträge im öffentlichen Dienst auszusehen hat. Eine solche Reform liegt im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.So ist es auch nicht sonderlich verwunderlich, dass die Tarifparteien im Hinblick auf die Flexibilisierung des Tarifvertrages, der Bezahlung von Führungsaufgaben sowie bei der Neugestaltung der Eingruppierung mit mehr als 17.000 Tätigkeitsmerkmalen gar nicht so weit auseinander sind.Um so unverständlicher ist es, durch sein jetziges Handeln zu dokumentieren, dass die Verträge, die man sehenden Auges im Dezember letzten Jahres geschlossen hatte, von Anfang an nicht tragfähig waren.Wenn Schleswig-Holstein tatsächlich am Erhalt des Flächentarifvertrages gelegen ist und befürchtet, dass reichere Bundesländer durch Bezahlungsanreize die besten Kräfte abzuwerben versuchen, dann sollte man auch dafür sorgen, dass motivierte, leistungsbereite und leistungswillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht durch taktische Spielchen verunsichert werden.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/