Klaus Schlie: Härtefallkommission überflüssig
Nr. 278/04 26. Mai 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 14 Klaus Schlie: Härtefallkommission überflüssig Unsere Einschätzung zur Härtefallkommission hat sich seit 1996 nicht geändert. Nach wie vor gilt – die Kommission ist politisch nicht zu verantworten und rechtlich außerordentlich fragwürdig.Grundlage für das Handeln der Härtefallkommission ist nach wie vor das geltende Ausländerrecht. In dem Bericht heißt es wörtlich, dass „in der Mehrzahl der Fälle keine rechtlichen Abhilfemöglichkeiten zur Verfügung standen.“Wozu also dann eine Härtefallkommission, wenn sie keine rechtlichen Abhilfemöglichkeiten hat?Offen bleibt in dem Bericht, wie viele rechtliche Abhilfemöglichkeiten es denn gegeben hat, die zu einer dauernden Aufenthaltsgenehmigung des jeweiligen Petenten geführt hat.Der Bericht lässt offen, ob etwa die Entscheidungen der Ausländerbehörden rechtlich anzuzweifeln gewesen sind. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte es ja eine dienstrechtliche Untersuchung der Vorgänge geben müssen. Der Innenminister wird uns sicher gleich noch erklären, in wie vielen Fällen dies geschehen ist.Wir halten die Arbeit der Kommission nach wie vor für überflüssig, weil das Vorliegen von Gründen, die im Einzelfall eine Aussetzung der Abschiebung gebieten, bereits im jeweiligen Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls im Verwaltungsgerichtsverfahren geprüft worden sind.Darüber hinaus besteht als besonderes generelles Recht die Möglichkeit, den Petitionsausschuss des Landtages anzurufen. Dies ist die einzig rechtlich gesicherte Instanz außerhalb des Verfahrensweges aufgrund des bestehenden Ausländerrechts, um alle humanitären Aspekte umfassend zu berücksichtigen.Die Härtefallkommission hat nach wie vor eine landesverfassungsrechtlich nicht abgesicherte Funktion als „Quasi-Petitionsinstanz“. Dies ist eine Missachtung des Parlaments, weil es in bundesdeutscher Verfassungstradition ganz selbstverständlich ist, dass die Entscheidungen in Petitionsangelegenheiten dem Parlament vorbehalten bleiben und nicht von einer durch die Regierung eingesetzten Kommission getroffen werden.Die Kommission erweckt nach wie vor in doppelter Hinsicht einen fatalen Eindruck. Zum einen wird den Petenten vorgegaukelt, als gebe es eine zusätzliche Rechtsinstanz für ihre Anliegen und zum anderen wird durch die Arbeit der Kommission der Eindruck erweckt, als würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die beteiligten Ausländerbehörden und die Gerichte nicht sachgerecht und auf der Grundlage des geltenden Rechts Entscheidungen treffen. Die ohnehin schwierige Aufgabe der Bediensteten in diesem Bereich wird damit konterkarriert.Nach wie vor ist es doch gängige Praxis, dass bis zur Entscheidung der Härtefallkommission der Innenminister die zuständige Ausländerbehörde bittet, bis zur Zuleitung einer Empfehlung der Kommission von einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme abzusehen. Dieses Bitten ist in der Praxis eine Weisung und die ist rechtlich unzulässig. Hier wird politisch Einfluss auf Verwaltungshandeln genommen, das sich am Recht zu orientieren hat.Um es nochmals klar und deutlich zu formulieren: Notfälle, außergewöhnlich gravierende Härtefälle kann und wird es immer geben. Dort, wo Menschen handeln, ist Irrtum und Fehlinterpretation nicht gänzlich auszuschließen. Für diese Fälle gibt es den Petitionsausschuss des Landtages – der ist zuständig und der wird in Zukunft auch real zuständig sein.