Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.05.04
15:30 Uhr
CDU

Sylvia Eisenberg: Chance vertan – Rot-Grün bleibt untätig

Nr. 262/04 24. Mai 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Bildungspolitik Sylvia Eisenberg: Chance vertan – Rot-Grün bleibt untätig Mit Unverständnis hat die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Sylvia Eisenberg, MdL, auf die Ablehnung eines CDU-Gesetzentwurfes zur Informationspflicht an Schulen im Bildungsausschuss des Landtages reagiert.
„Als Reaktion auf den tödlichen Amoklauf eines Schülers in Erfurt im Jahre 2002 hat die CDU-Landtagsfraktion im vergangenen Jahr eine Änderung des schleswig- holsteinischen Schulgesetzes in den Landtag eingebracht“, erklärte Sylvia Eisenberg heute in Kiel. „Mit diesem Gesetzentwurf wollte die CDU dafür Sorge tragen, dass auch Eltern / Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler über schwerwiegende Vorgänge an der Schule bzw. über wesentliche den Schülern betreffende Vorgänge, wie z. B. auch das auffallende Absinken des Leistungsstandes des Schülers informiert werden.“
Es sei die feste Auffassung der CDU-Landtagsfraktion, dass für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schulen eine gute Partnerschaft zwischen den Erziehungsträgern innerhalb und außerhalb der Schulen notwendig sei, also zwischen Schulen und Eltern / Erziehungsberechtigten, so Sylvia Eisenberg. Doch wie die Tragödie am Gutenberg-Gymnasium zeige, werde diese Partnerschaft bisher formal durch das Volljährigkeitsrecht beeinträchtigt. Deshalb habe die CDU- Fraktion mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Information der Eltern durch die Schule auch bei Volljährigkeit des Schülers gesetzlich verankern wollen.
Dabei, so Sylvia Eisenberg weiter, habe man sich bemüht, eine Formulierung zu finden, die den Datenschutzansprüchen gerecht werde. Auf Grund der grundgesetzlich garantierten informationellen Selbstbestimmung volljähriger Schüler könne eine solche Informationspflicht nämlich nur greifen, wenn der Schüler im Einzelfall oder generell nicht widersprochen habe. In diesem Fall schreibe der Gesetzentwurf der CDU- Landtagsfraktion die Information der Eltern über diesen Widerspruch vor. „Diese Möglichkeit garantiert ein Minimum an Rückkopplung und kann die allerletzte Aufforderung zur notwendigen und heutzutage leider häufig fehlenden Kommunikation zwischen Eltern und Kindern sein“, erläutert Sylvia Eisenberg. „Unser Gesetzentwurf stellte einen Versuch dar, Eltern wieder stärker in die Verantwortung zu nehmen und die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern zu stärken. Doch leider sahen die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen das Zusammenspiel von Schule und Eltern als nicht so wichtig an und haben den Gesetzentwurf in der vergangenen Sitzung des Bildungsausschusses abgelehnt“, bedauert die CDU- Politikerin. „Andere Bundesländer, wie Bayern, Thüringen und auch Rheinland-Pfalz, sind uns wieder einmal voraus und haben eine solche Regelung bereits in ihr Schulgesetz aufgenommen. Unsere Regierungsfraktionen bleiben aber wieder einmal untätig, bis es auch in Schleswig-Holstein zu einem ähnlichen Vorfall wie in Erfurt kommt, was ich absolut nicht hoffe und mit dem CDU-Gesetzentwurf vermeiden wollte“, so Sylvia Eisenberg abschließend.