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19.05.04
15:17 Uhr
Landtag

Kieler Erklärung der für Medien zuständigen Ausschüsse der fünf norddeutschen Landtage

66/2004 Kiel, 19. Mai 2004



Kieler Erklärung der für Medien zuständigen Ausschüsse der fünf norddeutschen Landtage aus Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Kiel (SHL) - Kiel (SHL) – Die für Medien zuständigen Ausschüsse der norddeutschen Bundesländer haben zum zweiten Mal in einer gemeinsamen Sitzung medienpolitische Fragen erörtert. Ziel ist, ungeachtet unterschiedlicher Auffassungen in Einzelfragen, den Versuch zu unternehmen, gemeinsame Auffassungen einer norddeutschen Medienpolitik zu formulieren.
1. Die Ausschüsse begrüßen, dass digitales Antennenfernsehen (DVB-T) in Norddeutschland noch in diesem Jahr eingeführt und entgegen den ursprünglichen Planungen weit über die Ballungszentren hinaus empfangbar sein wird. Sie sehen positive Aspekte in dem mit Überall-Fernsehen verbundenen Mehrwert für den Verbraucher, in den neuen und zusätzlichen Optionen für Kabel- und Satellitennutzer sowie in den Möglichkeiten einer technologiepolitischen Vorreiterrolle Norddeutschlands. Die Ausschüsse sind der Auffassung, dass langfristig am Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit DVB-T festgehalten werden soll.
2. Die Ausschüsse regen an, dass alle mit der Einführung befassten Institutionen insbesondere in der Einführungsphase einen engen Informationsaustausch verabreden, um mögliche mit der Einführung verbundene Probleme, Fragestellungen und Vorgehensweisen abzustimmen, zum Beispiel was einkommensschwache Haushalte betrifft. Antennen-Fernsehen soll auch in seiner digitalen Verbreitungsform für jeden zugänglich sein.
3. Die Ausschüsse begrüßen weiterhin, dass ARD , ZDF und Deutschlandradio entsprechend dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowie die in den norddeutschen Bundesländern sendenden Anstalten NDR und Radio Bremen auf freiwilliger Basis Selbstverpflichtungserklärungen formuliert haben und 2


damit öffentlich und transparent Schritte zur Schärfung des öffentlich- rechtlichen Profils eingeleitet haben. Die Unverwechselbarkeit des Profils der öffentlich-rechtlichen Programme ist besonders in Zeiten finanzieller Anspannung für die Akzeptanz von Rundfunkgebühren und Gebührener- höhungen unverzichtbar.
4. Die Ausschüsse begrüßen, dass ARD und ZDF zwischenzeitlich Vorschläge zur Strukturreform als Selbstbindung vorgelegt haben. Sie erwarten, dass diese Vorschläge weiter optimiert werden, um weitere Einsparpotenziale zu erschließen.
5. Die Ausschüsse halten unter Berücksichtigung der Argumente der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine angemessene und sozialverträgliche Gebührenerhöhung für erforderlich.
6. Die Ausschüsse sehen die seit Jahren unverändert feststellbare mangelhafte Akzeptanz digitaler Rundfunkübertragung durch DAB mit wachsender Sorge. Auch in Anbetracht der Monita der Rechnungshöfe sprechen sie sich für ein Moratorium bei Investitionen in diese Technologie aus Gebührenmitteln aus.
7. Die Ausschüsse verabreden, im Spätherbst 2004 in Bremen erneut zusammenzutreffen.