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29.04.04
17:33 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 11: Der SSW-Entwurf lässt viele Fragen offen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 29.04.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 11 - Schulgesetzentwurf des SSW

Dr. Henning Höppner:

Der SSW-Entwurf lässt viele Fragen offen

Die SPD ist sich mit dem SSW darüber völlig einig, dass wir ein grundsätzlich erneuer- tes Schulsystem in Deutschland brauchen. Ich will nicht im Rahmen meines 5- Minuten-Beitrages zum 1.001 Mal begründen, warum aus unserer Sicht die Ergebnis- se der PISA-Studie einen solchen grundsätzlichen Wechsel zwingend erforderlich ma- chen. Die Schleswig-Holsteinische SPD hat sich dazu auf ihrem Landesparteitag am 07. März 2004 in Norderstedt positioniert, und der SSW hat sich ja auch explizit darauf bezogen.

Der SSW will, dass Grundschulen künftig auf eigenen Antrag um die Orientierungsstu- fe (also die Klassenstufen 5 und 6) erweitert werden können. Ich bin mir sicher, dass ein solcher Weg von vielen Schulträgern unterstützt würde, würde er doch das Überle- ben vieler kleiner Schulstandorte langfristig sichern und zugleich vielen 10- bis 12- jährigen Schülern lange Schulwege ersparen.

Gerade dann ist aber nicht einzusehen, warum der SSW-Entwurf in Absatz 5 dem Land nicht nur die Zuweisung entsprechend qualifizierter Lehrkräfte aus allen weiter- führenden Schularten zur selbstverständlichen Pflichtaufgabe macht, sondern es dar- über hinaus noch verpflichten will, den Schulträgern zusätzliche Zuschüsse zu den Sach- und Verwaltungskosten zuzuweisen.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ein weiteres Problem, das der SSW aus meiner Sicht unterschätzt, ist das der Lehr- pläne für diejenigen Fächer der Sekundarstufe I, die bereits ab dem 5. Schuljahr unter- richtet werden. Angesichts der bisherigen Ausdifferenzierung in die verschiedenen weiterführenden Schulen bedürfte es bei einer Integration der Klassenstufen 5 und 6 auch einer Integration der Lehrpläne.

Entsprechend stellt sich das Problem, wie die 12-jährigen Schülerinnen und Schüler darauf vorbereitet werden, nach dem 6. Schuljahr auf die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I, an deren Bestehen der SSW-Antrag ja zunächst nichts ändert, vorbe- reitet werden sollen. Ich finde dafür in den Absätzen 2 und 3 Ihres Gesetzentwurfes keinen klaren Weg beschrieben.

Die Kriterien für die Entscheidung, welche weiterführende Schule ein Kind besuchen soll, sind bei 12-jährigen wesentlich besser abgesichert als bei 10-jährigen; es liegen Erfahrungen vor, wie leicht oder wie schwer sich das Kind beim Lernen von Fremd- sprachen tut, wie gut oder weniger gut es mit naturwissenschaftlichen Denkweisen umgehen kann usw.

Jeder von uns wünscht sich, dass Eltern und Schulen gerade in diesem für die Biogra- phie des Kindes entscheidenden Moment eng zusammenarbeiten, aber wir müssen natürlich auch an die Fälle denken, in denen diese Zusammenarbeit nicht so gut funk- tioniert. Daher würde ich entsprechend dem, was in den letzten Jahren bereits disku- tiert und beschlossen wurde, auch beim Übergang nach dem 6. Schuljahr an einer ex- pliziten Beratungspflicht der Eltern festhalten, zumindest dann, wenn die Empfehlung der Grundschule und der Wunsch der Eltern divergieren.

Das Modell, das uns der SSW vorstellt, ist, worauf Anke Spoorendonk ja schon hinge- wiesen hat, nicht am Grünen Tisch entstanden, sondern in langjährigen Erfahrungen der Schulen der dänischen Minderheit. Auch wir sind bereit, von diesen Schulen, von Modellen anderer Bundesländer und vor allen Dingen von Modellen anderer Staaten zu lernen. -3-



Ihr Entwurf lässt also, wie ich dargelegt habe, eine Reihe von Fragen offen. Ich möchte dieses Modell gern im Bildungsausschuss diskutieren und würde mir auch gern die Er- fahrungen der dänischen Schulen persönlich ansehen, bevor wir zu einer abschlie- ßenden Bewertung gelangen. Vielleicht wäre das auch eine geeignetere Form der Be- handlung im Ausschuss als die klassische schriftliche Anhörung, die uns ein dickes Bündel von Verbandsstellungnahmen beschert. Ich freue mich deshalb besonders auf diese Diskussion im Bildungsausschuss.