Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
28.04.04
12:40 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Zielforderung ist Norddeutsches Amt für Verfassungsschutz

Nr. 217/04 28. April 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 25 und 50 Klaus Schlie: Zielforderung ist „Norddeutsches Amt für Verfassungsschutz“ Der vom Innenminister vorgelegte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2003 zeigt die Vielfalt, Differenziertheit und Komplexibilität der Arbeit des Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein auf. Rechtsextremismus, Linksextremismus, extremistische Bestrebungen von Ausländern und hier vor allem der Islamismus stellen eine latente, und wie die Anschläge von Madrid gezeigt haben, leider auch in Europa eine reale Gefahr für die Menschen dar.
Der Bericht verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Verfassungsschutzämter personell und sächlich angemessen auszustatten und eine Zusammenarbeit herbeizuführen.
Eines ist für uns klar: Wir meinen, dass die politisch Verantwortlichen rechtzeitig handeln müssen, um auch im Bereich des Verfassungsschutzes Strukturen zu schaffen, die eine wirksame Arbeitsweise ermöglichen. Die Terroristen und Extremisten dürfen nicht das politische Handeln bestimmen.
Aus unserer Sicht ist die jetzige kleinteilige Struktur der Verfassungsschutzbehörden nicht geeignet, um beispielsweise den Herausforderungen des internationalen Terrorismus wirkungsvoll zu begegnen. Gerade die Spezialkenntnisse, die notwenig sind, um dem islamistischen Terrorismus wirkungsvoll zu begegnen, erfordert eine Zusammenarbeit im norddeutschen Verbund.
In Schleswig-Holstein waren 2003 83 Personen im Verfassungsschutz tätig und verfügten über Sachmittel und Investitionsmittel von 731.000 Euro. In Bayern gibt es 450 Mitarbeiter im Verfassungsschutz, der über einen Etat von 6 Mio. Euro verfügt.
Es geht nun überhaupt nicht darum, die bayerische, baden-württembergische oder nordrhein-westfälische Personal- oder Etatdimension zu erreichen. Es geht allerdings schon darum, eine Verfassungsschutzbehörde zu haben, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Wenn ein Bundesland dies nicht allein kann, muss man eine Kooperation oder zumindest eine Zusammenarbeit mit inhaltlichen Schwerpunktbildungen anstreben. Es ist in fast allen Bundesländern unstrittig, dass es erhebliche Defizite im Informations- und Datenaustausch der Verfassungsschutzämter gibt. Spezialkenntnisse gerade im Bereich des islamistischen Terrorismus müssen nicht 16-mal vorgehalten werden. Hier ist Arbeitsteilung sinnvoll und Schwerpunktbildungen steigern die Effizienz der Arbeit.
Genau wie der Innenminister lehnen auch wir die ins Spiel gebrachte bundesweite Zentralisierung des Verfassungsschutzes ab. Auch wir halten Mammutbehörden, gleich ob in Berlin oder in Itzehoe für völlig überflüssig. Wir wollen allerdings starke und effizient arbeitende Landesbehörden, die eng mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen Landesämtern kooperieren sollen.
Unsere Zielforderung ist die Schaffung eines "Norddeutschen Amtes für Verfassungsschutz". Dass Sie, Herr Minister Buß, die Schaffung eines derartigen Amtes als "unsystematisch und nicht durchdacht" bezeichnen ist allerdings eher der Ausdruck von argumentativer Hilflosigkeit als von begründeter Ablehnung.
Selbstverständlich muss das Problem der parlamentarischen Kontrolle etwa durch einen gemeinsamen Kontrollausschuss der Länderparlamente ebenso geregelt werden wie die politische Verantwortlichkeit. Gegebenenfalls sind für derartige Kooperationsformen auch Änderungen oder Ergänzungen der Länderverfassungen notwendig.
Der föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland verhindert nicht eine weitgehende Kooperation der einzelnen Bundesländer. Dass die dabei auftauchenden rechtlichen Probleme nicht einfach zu lösen sind ist naheliegend – wir halten sie aber für lösbar.
Wir wissen auch, dass gerade aufgrund der Erfahrungen, die wir als Schleswig- Holsteiner mit unserer Initiative einer einheitlichen nationalen Küstenwache gemacht haben, die Partner für derartige Kooperationen erst noch überzeugt werden müssen.
Meine Fraktion ist allerdings davon überzeugt, dass in dem Bereich des Verfassungsschutzes ebenso wie bei der Küstenwache dicke Bretter ein längeres Bohren erfordern, um die nötige Durchlässigkeit zu schaffen.
Bis zur Schaffung eines "Norddeutschen Amtes für Verfassungsschutz" halten wir eine stärkere Kooperation der bestehenden Ämter mit entsprechenden Schwerpunktbildungen bei den einzelnen Ämtern für notwendig. Die Landesregierung sollte die entsprechenden Verhandlungen mit den norddeutschen Partnerländern aufnehmen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorbereiten.
Wegen der sicher noch im Detail zu erörternden Sachfragen wäre wir mit einer Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss einverstanden.