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28.04.04
12:22 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Ausländer sind für die CDU in erster Linie ein Sicherheitsproblem"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 137/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 28. April 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL

Heiner Garg: „Ausländer sind für die CDU in erster



www.fdp-sh.de Linie ein Sicherheitsproblem“ In seinem Redebeitrag zu TOP 25 (Sicherheit, Integration und Zuwanderung) erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die CDU demonstriert mit diesem Antrag in erster Linie eines. Für sie ist das Thema Zuwanderung vordergründig ein Sicherheitsproblem. So erklärte der Obmann der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, in einer Pressemitteilung vom 16. März dieses Jahres: „Ausländerrecht ist Sicherheitsrecht und hat die Bevölkerung vor der islamistischen Terrorbedrohung zu schützen.“
Wie muss sich so mancher seit Jahren in Deutschland lebende und arbeitende ausländische Mitbürger fühlen, wenn er hören muss: Ausländerrecht ist erst einmal Sicherheitsrecht!
Wie will die CDU die wichtige Diskussion der Themen Zuwanderung, Integration und auch Innere Sicherheit führen, wenn sie mit der Sensibilität eines Elefanten im Porzellanladen agiert?
Formal ist das, was die CDU vorgelegt hat, zwar ein Berichtsantrag in Richtung Landesregierung, aber de facto gibt jeder der einzelnen Spiegelstriche eine Forderung der Union wider.
Dazu soviel: Die FDP-Fraktion hält Ihren Ansatz aus Datenerfassungswut, Verkürzung des Rechtsweges und unbestimmten Ausweisungskriterien für inakzeptabel.
Die CDU will die Regelausweisung bei Terrorismusverdacht. Wohlgemerkt bei Verdacht. Gemeint ist sicher der Anfangsverdacht. Der liegt bereits dann vor, wenn es nach kriminalistischen Erfahrungen möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Hierzu genügt das Vorliegen entfernter Indizien. Ist also der Fall gegeben, dass es aufgrund entfernter Indizien möglich erscheint, dass jemand Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist, dann hat diese Person als Ausländer ausgewiesen zu werden. Der Grundsatz: „Im Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zweifel für den Angeklagten“ wird also umgekehrt in „im Zweifel für den Sicherheitsstaat“.
Ähnliches gilt bei der Regelausweisung von Extremisten. Wer definiert eigentlich, was extremistisch ist und was nicht? Welches Verhalten soll sanktioniert werden? Soll es etwa ausreichen, extremistische Auffassungen kund zu tun? Ab wann ist dann eine Äußerung extremistisch? Das sind sehr heikle und wichtige Fragen, die objektiv kaum zu beantworten sind. So mancher CDU-Politiker ist letztlich nur durch seine deutsche Staatsbürgerschaft vor einer Ausweisung geschützt, wenn wir uns Äußerungen zum Sturz des Saddam- Hussein Regimes, der Nordkoreanischen Regierung oder der staatlich befohlenen Liquidierung von Privatpersonen im Nahen Osten vor Augen halten.
Kommen wir zur Datenerfassungswut der CDU. Sie will eine Zentraldatei für Einladende, eine zentrale Warndatei und die Speicherung der ethnischen Herkunft im Ausländerzentralregister.
Die sogennante Einladerdatei ist die Einrichtung einer zentralen Datei über natürliche und juristische Personen, die visumspflichtige Ausländern nach Deutschland, möglicherweise nach Hause einladen. Hier gibt es in der Tat das Problem, dass im Bereich der Schleuserkriminalität durch entsprechende Einladungen eine Einreise ermöglicht wird. Nach Auffassung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat sich eine ganze „Industrie" aus Reisebüros, angeblichen Kulturvereinen, Scheinfirmen pp. gebildet, die ausschließlich - z. T. gegen beachtliche Gebühr - Einladungen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken an Personen aussprechen, die sodann mit Schengen-Visa in die westeuropäischen Staaten einreisen und in der Illegalität versickern.
Eine Einladerdatei für alle soll helfen, das Problem zu lösen. Allerdings gilt auch hier, dass der überwiegende Teil derjenigen, die Einladungen aussprechen und auch derjenigen, die Einladungen annehmen sich redlich verhalten. Es muss deshalb die Frage gestellt werden, warum grundsätzlich alle erfasst werden sollen, noch was das bewirken soll? Wer dreimal eingeladen hat, der darf nicht mehr?
Selbst der ehemalige Bundesinnenminister Kanther – nicht gerade als liberaler Zeitgenosse bekannt – hat seinerzeit seine Pläne für eine Einladerdatei aufgegeben, weil sie keinen praktischen Nutzen hat. Die schleswig-holsteinische CDU ist aber anscheinend noch nicht so weit wie Kanther anno 1997.
Das stimmt bedenklich und macht uns sehr nachdenklich.
Wir sollten uns davor hüten, immer wieder gesetzliche Maßnahmen als Allheilmittel für den Schutz vor Terror und Kriminalität zu preisen. Das sind sie nicht. Bestes Beispiel ist die Rasterfahndung. Bundesweit sammelten die Landeskriminalämter ca. 8,3 Millionen Datensätze. Aus diesen ergaben sich ca. 19.000 sogenannte „Prüffälle“. Lediglich ein Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingeleitet und kurz danach wieder eingestellt. Was haben uns die angeblichen Sicherheitsexperten gelöchert: Wir brauchen die Rasterfahndung unbedingt. Nur so können wir den Kampf gegen den Terror führen. Ergebnis: Null!
Statt uns also mit gesetzgeberischen Placebos zu umhängen, sollten wir lieber darauf achten, dass der Personalabbau bei der Polizei und dem Verfassungsschutz nicht weiter fortschreitet.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/