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28.04.04
10:38 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Erst Funktionalreform, dann Verwaltungsstrukturreform"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 136/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, den 28.04.2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Innen/ Kommunales/Interkommunale Zusammenarbeit



www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: „Erst Funktionalreform, dann Verwaltungsstrukturreform“ In seinem Redebeitrag zu TOP 30 (Interkommunale Zusammenarbeit) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
Eines fällt mir auf. Je mehr wir uns dem Ende der Legislaturperiode nähern, desto mehr häufen sich Veranstaltungen und Initiativen, die sich mit den Verwaltungsstrukturen der Kommunen befassen. Als wenn der Schlüssel zur Lösung aller Probleme des Landes in der Zusammenlegung von Gemeinden oder zumindest ihrer Verwaltungen läge.
Dabei können wir feststellen, dass die Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrer Verwaltung vor Ort sicherlich sehr hoch ist, genauso wie uns bekannt ist, dass diese Verwaltungen äußerst effektiv und kostengünstig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie sollten sich vielmehr mit den Strukturen in der Landesverwaltung befassen. Die sogenannte Reform des letzten Jahres kann ja wohl nicht ernsthaft der Weisheit letzter Schluß sein.
Warum aber wird die kommunale Struktur immer wieder thematisiert? Zum einen sicherlich auch wegen der äußerst schlechten finanziellen Situation in den Kommunen. Die könnte aber die Koalition schon dadurch wesentlich verbessern, in dem sie sich nicht mehr aus der Finanzausgleichsmasse bedienen würde.
Zum anderen gibt es allerdings auch zugegebener Maßen Merkwürdigkeiten in bestimmten Bereichen der kommunalen Verwaltungen. Ich nenne hier z. B. die sogenannten Kragenämter, deren Verwaltungen in mehreren Fällen sicherlich mit denen der zentralen Orte zusammengefaßt werden können, ohne dass Bürgernähe verloren geht, die Verwaltungen aber trotzdem insgesamt effizienter und kostengünstiger arbeiten können. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Der uns vorliegende Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen ist aber so unbestimmt, allgemein und unverbindlich, dass man ihn kaum ablehnen kann.
Dass der Innenminister einen Beratungserlass mit Leitlinien für die interkommunale Zusammenarbeit vorlegen und darin konkrete Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit aufzeigen soll, kann von uns mitgetragen werden. Allerdings sollte er schon im Entwurf den Fraktionen zur Diskussion überlassen werden.
Die finanzielle Förderung von Verwaltungszusammenlegungen ist sicherlich ein Anreiz für Gemeinden. € 100.000,- für jede beteiligte Einheit hat aber nur einen Einmaleffekt, soll nach dem Willen der Landesregierung aus dem Finanzausgleich finanziert werden und geht damit den anderen Kommunen verloren. Wenn die Reform aber ein echtes Anliegen der Landesregierung ist, sollte sie diese Förderung auch aus eigenen Haushaltsmitteln vornehmen.
Wichtig ist es aber zu beweisen, dass nachhaltig Einsparmöglichkeiten gegeben sind. Aus diesem Grund sollte die Landesregierung sich in frage kommende Kommunen suchen, die bereit sind, ihre Verwaltungen mit wissenschaftlicher Begleitung zusammenzulegen. An solchen Modellfusionen kann dann aufgezeigt werden, welches Sparpotential bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung besteht. Dieses wird dann sicherlich auch für andere Gebietskörperschaften beispielgebend sein.
Bei diesen gesamten Überlegungen darf sicherlich der aufschlußreiche Bericht des Landesrechnungshofes nicht außer Acht gelassen werden. Dass allerdings der Gesetzgeber als letzte Möglichkeit Zusammenschlüsse auch gegen den ausdrücklichen Willen der entsprechenden Kommunen durchsetzen soll, findet nicht unsere Zustimmung.
Zu bedenken ist aber auch, dass ein Zusammenschluss von kleinen Gemeinden nicht zu den Folgen führen darf, die jetzt in der Stadt Fehmarn vorliegen.
- Fehmarn hat nun aufgrund seiner Einwohnerzahl den gesetzlichen Zwang eine Stelle für eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzurichten.
- Fehmarn erhält nun geringere Schlüsselzuweisungen als die einzelnen Gemeinden in der Summe vor der Fusion.
Durch Verwaltungszusammenlegungen erzeugte Einsparungen müssen den betroffenen Gemeinden selbstverständlich zur Erledigung ihre Aufgaben erhalten bleiben. Alles andere würde Vertrauen zerstören und schon erste Schritte blockieren.
Die Diskussion über die kommunale Verwaltungsstruktur in Schleswig-Holstein wird sicherlich weitergeführt. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine vernünftige Funktionalreform mit klaren Aufgabenverteilungen. Ohne zu wissen, welche Aufgaben zukünftig von welcher Ebene erledigt werden sollen, sind alle Überlegungen zur Verwaltungsstrukturreform nur Sandkastenspiele.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/