Irene Fröhlich zum Integrationsbericht
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 21 – Integrationsbericht Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 114.04 / 11.03.2004Zuwanderungsgesetz auch für bessere eine Integration erforderlichWie uns allen bekannt ist, haben wir einen Antrag der CDU-Fraktion zur Integration vor- liegen. Dieser Antrag suggeriert, es würde nichts zur Integration getan. Vielleicht sind die Damen und Herren von der CDU-Fraktion ja auch tatsächlich dieser Meinung. Dann war dieser Bericht wirklich dringend erforderlich, denn er zeigt sehr deutlich auf, dass viel getan wird.Die wichtigsten Punkte sind sicherlich die Bereiche Spracherwerb, Gesundheitsversor- gung und Teilnahme am Ausbildungsmarkt und Arbeitsleben. Das Konzept zur Sprach- förderung unterscheidet zwischen der Förderung in KiTa und Schule sowie der Förde- rung von Erwachsenen, insgesamt kann man von einer guten Sprachförderungsland- schaft in Schleswig-Holstein ausgehen.Als frauenpolitische Sprecherin meiner Fraktion freut es mich besonders, dass die krasse Differenz zwischen den Deutsch-Kenntnissen bei Männern und Frauen nur noch in der älteren Generation der „klassischen“ Gastarbeiter zu finden ist. Die jüngeren Migrantin- nen, also die mit einer Aufenthaltsdauer von unter zehn Jahren, sprechen in gleichem Maße Deutsch wie Männer dieser Gruppe.Die Ergebnisse der Abschlusstests zeigen allerdings leider auch, dass die nach dem Zu- wanderungsgesetz vorgesehenen 600 Unterrichtsstunden, die der Bund mit knapp Drei Viertel der Kosten finanzieren will, nicht ausreichen. Weniger als zehn Prozent der Kursteilnehmer erreichen nach 600 Stunden Kenntnisse nach dem Niveau B1, das den geforderten Sprachkenntnissen des Zuwanderungsgesetzes entspricht.1/2 Gesundheit und Pflege sind Themen, die uns mit zunehmendem Alter der MigrantInnen der ersten Generation noch häufiger beschäftigen werden. Wichtig ist daher, dass mehr als bisher Daten über die Gesundheitssituation im Migrationsbereich gesammelt werden, also die Erfassung der Gesundheitsdaten in den Schuluntersuchungen, Mikroszensus, kommunalen Gesundheitsberichten und so weiter geändert wird. Das Ministerium von Frau Moser ist hier initiativ, wofür ich mich gerne bedanken möchte. Der Bericht zeigt aber auch, dass in diesem Bereich noch mehr als bisher getan werden muss.Insbesondere sollte mehr dafür getan werden, MigrantInnen im Gesundheitsbereich zu beschäftigen. Es wäre auch wünschenswert, dass es eine zentrale Stelle mit Migrati- onskompetenz gibt, die alles koordiniert, also den Kontakt mit Migrantenorganisationen und mit Krankenkassen hält, die Kampagnen anregen kann und auch Ärzte vermittelt. Diese Aufgabe wird teilweise von dem Verein „SHEFA“ schon geleistet, und ich bin sehr verwundert darüber, dass dies in dem Bericht nicht erwähnt wird.Zum Arbeitsmarkt: Die Teilnahme am Arbeitsmarkt ist für erwachsene Migrantinnen und Migranten ein zentraler Integrationsfaktor. Die Bemühungen der Landesregierung sind auch hier vielfältig, insbesondere was die Grundlage für die erfolgreiche Erwerbstätigkeit, nämlich die Berufsausbildung angeht. Das AIM-Projekt (Ausbildung und Integration für Migrantinnen und Migranten) ist als eines der bundesdeutsch besten Integrationsprojekte von der Bertelsmann-Stiftung ausgezeichnet worden, worauf wir stolz sein können.Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist aber nach wie vor vom Aufenthaltsstatus abhängig, und eine wesentliche Verbesserung hierfür erst durch ein Zuwanderungsgesetz möglich. Es hat sich nun zufällig so ergeben, dass wir diesen Integrationsbericht just an einem Tag debattieren, an dem wir alle bangen, ob denn die Runde, die sich am Dienstag auf Frei- tag vertagt hat, zu einer Einigung darüber kommt. Und zwar zu einer Einigung über ein Gesetz, dass den Namen Zuwanderungsgesetz auch verdient. Die Notwendigkeit von Migration ist auch in diesem Hause bekannt.Wir brauchen das Zuwanderungsgesetz darüber hinaus, weil wir dringend Bundesmittel für Integrationsmaßnahmen benötigen. Und wir brauchen es, weil die gesetzliche Veran- kerung einer Härtefallregelung aus humanitärer Sicht unbedingt notwendig ist. Gerade die sogenannten Härtefälle betreffen oft Menschen, die bereits lange hier leben, und die oftmals auch Kinder haben, die bereits vollständig integriert sind. Es wäre schlicht Un- sinn, dieses Zuwanderungspotenzial mit dem Damoklesschwert der ständigen Ausreise zu bedrohen.Ich danke der Landesregierung sehr dafür, dass sie sich im Vermittlungsausschuss aktiv für die Rahmenbedingungen der hier lebenden Migrantinnen und Migranten eingesetzt hat. Gleichzeitig fordere ich die CDU auf, endlich ihren Widerstand gegen ein modernes Zuwanderungsgesetz aufzugeben. ***