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11.03.04
15:57 Uhr
CDU

Heinz Maurus zur einheitlichen Deutschen Küstenwache

Nr. 157/04 11. März 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 18 Heinz Maurus: Auch die mittelfristige Änderung der Verfassung darf kein Hinderungsgrund zur Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache sein, denn das Grundgesetz dient dem Schutz des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt. Es bezweckt offensichtlich nicht eine effektive Gefahrenabwehr zu verhindern
Lassen Sie mich eingangs dem Innenminister und seinem Haus für den uns hier zu diskutierenden Bericht danken. Das ist ein ordentlicher Bericht, den Sie uns hier heute vorlegen und wenn ein Nordfriese sagt, dass etwas ordentlich sei, dann ist das die höchste Form des Lobes, die zu erreichen ist, das sei am Rande erwähnt. Mit diesem Bericht wird aber auch klar, wie schwierig es ist, gemeinsam mit Partnern zu vernünftigen Strukturen zu kommen, wie mühsam es ist Ressortegoismen, eingefahrene Verwaltungsgleise und Mehrfachzuständigkeiten zugunsten effizienter Strukturen und schlanker Aufgabenerledigung zu verlassen.
Das jüngste Treffen der norddeutschen Innenminister (IMK-Nord) in Kiel war ein beeindruckendes Beispiel. Wenn ich mir hier die Pressemitteilung zu diesem Event ansehe, dann wird mir sehr schnell klar, dass wir gemeinsam zur Herstellung der Sicherheit auf See und zur Gewährleistung der Sicherheit an unseren Küsten noch eine Menge Überzeugungsarbeit zu leisten haben.
Sie, meine Damen und Herren, von den Regierungsfraktionen bei Ihren Bundestagsfraktionen. Die sollten sich daran machen, die Bundeskompetenzen auf See vernünftig zu bündeln und zu straffen und nicht noch neue zusätzliche aufzubauen. Ich weiß ja, dass jede neue Aufgabe dazu verleitet, neue Strukturen und neues Material und Personal zu fordern. Aber es stellt sich hier doch wirklich die Frage, ob nicht gerade auch das SOLAS- Übereinkommen (safety of Life at Sea), bei dem es um den Terrorismus im Seeverkehr geht, danach schreit, eine Neuordnung der Kompetenzen anzugehen weg vom BMVBW hin zu einer neuen „Deutschen Küstenwache“, in die auch Zoll, BGS, Fischereiaufsicht und Teile der Wasser-Schifffahrtsverwaltung eingegliedert werden sollen.
Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion und nun auch der FDP-Fraktion ist dazu in der parlamentarischen Beratung. Die Regierungsfraktionen in Berlin brauchen sich da nur noch anzuschließen und schon kommen wir ein entscheidendes Stück weiter. Statt dessen überlegt der BMVBW, dass er weitere Planstellen und Kosten für Sachmittel benötigt und dass die Erhöhung des Sicherheitsniveaus mit Kosten verbunden ist, an denen auch die Länder zu beteiligen seien. Über diesen Punkt würde ich dann doch noch gerne im Ausschuss mehr erfahren, gerade unter Effizienz- und Kostengesichtspunkten. Auch über die bisherigen Beratungen und Ergebnisse des Bund-Länder-Arbeitskreises „Maritime Security“ (BLAMS), der ja die Umsetzung der Bund/Länder-Angelegenheiten aus Kapitel XI-2 des SOLAS-Übereinkommen regelt, sollten wir im Ausschuss sprechen. Ebenso bitte ich, dass Sie, Herr Minister, uns über die laufenden Überlegungen des BMI, die unter dem Arbeitstitel „Küstenwache neu“ auf Bundesebene diskutiert werden, informieren.
Ich hatte vorher gesagt, dass es gilt, noch eine Menge Überzeugungsarbeit zu leisten. Dieser Aufgabe werden wir uns als CDU-Fraktion in diesem Hause auch mitstellen. Ich darf Ihnen gestehen, dass ich doch etwas erstaunt über die Äußerungen des niedersächsischen Innenministers war, der sich in seinen Aussagen kein Deut von den früheren niedersächsischen Ministern Bartling und Glogowski unterschieden hat.
Wir werden hier noch einmal Gespräche führen. Der niedersächsische MP Wulff hat anlässlich unserer Gespräch in Ahrensburg deutlich gemacht, dass Niedersachsen auf dem Weg zu einer neuen Deutschen Küstenwache einen zweistufigen Weg gehen wolle. Zunächst sei eine staatsvertragliche Lösung angestrebt und in einem zweiten Schritt würde man über eine Kompetenzneuordnung beraten müssen. Wir werden hier am Ball bleiben.
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik Deutschland ist u. a. im SRU-Sondergutachten Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee vom Februar 2004 ausgeführt: „…Der Umweltrat regt dringend an, die vielfältigen Entscheidungsbefugnisse zu bündeln. Die hoheitlichen maritimen Dienste des Bundes sollten in einer Deutschen Küstenwache unter der Zuständigkeit eines Bundesministeriums zusammengefasst und einem einheitlichen Kommando sowohl für Routineaufgaben als auch für das Notfallmanagement unterstellt werden. Die entsprechenden Länderaufgaben sollten mittelfristig in eine solche Küstenwache eingebunden werden. Effektives Notfallmanagement und effektive Schadstoffbekämpfung erfordern eindeutige Führungsstrukturen anstelle Kooperation und Koordination. Dementsprechend sollte auch das Havariekommando ein zwar wichtiger, aber auch gleichwohl nur erster Schritt in Richtung auf die Zusammenfassung aller Aufgaben des Notfallmanagement auf dem Wasser sein. Mit dem einheitlichen Havariekommando ist unter den gegenwärtigen kompetenzrechtlichen Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland versucht worden, die notwendigen Konsequenzen aus den Mängeln im Notfallmanagement bei der Havarie der „Pallas“ zu ziehen. Eine Reduzierung der Länderkompetenzen zu Gunsten des Bundes ist auf der Grundlage des geltenden Rechts nicht möglich, sondern würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern. Letzteres darf jedoch zumindest mittelfristig kein Hinderungsgrund sein, denn das Grundgesetz dient dem Schutz des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt. Es bezweckt offensichtlich nicht eine effektive Gefahrenabwehr zu verhindern.“ Diesem ist nichts hinzuzufügen.
Ich beantrage Ausschussüberweisung.