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11.03.04
15:51 Uhr
FDP

Joachim Behm zur einheitlichen Küstenwache

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 105/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 11. März 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL


Joachim Behm zur einheitlichen Küstenwache



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu TOP 18 (Einheitliche Küstenwache) erklärte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Joachim Behm:
„Ein Bericht bedeutet immer Arbeit und das insbesondere für Diejenigen, die die entsprechende Vorlage auszufertigen hatten.
Insofern bedanke ich mich herzlich für die Vorlage zur heutigen Debatte.
Auch der Bericht ändert letztlich aber nichts an den Schlussfolgerungen, die ich für meine Fraktion bereits in der letzten Debatte zur einheitlichen Küstenwache dargestellt habe.
Ich will das hier deshalb nur noch einmal kurz skizzieren:
- Die FDP will mehr Kooperationen insbesondere im Bereich von Seeunfällen bzw. Schiffshavarien, - hierzu setzen wir auf monokratische Führungsstrukturen, die schnellstmöglich einsetzbar sein müssen, - wir glauben nicht dass eine Verfassungsänderung zur Übertragung sämtlicher polizeilicher Aufgaben, wie auch der Fischereiaufsicht möglich ist, weil es aus unserer Sicht schlicht unmöglich ist alle in der Praxis entwickelten und sachgerechten Formen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Verfassungstext zu bezeichnen, - wir streben zur besseren Kooperation staatsvertragliche Regelungen an.
Die Wege, wie dies möglich gemacht werden könnte, erwähnt auch der Bericht.
So hat das Land Schleswig-Holstein mit dem Land Mecklenburg- Vorpommern eine Verwaltungsvereinbarung zur Sicherstellung der Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistung auf der Ostsee abgeschlossen


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Sie ist Grundlage, auf der das Land mit den Kommunen Kiel, Flensburg, Lübeck und Brunsbüttel wiederum jeweils eine Verwaltungsvereinbarung über den Einsatz ihrer Feuerwehren zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistung abgeschlossen hat.
Da Schiffsbrandbekämpfung auf See sowieso nicht mit der Brandbekämpfung an Land zu vergleichen ist, sollten wir im Rahmen der Beratung dieses Berichtes unbedingt Vertreter der verschiedenen Wehren zu deren Ausbildungs- und Ausrüstungsstand bezüglich der Bekämpfung von Schiffsbränden berichten lassen.
Für die Versorgung von Verletzten in komplexen Schadenslagen auf See werden vom Land keine Strukturen zur Bereitstellung der erforderlichen Einsatzkapazitäten bereit gehalten. Diese Aufgabe erfüllen die kommunalen Rettungsdienste. Genau wie bei der Schiffsbrandbekämpfung sollten wir auch diese befragen, ob sie hierfür ausreichend gerüstet sind.
Für komplexe Rettungslagen stehen hierfür die dafür anscheinend gut ausgerüsteten Berufsfeuerwehren Kiel, Flensburg, Brunsbüttel und Lübeck zur Verfügung.
Wir werden im Ausschuss noch viele Gespräche zu führen haben. Wichtig ist dabei, dass wir mit den Beteiligten von Polizei, Hafenbetreibern und Rettungsdiensten sprechen, statt nur über sie zu reden.
Abschließend möchte ich aber auch noch einmal an eines erinnern. Die Gefahrenabwehr ist verfassungsrechtlich eine Aufgabe der Bundesländer. Sie ist neben der Bildung eine der Kernkompetenzen der Länder. Wer also in erster Linie immer auf eine Verfassungsänderung abstellt, der gibt damit auch immer ein Stück eigener Souveränität preis.
Insofern ist auch die Reaktion anderer Bundesländer verständlich, die eben diese Abgabe von Länderkompetenzen an den Bund nicht wollten. Bei unserem Innenminister hat man vielmehr das Gefühl, dass es ihm bei der Übertragung von Länderkompetenzen an den Bund nicht nur um eine schlagkräftigere Küstenwache gehe, sondern vielmehr den Landeshaushalt auf Kosten des Verlusts eigener Hoheitsrechte zu entlasten. So haben wir gehört, dass die Mittel für den im Haushalt veranschlagten Neubau eines Bootes für die Polizei intern bereits umgesteuert werden sollen.
Wir wollen das nicht. Wir begrüßen Kooperationen aber die Entscheidungskompetenz, wie wir vor den Küsten des Lande die Gefahrenabwehr gestalten, die wollen wir möglichst behalten.
Die Einrichtung eines bundeseinheitlichen wasserpolizeilichen Lagezentrums in Cuxhafen und das nunmehr eingerichtete Havariekommando sind aber Strukturen, die uns für die Bewältigung von Katastrophenlagen auf See und an den Küsten besser gerüstet erscheinen lassen. Dies wollen wir ausdrücklich begrüßen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/