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11.03.04
11:53 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zum deutsch-deutschen Grenzweg: Bundesregierung kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen

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Kiel, den 11.03.2004 Anke Spoorendonk Es gilt das gesprochene Wort
„Die Bundesregierung kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen.“

TOP 15 Gestaltung „Deutsch-Deutscher Grenzweg“ (Drs. 15/3163)

Die Gestaltung des "Deutsch-Deutschen Grenzweges" oder des "Grünen Bandes" ist eine Aufgabe, die es in sich hat. Hier spielen historische, naturschutzfachliche und tou- ristische Gründe mit ein, die es auf einer Strecke von fast 1.400 Kilometern - von der Ostsee bis Hof im Dreiländereck - zu koordinieren gilt.

Über 40 Jahre hat dieser Grenzweg nicht nur Deutschland, sondern durch den Eisernen Vorhang die Welt geteilt. Nun droht er in Vergessenheit zu geraten, und dies darf na- türlich nicht geschehen. Allem voran hat natürlich der historische Aspekt dieses Grenzweges die größte Bedeu- tung. Aber auch aus naturschutzfachlichen Gründen hat der Grenzweg mittlerweile an internationaler Bedeutung gewonnen. Im Laufe der Jahrzehnte der Trennung, konnte sich dort entlang der Grenze eine langgestreckte Kette von seltenen Biotopen ungestört entwickeln, die es jetzt zu schützen gilt. Eine flächendeckende Bestandsaufnahme des "Grünen Bandes" von 2001 belegt, dass dort insgesamt 109 Biotoptypen vorkommen, von denen knapp die Hälfte als "gefährdet" eingestuft sind. Auf diesen Zustand hat Bundesumweltminister Trittin im Juli letzten Jahres bereits hingewiesen. Und er hat die Länder eindringlich aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen und Schutz- gebietsausweisungen vorzunehmen, um das längste Biotopverbundsystem Mitteleuro- pas zu sichern. Aus diesem Anlass hat er auch den betroffenen Bundesländern angebo- 2



ten, die bundeseigenen Flächen unendgeldlich an sie zu übertragen. Mit diesem Schachzug hat sich die Bundesregierung geschickt aus ihrer Verantwortung gezogen.

Doch nun gilt es, unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Aspekten, den Deutsch-Deutschen-Grenzweg für historisch und touristisch Interessierte erlebbar zu machen. Leider macht der Bericht der Landesregierung deutlich, dass es derzeit von schleswig- holsteinischer Seite kein Angebot in Bezug auf den ehemaligen Grenzweg gibt. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da der Grenzverlauf vorwiegend durch oder in Gewäs- sern stattgefunden hat und nur ein geringer Anteil an Landwegen existiert. Eine durch- gehende Streckenführung zur touristischen Nutzung ist so nicht möglich. Daher ist es begrüßenswert, dass das Herzogtum Lauenburg und die Planungsregion Westmecklenburg beabsichtigen, den ehemaligen Grenzweg im Rahmen regionaler Rundtouren in die Radwegenetze einzubinden und auf vorhandene Sehenswürdigkei- ten wie Mahnmale, Grenzmuseen und Natur hinweisen.

Der SSW unterstützt die Landesregierung in ihrer Auffassung, dass Konzepte "von unten heraus" erarbeitet werden müssen. Aber der Bericht macht deutlich, dass In- standsetzungsmaßnahmen der Wege, Beschilderung und insbesondere eine umfassen- de Aufarbeitung der zeitgeschichtlich relevanten Stationen mit einem erheblichen Kos- tenaufwand verbunden sind. Die Frage ist also: Inwieweit ist die Umsetzung eines sol- chen Projektes - das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt - vom Kreis Her- zogtum Lauenburg zu leisten? Die Frage ist aber auch, inwieweit die betroffenen Bundesländer, in denen der Grenz- streifen liegt, mit einer solchen Aufgabe allein gelassen werden sollen. Schließlich handelt es sich hier nicht nur um die geschichtliche Aufarbeitung der Grenzländer. Die Bundesregierung kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie hat hier eine Verantwortung, der sie nachkommen muss.