Klaus-Peter Puls zu TOP 23: DNA-Möglichkeiten und -Risiken sorgfältig abwägen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.03.2004, Nr.: 047/2004Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell Zu TOP 23 – Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse/Antrag der CDU-FraktionKlaus-Peter Puls:DNA-Möglichkeiten und -Risiken sorgfältig abwägen!In der Landtagsdebatte über den Einsatz von DNA-Tests bei der Verbrechensbekämp- fung erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Wenn wir über den Inhalt und die Begründung des CDU-Antrag zur DNA-Analyse ana- lysieren, stellen wir fest, was die Oppositionsinitiative ist: DNA – „Deutlich Nur Aktio- nismus“. Der CDU-Antrag ist falsch terminiert, falsch konzipiert, geht von falschen rechtlichen Voraussetzungen aus und beruft sich zu allem Überfluss auch noch fälsch- licherweise und verfälschenderweise auf Innenminister Klaus Buß: 1. Der CDU-Antrag kommt zu spät, weil sein Anliegen auf der zuständigen Bun- desebene längst überall beraten wird: Es gibt Initiativen zur Ausweitung der DNA-Analyse im Bundestag, im Bundesrat, in der Justizministerkonferenz und nach Übernahme des Vorsitzes der Innenministerkonferenz durch den schles- wig-holsteinischen Innenminister auch dort. – Und weil Innenminister Buß als Vorsitzender der IMK einen umfassenden Prüfauftrag erteilt hat, der darauf ab- zielt, erweiterte Möglichkeiten der DNA-Analyse für Zwecke der Strafverfolgung ergebnisoffen zu untersuchen, kommt insoweit der CDU-Antrag auch zu früh. – Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- Der Innenminister will im Sommer Prüfungsergebnisse und ggfs. konkrete Än- derungsvorschläge vorlegen. Leider ist die CDU-Landtagsfraktion der Bitte des Innenministers nicht gefolgt, ihren Antrag bis dahin zurückzustellen.2. Der CDU-Antrag ist falsch konzipiert, weil er nur einen Teilaspekt der geltenden strafprozessualen Regelung zur DNA-Analyse erfasst, nämlich die verbesserte Nutzung der DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren. Das geltende Strafprozessrecht sieht DNA-Erhebungen und -Untersuchungen auch und vor allem zur Aufklärung bereits begangener Straftaten in anhängigen Strafverfah- ren vor. Auch hier sind Veränderungen denkbar, die die Strafverfolgung verbes- sern: Der CDU-Antrag springt inhaltlich zu kurz.3. Der CDU-Antrag geht von falschen rechtlichen Voraussetzungen aus, wenn in der Begründung behauptet wird, die im geltenden Recht vorgesehene Be- schränkung der sog. „Anlass-Taten“ auf solche von erheblicher Bedeutung sei bei Vergehen mit sexuellem Hintergrund zu eng und müsse beseitigt werden, weil gerade im Bereich der Sexualdelikte weniger gewichtige Straftaten der Be- ginn einer kriminellen Karriere mit schwersten Straftaten sein könnten: Am 1.4.2004 tritt auf Initiative der Bundestagsfraktionen von SPD und Bünd- nis90/Die Grünen eine gesetzliche Neuregelung bereits in Kraft, die eine DNA- Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren bei Straftaten wegen sexueller Selbstbestimmung unabhängig davon ermöglicht, ob bereits die Anlass-Straftat von erheblicher Bedeutung ist. Insoweit läuft der CDU-Antrag ins Leere.4. Ausschlaggebend für unsere Ablehnung des CDU-Antrages hier und heute ist allerdings die ausdrückliche Ankündigung unseres Innenministers im Innen- und Rechsausschuss, die gesamte Problematik der DNA-Analyse auf den Prüfstand der Innenministerkonferenz zu stellen und konkrete Vorschläge für Verbesse- rungen der Strafverfolgung und entsprechende Veränderungen der einschlägi- gen Paragraphen in der Strafprozessordnung auf den Tisch zu legen, die auch -3- die immer wieder geäußerten Befürchtungen des Datenmissbrauchs berück- sichtigen und nach Möglichkeit ausräumen und beseitigen.Wir sind uns mit dem Innenminister einig darin, dass unseren Strafverfolgungsbehör- den alle auch technisch verfügbaren Möglichkeiten an die Hand gegeben werden müssen, die eine wirksame und erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung gewährleisten. Wir werden jeden konkreten Vorschlag unterstützen, der die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschreitet und für den im Einzelfall ausreichend Missbrauchs- Vorsorge getroffen wird. Denn eines ist klar:Die DNA-Analyse mit ihrer Aussagekraft über Erbanlagen und Krankheitsdispositionen ist eine der sensibelsten und problematischsten Informationsquellen überhaupt. Vor jeder Ausweitung erkennungsdienstlicher Möglichkeiten der Polizei sollte deshalb in- tensiv und differenziert auch über bundesgesetzliche Missbrauchsschutzregelungen diskutiert werden.Lassen Sie uns das Prüfungsergebnis der Innenministerkonferenz abwarten, bevor wir über Einzelaspekte diskutierten und entscheiden. Den CDU-Antrag lehnen wir ab: Er ist unausgegorenes Stückwerk.