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20.02.04
12:06 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen: Ein eigenes Beihilferecht des Landes erwägen

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Kiel, den 20.02.2004 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort

„Ein eigenes Beihilferecht für das Land erwägen.“


TOP 12: Weiterentwicklung des Beihilferechts (Drs. 15/3211)
Der vorliegende Bericht gibt einen guten und prägnanten Überblick über die unterschiedli- chen Krankenversicherungssysteme in Deutschland. Die Unterschiede zwischen den einzel- nen Versorgungssystemen sind häufig nicht sehr bekannt : nämlich zwischen - der gesetzlichen Krankenversicherung, in der ca. 94% aller Bundesbürger versichert sind, - der privaten Krankenversicherung, in der hauptsächlich Selbstständige und besser verdie- nende Angestellte Mitglied sind - und der Beihilfe – der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge.
Der Bericht weist aus, dass es sich um unterschiedliche Systeme mit verschiedenen Leistun- gen und Finanzierungen handelt. Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung auf der Grundlage der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten und deren Familienangehörigen. Der Beihilfebetrag beläuft sich im Regelfall auf 50% der beihil- fefähigen Aufwendungen für den Beihilfeberechtigten. Die beihilfefähigen Aufwendungen unterscheiden sich zum Teil erheblich vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Daneben sind die meisten Beamtinnen und Beamten für ihre weiteren Kosten zusätzlich in einer privaten Krankenkassen versichert.
Während die Arbeitnehmer den Monatsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zur Hälfte vom Arbeitgeber erhält, erhalten Beamte keinen Beitragszuschuss. Allerdings bezahlen sie ja auch nicht für die Beihilfebeträge ihres Dienstherrn, möchte ich da hinzufügen. Die im 2



Bericht dargestellten Beispiele der unterschiedlichen Kosten für die Krankenvorsorge für Be- amte und Arbeitnehmer, nach denen die Beamten mit Kindern immer mehr zahlen, muss man leider hinterfragen. Denn bei den Modellbeispielen wird bei den Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, immer davon ausgegangen, dass die Ehe- frau mit Kindern nicht berufstätig ist und daher beim Ehemann kostenlos mitversichert ist. Diese Modellbeispiele spiegeln nicht die Lebenswirklichkeit der meisten Arbeitnehmerfamili- en wieder, weil die Frauen mitarbeiten müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. Dann würde sich bei diesem Kostenvergleich ein etwas anderes Bild ergeben. Der Bericht ist doch ein wenig zu sehr auf die Seite der Beamtinnen und Beamten eingestellt.
Richtig ist es aber aus unserer Sicht dennoch, wenn die Landesregierung im Bericht feststellt, dass man Leistungseinschränkungen oder sonstige Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne weiteres eins zu eins im Beihilferecht übernehmen kann. Schon in der Vergangenheit hat die Übernahme von Änderungen der gesetzlichen Kranken- kasse ins Beihilferecht zu Verwaltungsmehraufwand und Unübersichtlichkeit geführt.
Das gleiche wird auch bei den jetzt angepeilten Änderungen im Beihilferecht aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2004 der Fall sein. So will die Bundesregierung zum Beispiel jetzt auch Praxisgebühren für Beamtinnen und Beamte einführen. Wobei man die Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse natürlich verstehen kann, wenn sie sich dar- über wundern, dass Beihilfebezieher keine volle Praxisgebühr bezahlen sollen. Kennt man die Hintergründe der unterschiedlichen Systeme nicht, ist dieses unverständlich. Dennoch hat die Landesregierung nicht unrecht, wenn sie darauf hinweist, dass starke Zweifel daran bestehen, ob die vollinhaltliche Übernahme der Änderungen aus dem Kassenbereich in das Beihilfe- recht mit der geltenden Verfassungsordnung in Überstimmung zu bringen ist.
Die Landesregierung war bisher verpflichtet alle Änderungen des Beihilferechtes vom Bund zu übernehmen. Vor dem Hintergrund der eben genannten Entwicklung gibt es ernsthafte Ü- berlegungen ein eigenes Beihilferecht für das Land zu entwickeln. Der SSW begrüßt, dass dabei das Prinzip der Kostenneutralität gelten soll, auch wenn der SSW sich für eine völlige Neugestaltung des Gesundheitssystem in der Bundesrepublik einsetzt - und unter anderem für eine Art Bürgerversicherung eintritt, in die auch Beamte einzahlen sollen, - sehen wir doch aktuell die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Beihilferechts in Schleswig-Holstein voranzubringen. Wir sind also bereit den Vorschlag der Landesregierung offen zu diskutieren.