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20.02.04
11:52 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 12: Landesrechtliche Regelungen zur Beihilfe ermöglichen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 20.02.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 12 – Weiterentwicklung des Beihilferechts:
Thomas Rother:
Landesrechtliche Regelungen zur Beihilfe ermöglichen Erst einmal möchte ich der Landesregierung meinen Dank aussprechen, dass sie den Bericht zum Beihilferecht schon zu dieser Tagung fertig gestellt hat. Und dass sie den Bericht auch mit Engagement erarbeitet hat, lässt sich aus einigen Formulierungen gut nachvollziehen.

Als Erkenntnis aus dem Bericht ist besonders festzuhalten: Gesetzliche Krankenversi- cherung (GKV) und Beihilfe sind zwei völlig verschiedene Leistungssysteme, die nicht kompatibel sind. Und das macht es auch schwierig, beide Systeme für alle Versicher- ten – inklusive Beamte – gleichwertig zu gestalten. Alle Vergleiche sind mit Vorsicht zu betrachten. Und auch nur auf den ersten Blick ist die Beihilfe das kostengünstigere System.

Die Übernahme der Änderungen des Beihilferechts des Bundes auf der Grundlage des GKV-Modernisierungsgesetzes ist durch die Regelung in unserem Landesbeamtens- gesetz zwar folgerichtig, aber nicht immer inhaltlich nachvollziehbar und bislang auch nur auf der Grundlage der 27. Änderung der Beihilfevorschriften erfolgt – siehe Amts- blatt Nr. 4 vom 26. Januar 2004.

Eine Übernahme der 28. Änderung der Beihilfevorschriften ist noch nicht erfolgt und sollte auch verhindert werden. Denn mit dieser Änderung würde eine ungerechtfertigte höhere Belastung der Beamtinnen und Beamten über die Praxisgebühr erfolgen, ohne
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



dass die darüber angestrebten Beitragsentlastungen die Beamten dann wieder errei- chen würden. Diese wären damit doppelt gestraft.

Daraus sind verschiedene Konsequenzen zu ziehen: Das Landesbeamtengesetz (LBG) ist in § 95 zu ändern, um eigene landesrechtliche Regelungen zur Beihilfe zu ermöglichen – wie es in vielen Bundesländern schon jetzt der Fall ist – und vielleicht wird das ja auch in einem norddeutschen Verbund möglich. Das ist eigentlich bedauer- lich, da wir damit zu einem Regelungsflickenteppich beitragen. Aber es ist der Bund, der sich überlegen muss, was er da tut, ob dies inhaltlich und rechtlich richtig ist. Und mit der 28. Änderung des Beihilferechts ist da leider eine Grenze des Zumutbaren ü- berschritten worden.

Ich kündige für meine Fraktion daher schon jetzt einen entsprechenden Antrag an, den wir, damit er zügig umgesetzt werden kann, im Rahmen der Diskussion um die Neu- fassung des LBG in das Verfahren geben. Wichtig ist dabei für uns auch, dass eine sozialere Staffelung der Beihilfeanteile in das neue Recht aufgenommen wird. Bei der Weihnachts- und Urlaubsgeldneuregelung ist die Sozialstaffel ja zuerst auf Kritik ge- stoßen. Die Veröffentlichung im Focus von vor drei Wochen hat deutlich gemacht, dass wir im Bundesvergleich am arbeitnehmerfreundlichsten gehandelt haben und da- bei dennoch die Landeskasse entlasten konnten.

Wie Sie den Rechenbeispielen des Finanzministers entnehmen können, bevorteilt die Beihilfe den jungen, ledigen Beamten. Verheiratete, deren Partner Familienarbeit leis- ten, werden „bestraft“. Da sind Korrekturen notwendig, und über Selbstbehaltregelun- gen sind diese Korrekturen ja auch zu erreichen.

Es ist weiter darauf zu achten, dass keine Bevorteilung von Beamtinnen und Beamten gegenüber anderen Krankenversicherten erfolgt. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel dem Beamten die Brille mitfinanziert wird und dem Arbeiter oder Angestellten nicht. Entsprechendes gilt für Zahnersatz oder Kurmittel. Unterschiede werden jedoch genau wie in der Altersversorgung und in der Besteuerung des Einkommens systembedingt -3-



unvermeidbar bleiben. Gerade deshalb sollten wir uns bemühen, Vorurteile gegenüber dem Beamtentum zu beseitigen und ihnen nicht neue Nahrung zu geben.

Ich meine, diese Materie macht deutlich, dass eine grundlegende Reform des öffentli- chen Dienstrechts – wir haben das vor kurzem hier ja diskutiert – erforderlich ist und bleibt. Die Bundesratsinitiative der Landesregierung aus dem Jahr 1998 hierzu bleibt notwendig und wird aufgrund der angelaufenen Gespräche des Bundesinnenministers mit DGB und DBB zu einem modernen – und hoffentlich auch zu weniger – Berufsbe- amtentum wieder aktuell.

Aktuell in diesem speziellen Fall ist auch die Forderung nach einer Bürgerversiche- rung, die alle diese Systeme vereint, ein Stück mehr Gerechtigkeit schafft und die lei- digen Neiddiskussionen beenden kann.