Anke Spoorendonk zu Bildungsstandards für Schulen: Auf Kompetenzmodelle basieren
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Die vorliegenden Anträge bestätigen dies allemal.Für den SSW ist die Entwicklung und Einführung von Bildungsstandards dann eine begrü- ßenswerte Weiterentwicklung unseres Schulsystems, wenn sie in einem klaren Kontext ein- geordnet sind. Darunter verstehe ich unter anderem, dass in einem demokratischen Diskussi- ons- und Entscheidungsprozess die übergeordneten Ziele festgelegt worden sind, an denen sich das Bildungssystem insgesamt zu orientieren hat. Standards geben dann an, welche Fä- higkeiten unter dieser Zielsetzung möglichst alle Schüler und Schülerinnen erworben haben sollen.In Schweden hat man z. B. den Bildungsstandards folgende Präambel vorangestellt: „ Alle Schüler … haben das Recht die Unterrichtsziele des schwedischen Schulsystems zu erreichen. Die Kinder und Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten haben, haben ein Recht darauf, die Hilfe und Unterstützung zu erhalten, die sie brauchen. Die Schulen ha- ben eine besondere Verantwortung sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die Ziele erreichen. Aus diesem Grund muss der Unterricht so gestaltet sein, dass er den Bedürf- nissen jedes einzelnen Schülers entspricht. Niemand soll sich als Versager fühlen müssen: im Gegenteil, alle haben das Recht die Schule mit hocherhobenem Kopf zu verlassen, selbstbe- wusst als Individuum und im sicheren Wissen, dass sie solide Grundkenntnisse haben, die sie aufbauen können. Schulen sollen allen Schülerinnen und Schülern Respekt für ihre Arbeit und ihre Person zeigen“. 2Wer dies als Lyrik abtut, hat nicht verstanden, dass die Einführung von Bildungsstandards nicht zuletzt an den Defiziten des deutschen Schulwesens zu messen ist. Soll heißen: Bil- dungsstandards dürfen nicht als Ersatz für den Nürnberger Trichter begriffen werden – dass sie sozusagen automatisch zu einer Verbesserung von Schule und schulischen Leistungen führen. Sie müssen in ein Gesamtkonzept von Schulentwicklung eingebettet sein.Die ganz entscheidende Frage lautet daher: Welches Ziel hat die Einführung von einheitlichen Bildungsstandards? Auf KMK-Ebene gibt es vor diesem Hintergrund weiterhin eine ganze Reihe von strittigen Punkten. Zum einen gilt dies für das Fokussieren auf den „Mittleren Bil- dungsabschluss“. Wenn man bedenkt, wie viele Möglichkeiten eines „Mittleren Bildungsab- schlusses“ es in der Bundesrepublik gibt – das statistische Bundesamt verweist auf insgesamt 17 Bildungsgänge dieser Art – dann wird deutlich, dass der Punkt, ob die Standards für den mittleren Abschluss schulformbezogen oder schulformübergreifend formuliert werden, nicht nur von grundsätzlicher sondern auch von praktischer Bedeutung ist. Oder sollen etwa für jeden der genannten 17 Abschlüsse Standards entwickelt werden? Zum anderen ist natürlich von entscheidender Bedeutung, ob Bildungsstandards insgesamt schulartspezifisch oder schulartübergreifend aufgestellt werden.Der CDU-Antrag ist aus unserer Sicht ein Bespiel dafür, das die Frage des Schulformbezugs droht zu einer Glaubensfrage zu werden. Dabei steht fest, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, die diese Forderungen stützen. Im Gegenteil – das so genannte Klieme- Gutachten, das in der KMK-Diskussion eine herausragende Rolle spielt, plädiert für schul- formübergreifende Standards: „ Die national und schulformübergreifend verbindliche Formu- lierung von Bildungszielen und Mindestanforderungen – die dann Lehrplanarbeit, Unterricht- und Förderkonzepte, Schulevaluation und Mindestanforderung und anderes beeinflussen – kann einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Disparitäten in unserem Bildungssystem leisten“.Damit bin ich wieder beim Anfang meiner Ausführungen: Bildungsstandards lassen sich für jeden Zweck instrumentalisieren – zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit ebenso wie zur Verschärfung der Benachteiligung. Schon aus dem Grund ist es mehr als bedenklich, dass bei dem Mittleren Bildungsabschluss angesetzt wird. Dieser Abschluss beinhaltet nämlich immer einen „Sortierungsmechanismus“.In diesen Zusammenhang gehört auch das von der FDP angesprochene Problem des Mindest- standards. Werden die Standards – wie im Klieme-Gutachen empfohlen – als Mindeststan- dards und gestufte Kompetenzmodelle beschrieben, dann bieten sie auch Raum „für besonde- re Kompetenzprofile“, wie es dort heißt. Soll heißen: es muss eine bestimmte Spannbreite geben und – wenn überhaupt – dürfen die Ergebnisse zentral gemessener Kompetenz nur ei- nen bestimmten Anteil an der Gesamtbewertung haben. Das heißt wiederum, dass es uns nicht weiterhilft in Regelstandards oder Minimalstandards zu denken. Vielmehr sollten alle Überle- gungen auf Kompetenzmodellen basieren.