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19.02.04
09:36 Uhr
Landtag

Innen- und Rechtsausschuss: Noch keine Empfehlung an Landtag über Zulässigkeit der "Volksinitiative für die Einführung einer verbindlichen Stundentafel ..."

28/2004 Kiel, 19. Februar 2004


Innen- und Rechtsausschuss: Noch keine Empfehlung an den Landtag über Zulässigkeit der „Volksinitiative für die Einführung einer verbindli- chen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein“

Kiel (SHL) – Der Innen- und Rechtsausschuss hat in seiner gestrigen Son- dersitzung nach erneuter Beratung der Zulässigkeit der „Volksinitiative für die Einführung einer verbindlichen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein“ beschlossen, dem Landtag in dieser Plenarsitzung noch keine Empfehlung über die Zulässigkeit der Volksinitiative abzugeben. Die anwesenden Vertrauenspersonen der Volksinitiative stimmten einer Fristverlängerung der Entscheidung des Landtages bis zur nächsten Ple- nartagung im März zu. Bis dahin soll versucht werden, den Antrag der Volksinitiative dahin gehend zu ändern, dass seine Zulässigkeit durch den Ausschuss doch noch bejaht werden kann. Nach der bisherigen Prüfung der Voraussetzungen der Zulässigkeit der Volksinitiative gem. § 8 Volksabstimmungsgesetz des Landes auf der Grundlage von Vorlagen aus dem Innenministerium, dem Bildungsministe- rium und dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages ist nach Auffas- sung des Ausschusses zwar das erforderliche Quorum von 20.000 Unter- schriften für eine Volksinitiative nach Artikel 41 Abs. 1 Satz 3 der Landes- verfassung erreicht. Nach der vorgelegten Berechnung durch das Bildungsministerium kämen bei einem Erfolg der Volksinitiative auf der Grundlage des bisher vorlie- genden Antrages auf das Land jedoch zusätzliche Kosten in Höhe von circa 53 Millionen Euro jährlich zu. Nach Auffassung des Bildungsministe- riums ist damit die Unzulässigkeit der Volksinitiative nach Artikel 42 Abs. 2 der Landesverfassung gegeben, da sie sich auf einen unzulässigen Ge- genstand, nämlich den Haushalt des Landes, bezieht. Der Innen- und Rechtsausschuss wird in einer seiner nächsten Ausschuss- sitzungen erneut die Zulässigkeit der Volksinitiative beraten und dem Land- tag bis zu seiner März-Tagung eine Empfehlung abgeben.