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18.02.04
12:28 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Regelungen zu Frischfaserpapier ist eine Priorität der Landesregierung"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 055/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 18. Februar 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL

Günther Hildebrand: „Regelungen zu Frischfaser-



www.fdp-sh.de papier ist eine Priorität der Landesregierung“ In seinem Redebeitrag zu TOP 23 (Weniger Bürokratie, mehr Bürgernähe) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Zugegebenermaßen, es war nicht der ganz große Wurf, den uns die CDU mit ihrem Antrag zu weniger Bürokratie, mehr Bürgernähe vorgelegt hat. Wie bereits in der November-Debatte dargestellt, gibt es an der Systematik und an einzelnen Forderungen der Union etwas zu kritisieren.
So hat es uns gewundert, dass die CDU, die ja angeblich weniger Verwaltungsebenen will, nun auf die Idee kommt, auf Kreisebene bis zu vier kommunale Dienstleistungszentren anzusiedeln. Damit würde eine völlig neue Verwaltungseinheit geschaffen. Vielleicht haben sie das eine oder andere nur mißverständlich formuliert. In den meisten Bereichen gibt es durchaus Zustimmung.
So ist auch die FDP gegen eine von oben verordnete Gebietsreform. Auch wir erkennen die Existenzberechtigung von kleinen Gemeinden an. Wir wollen aber mithelfen, dass freiwillige Zusammenschlüsse der Verwaltungen durch entsprechende Anreize unterstützt werden, wenn dadurch Effizienzsteigerungen und eine größere Wirtschaftlichkeit erreicht werden können.
Wir begrüßen, dass die Union bei der Standardfreigabe die Auffassung der FDP teilt. Es ist notwendig die Standards zu flexibilisieren. Wir hatten dazu einen FDP-Gesetzesentwurf eingebracht. Bei der Schlussabstimmung hatte sich die CDU seinerzeit leider aber enthalten.
Auch die allgemeine Befristung von Rechtsvorschriften ist eine alte aber dennoch aktuelle FDP-Forderung, die nun auch bei der Union Einzug hält. Das CDU-Papier hätte sicherlich noch ergänzt werden können. So um konkrete Rechtsvorschriften, die entschlackt oder komplett gestrichen werden können.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zu einer Beratung kam es aber nicht mehr, weil es SPD und Grüne nicht für notwendig hielten. Im Gegenteil, sie fanden den CDU-Antrag so gut und so abschließend, dass sie ihn ohne weitere Beratungen ablehnten.
Ihre Begründung: Die Landesregierung sei auf dem Weg viele der CDU-Forderungen bereits umzusetzen und daher brauche man den richtigen Forderungen nicht zuzustimmen. Eine seltsame Logik!
Mit dieser Begründung liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen hätten sie den Antrag auch im November in der ersten Debatte ablehnen können. So lange ist das ja noch nicht her. Dafür hätte man sich diese eine Befassung – Beratung will ich es nicht nennen – im Ausschuss wirklich sparen können.
Insgesamt ist das, was die Fraktionen von SPD und Grünen im Bereich Bürokratieabbau den Bürgerinnen und Bürgern – aber auch dem Parlament – bieten, ein Trauerspiel.
Ich nenne hier nur beispielhaft die Debatte um die Schließung der Finanzämter und der Neustrukturierung der Staatlichen Ämter. Konzept- und strukturlos trifft man Entscheidungen über Standorte nach Kassenlage, ohne sich Gedanken über die strukturelle Neuausrichtung von Aufgaben und den daraus folgenden Verwaltungsabläufen zu machen.
Die Landesregierung setzt andere Prioritäten. Sie schafft mehr aberwitzige Bürokratie. Meiner Fraktion liegt ein Schreiben über die Beschlussfassung einer Staatsekretärenrunde vom Februar vergangenen Jahres vor, in der die Verwendung von Recyclingpapier in der Landesverwaltung festgelegt wird. Man hatte festgestellt, dass auch heute noch 25 % Frischfaserpapier in der Landesverwaltung eingesetzt wurden.
Ich will Ihnen den Beschluss nicht vorenthalten – dort steht:
1. Es wird grundsätzlich Recycling-Papier eingesetzt, 2. Dieses Papier muss mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet sein oder den für diese Auszeichnung notwendigen Vergabegrundlagen entsprechen, 3. Das Papier muss die Lebensdauerklasse DIN 6738 – LDK 24-85 erfüllen und der Hersteller die Säurelosigkeit des Endprodukts garantieren, 4. Innerhalb der Landesverwaltung wird RC-Papier mit 60er Weißegrad eingesetzt, zulässig ist höchstens 80er Weißegrad, 5. Für die Außendarstellung wird RC-Papier mit 80er Weißegrad eingesetzt, 6. Für Urkunden kann Papier mit Weißegrad über 80 eingesetzt werden, 7. Die obersten Landesbehörden können Ausnahmen für niedrigere oder höhere Weißegrade zu den Nummern 1,5, und 5 zulassen. Sie dürfen nur in besonders gelagerten Fällen erteilt werden, wobei das nächst umweltfreundliche Papier immer Vorrang vor einem weniger umweltfreundlichen Papier hat. Ist in begründeten Einzelfällen die Verwendung von holzfreiem Frischfaserpapier notwendig, muss dieses chlorfrei gebleicht sein. Für Ausnahmen kommen in Betracht:
a) Spezielle technische Notwendigkeiten, wie sie bei Poststraßen/ Kuvertierungsanlagen gegeben sein können, b) Notwendigkeiten einer besonderen Qualität, wie es beim Druck von Landkarten und speziellen Gutachten wie Zertifizierungen erforderlich sein kann.
Vorhandene Papierbestände können aufgebraucht werden.
Jetzt wissen wir endlich, welches die wahren Probleme Schleswig-Holsteins sind. Die Landesregierung hat endlich die lang erwarteten Schwerpunkte gesetzt. Weiter so.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/