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18.02.04
10:09 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Die CDU enthauptet sich selbst"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 053/2004 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, den 18. Februar 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Parlamentsinformationsgesetz Veronika Kolb, MdL


Wolfgang Kubicki: „Die CDU enthauptet sich selbst“



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu den TOP‘s 4 und 6 (Parlamentsinformations- gesetz/Vereinbarung) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtags- fraktion, Wolfgang Kubicki:
„Der von der CDU vorgelegte Entwurf für ein Parlamentsinformationsgesetz und die dazugehörige Vereinbarung der Landesregierung mit dem Landtag sind nichts Neues.
Eben genau dieses Gesetz gibt es in Bayern. Was dabei von außen so schön aussieht ist nichts anderes als ein Placebo. Es wird für den Landtag effektiv nichts an qualitativ verwertbarer und wertvoller Information im Vorwege von Gesetzesvorhaben bringen.
Darüber hinaus ist es die Bankrotterklärung an das Parlament. Und ich kann mir gut vorstellen, warum die CSU in Bayern dieses Gesetz verabschiedet hat. Sie hat damit demonstriert, dass die Parlamentarier im Bayerischen Landtag anscheinend nicht allein in der Lage sind, Probleme zu erkennen, eigene Gesetzesvorschläge zu machen und während des Verfahrens in den Ausschüssen die notwendigen Stellungnahmen für die parlamentarische Willensbildung selbst einzuholen.
Wir als FDP-Fraktion werden uns nicht auch noch selbst auf dieses Niveau herunterstutzen und fragen uns allen Ernstes nach dem Selbstverständnis der CDU.
Selbst wenn dieses Gesetz samt Vereinbarung nach zweiter Lesung verabschiedet würde, änderte das nichts am verfassungsmäßigen Recht der Landesregierung Auskünfte zu verweigern. So steht es in Art. 23 Landesverfassung und hier in Absatz 3 – ich zitiere:
‚Die Landesregierung kann die Beantwortung von Fragen, die Erteilung von Auskünften oder die Vorlage von Akten ablehnen, wenn dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften oder Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes,
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ entgegenstehen oder wenn die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt werden.‘
Und eben zu dieser Eigenverantwortung der Landesregierung gehört auch die interne Willensbildung innerhalb des Kabinetts.
Die CDU sieht es selbst auch so, denn in § 1 Absatz 3 wird der Verfassungslage Rechnung getragen. Dort steht, dass eine ‚Pflicht zur Unterrichtung nicht besteht, wenn die Verpflichtung hierzu geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten betreffen oder geschützte Interessen Dritter beeinträchtigen würde. Eine Verpflichtung zur Information aus dem Kernbereich der Landesregierung besteht nicht.‘
So ist es. Faktisch wird sich das so auswirken, dass die Landesregierung sich in wichtigen Dingen nicht in die Karten schauen lassen wird. Was also letztlich für das Parlament übrig bliebe, sind zweitrangige Informationen.
Gehen wir aber mal positiv davon aus, dass die Landesregierung tatsächlich unter freiwilligem Verzicht auf ihre verfassungsmäßigen Rechte den Landtag frühzeitig über Gesetzesvorhaben von Bedeutung unterrichtete. Dann sollen die Fraktionen und auch jeder einzelne Abgeordnete ab diesem Zeitpunkt in ihrem verfassungsmäßig garantierten Gesetzesinitiativrecht gelähmt werden. Ist das ihr ernst? Das ist verfassungsmäßig unzulässig!
Art. 37 der Landesverfassung besagt, dass Gesetzentwürfe von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten oder von Volksinitiativen eingebracht werden. Diesem Initiativrecht ist immanent, dass jeder Abgeordnete jederzeit Gesetzentwürfe einbringen kann.
In der vorgelegten Vereinbarung gibt es aber soetwas wie eine Stillhalteklausel. Dort steht unter I. Nummer 2.: ‚Der Landtag sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Gesetzentwürfe nicht zum Gegenstand von Initiativen aus der Mitte des Landtages oder von Beratungen im Parlament gemacht werden.‘ Welch eine Selbstenthauptung.
Wenn die Union das ernst meinte, dann könnte eine Landesregierung jederzeit Abgeordnete und Fraktionen blockieren, indem sie Gesetzentwürfe zur Verfügung stellte, die dann jede Initiative aus dem Parlament in gleicher Sache verhindern könnte. Auch das erklärt, warum die CSU in Bayern solche Gesetze erschafft.
Wir glauben, dass eine solche Regelung weder wünschenswert, noch von verfassungs wegen durchsetzbar ist. Jeder Abgeordnete muss jederzeit Gesetzentwürfe einbringen können, auch wenn die Landesregierung über einen Gesetzentwurf informiert hat.
Ich stelle fest, dass durch diesen Gesetzentwurf und die Vereinbarung nicht dass von der Landesregierung und den Parlamentariern erwünschte Verhalten erzwungen werden kann. Daher bleibt es, wie es heute schon ist. Die Landesregierung darf jederzeit Gesetzentwürfe in jedem Stadium freiwillig offenbaren. Sie muss es nicht.
Parlamentarier dürfen jederzeit Gesetzentwürfe einbringen. Sie müssen es nicht.
Der Gesetzentwurf der Union ist ein blamabler Ausweis eigener Unfähigkeit oder mangelnden Arbeitswillens, jedenfalls einer Oppositionsfraktion unwürdig.
Die FDP lehnt den CDU-Vorschlag ab.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/