Situation und Zukunft des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein
26/2004 Kiel, 17. Februar 2004Situation und Zukunft des Jugendaufbauwerks Schleswig-HolsteinKiel (SHL) – Der Vorsitzende des Sozialausschusses, Abg. Andreas Beran, hat im Auftrag des Sozialausschusses folgendes Schreiben an den Bundes- minister für Wirtschaft und Verkehr, Herrn Clement, und an die Bundesagen- tur für Arbeit, Herrn Weise, gerichtet:„Sehr geehrter Herr Clement, sehr geehrter Herr Weise,der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2004 die Auswirkungen des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 in Sachen EURO-Schulen Hamburg GmbH ·/· Bundesanstalt für Arbeit auf die Si- tuation und die Zukunft des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein er- örtert.Nach dem oben genannten Urteil dürfen sich öffentliche Träger, die aus staatlichen Mitteln gefördert werden, also auch die Einrichtungen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein, aus wettbewerblichen Gründen nicht mehr an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit beteiligen, soweit sie mit ihren Leistungen im Wettbewerb mit gewerblichen Unter- nehmen stehen. Folge ist, dass sich die Einrichtungen des Jugendauf- bauwerks in Schleswig-Holstein, die sich weitgehend in kommunaler Trägerschaft befinden, nicht mehr am Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit beteiligen können. 2Werden die Jugendaufbauwerke derart vom Wettbewerb ausgeschlos- sen, steht den meisten Einrichtungen, die insgesamt 598 Beschäftigte haben, die Schließung der Einrichtung zu Beginn des Maßnahmejahres 2004/2005 bevor.Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hält die Arbeit der erfolgreichen Einrichtungen des Jugendaufbauwerks in Schleswig-Holstein insbesondere für benachteiligte Jugendliche für un- entbehrlich und setzt sich nachdrücklich dafür ein, diese zu erhalten.Ein – zumindest übergangsweise – möglicher Lösungsweg könnte eine freihändige Vergabe sein, wie im Urteil ausdrücklich enthalten. Damit könnte eine Beteiligung an den Maßnahmen der Bundesagentur für Ar- beit und damit eine weitere Auslastung der Einrichtungen des Jugend- aufbauwerkes ermöglicht werden. In der Zwischenzeit wird nach Lösun- gen gesucht, eine Überführung der derzeitigen Trägerstrukturen in neue Rechtsformen zu möglichen, um den Urteil gerecht zu werden.Fraktionsübergreifend und einstimmig bitte ich Sie im Namen des Sozial- ausschusses, sich dafür einzusetzen, zu einer Lösung zu kommen, die es den überaus erfolgreichen Einrichtungen des Jugendaufbauwerkes in Schleswig-Holstein erlaubt, ihre Arbeit auch in Zukunft fortzusetzen.“