Martin Kayenburg und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: SPD-Landeschef Claus Möller von seinem damaligen Finanzstaatsekretär schwer belastet
Nr. 68/04 02. Februar 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de2. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Martin Kayenburg und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: SPD-Landeschef Claus Möller von seinem damaligen Finanzstaatsekretär schwer belastet Zu der heutigen Beweisaufnahme des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklären der Fraktionsvorsitzende und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, MdL, und der Obmann der CDU-Fraktion, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, MdL: „Durch die Aussage des Finanzstaatssekretärs a.D. Dr. Lohmann ist der heutige SPD-Landeschef und damalige Finanzminister Claus Möller schwer belastet worden. Möller hatte vor dem Ausschuss gesagt, dass er von den Beraterverträgen seines ehemaligen Finanzstaatssekretärs erst Ende Januar 2002 erfahren habe. Der heutige Zeuge Dr. Lohmann stellte dagegen die Sachlage vollständig anders dar. Er selbst habe Möller frühzeitig darüber informiert, dass er für debis tätig sei. Diesen Hinweis habe Möller auch verstanden. Er habe aber keine näheren Nachfragen gestellt. Aufgrund dieser Aussagen von Dr. Lohmann besteht der schwerwiegende Verdacht, dass Möller vor dem Ausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Wenn Möller doch vorher von den Beraterverträgen seines ehemaligen Finanzstaatssekretärs gewusst hat, dann muss er sich fragen lassen, weshalb er erst einschritt, nachdem der Vorgang viele Monate später öffentlich wurde. Erstaunlich ist auch die Parallele zu der Pröhl-Affäre. Auch hier hatten Simonis und Möller bestritten, über Pröhls Engagement für das Hamburger Unternehmen B&B informiert gewesen zu sein. Pröhl hatte ausführlich beschrieben, dass er die politische Spitze frühzeitig über seine Nebentätigkeit informiert hatte. Simonis war mit dem Versuch gescheitert, Pröhl diese Darstellung gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Berlin hatte der Darstellung der Ministerpräsidentin nicht geglaubt.“