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26.01.04
13:35 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Phantomauftrag über 4,6 Mio. DM?

Nr. 55/04 26. Januar 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

2. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Phantomauftrag über 4,6 Mio. DM? Zu der Beweisaufnahme des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom heutigen Tage erklärt der Obmann der CDU-Fraktion, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, MdL:
„Die Leiterin der Prüfgruppe des Landesrechnungshofes (LRH) hat heute eine weitere gewaltige Lücke in der Dokumentationspflicht des Finanzministeriums bei dem Vergabeverfahren in Sachen debis/SAP offenbart.
Das Land hatte mit debis/SAP einen Erweiterungsvertrag über 4,6 Mio. DM abgeschlossen. Als der LRH diesen Vertrag überprüfen wollte, stellte sich heraus, dass die wesentliche vertragliche Unterlage nicht auffindbar war und dem LRH – trotz mehrfacher Nachfragen – bis heute nicht vorgelegt werden konnte. Es ist daher bis heute offen, auf welcher vertraglichen Grundlage die 4,6 Mio. DM an debis/SAP gezahlt wurden, zumal für diese Ausgabe auch eine haushaltsrechtliche Ermächtigung fehlte.
Des Weiteren hat die Zeugin heute dargestellt, dass aufgrund des durchgeführten Vergabeverfahrens der Zuschlag an debis/SAP gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Auf Grund der für den LRH nicht nachvollziehbaren Fehlleistungen in dem Vergabeverfahren hätte die Ausschreibung aufgehoben werden müssen.
Durch den rechtswidrigen Zuschlag an SAP/Debis sei – so die Zeugin – das Land in Höhe von mind. 784.000 DM geschädigt worden, u. a. weil es Softwarelizenzen gekauft hat, die gar nicht benötigt wurden.“