Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.01.04
14:22 Uhr
SPD

Wilhelm Malerius zu TOP 21: Wir brauchen die Küstenwache schnell

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 23.01.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell zu TOP 21: Einheitliche deutsche Küstenwache

Wilhelm Malerius

Wir brauchen die Küstenwache schnell

Bereits im November 1999 hat der Landtag, noch unter dem Eindruck der Havarie der Pallas, den Beschluss gefasst, die Landesregierung mit der Initiative zur Schaffung ei- ner einheitlichen Küstenwache zu beauftragen, um die Gefahrenabwehr auf See und an den Küsten zu bündeln und damit Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Kompetenzen zu vereinheitlichen. Ziel ist es, schnell, effizient und auf sicherer rechtli- cher Grundlage Gefahrenlagen an unseren Küsten abzuwehren oder zu bekämpfen.

Was ist bisher geschehen ? Als erster Schritt wurde auf Initiative der Landesregierung durch Staatsvertrag mit den übrigen Küstenländern und dem Bund das Havariekom- mando als Sonderstelle des Bundes zum Aufbau und zur Durchführung eines gemein- samen Unfallmanagements auf Nord- und Ostsee errichtet, das am1.01.2003 seinen Betrieb aufgenommen hat und seitdem erfolgreich arbeitet. Jedoch erscheint es notwendig, dass insbesondere an der nördlichen Westküste die Aufklärung über Aufgaben und Zuständigkeiten des Havariekommandos noch intensi- viert werden muss, wie die völlig unberechtigte Kritik einzelner Sylter Kommunalpolitiker und des Abgeordneten Lars Harms über angebliche Mängel bei der Bekämpfung der Ölverschmutzung vor einigen Wochen deutlich gemacht hat. Es ist gerade nicht Aufgabe des Havariekommandos, eine Schaufel in die Hand zu nehmen und ölverseuchte Strände zu reinigen, sondern es hat die Einsatzleitung zu
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



übernehmen, alle zur Verfügung stehenden Kräfte zu bündeln und effektiv einzuset- zen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen.

Das Havariekommando bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Ü- bung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffun- fallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung sowie die auf Gefahrenab- wehr bezogene Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See.

Die Bildung des Havariekommandos ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber insgesamt werden jedoch die durch das Grundgesetz vorgegebenen Bundes- und Landeszuständigkeiten zur Gefahrenabwehr auf See nicht geändert. Hier verhandelt die Landesregierung gegenwärtig noch mit dem Bund und den anderen Küstenländern über die Schaffung einer integrierten Struktur, was jedoch aufgrund höchst unter- schiedlicher Interessenlagen, insbesondere in Hamburg und Niedersachsen, nicht ein- fach ist. Über den Sachstand und die Zielvorstellungen wird uns die Landesregierung in Kürze Bericht erstatten, ebenso über den Stand der Errichtung des Havariekom- mandos und die Erfahrungen mit seiner Arbeit.

Die internationale Schifffahrtsorganisation IMO hat im Dezember 2002 die Änderung des „SOLAS“ Übereinkommens und technische Ausführungsbestimmungen im neu geschaffenen Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafen- anlagen beschlossen. Im Zentrum der neuen Regelungen steht die systematische Be- wertung der Risiken von Schiffen und Hafenanlagen, die Ziel oder Instrument terroris- tischer Übergriffe sein könnten. „SOLAS“, das internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, regelt nicht nur „safety“ sondern jetzt auch „security“. Dieses internationale Regelungswerk mit völkerrechtlichem Rang ist inner- staatlich spätestens bis zum 01. Juli 2004 umzusetzen.

Safety und Security im internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ist ein Gebot der Stunde, welches nunmehr die Umsetzung des zwei- ten Schritts, die Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache erfordert. Wir -3-



als SPD-Landtagsfraktion gehen dabei zwei Wege, die dasselbe Ziel haben, um eine einheitliche deutsche Küstenwache, in die die bisherigen Aufgabenträger Bundes- grenzschutz, Zoll, Fischereiaufsicht, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Wasser- schutzpolizei der Länder zu überführen sind, schnell einzurichten.

Der eine Weg erfordert eine Änderung des Grundgesetzes. Dieser Weg führt nach un- serer Überzeugung nicht kurzfristig zum Ziel, sondern führt zu einem ungewissen Aus- gang, da zu viele Interessen zu vieler Beteiligter - die meisten fern ab der Küste – be- rücksichtigt werden müssen. Aber wir verschließen uns diesem Weg nicht und werden alle Bemühungen der Landesregierung in diese Richtung unterstützen. Langwierige Verhandlungen, mögliche Forderungen und Ausweitung der Zuständigkeiten des Bun- desgrenzschutzes oder auch Forderungen nach Einsätzen der Bundeswehr im Inneren werden wir jedoch nicht akzeptieren. Desweiteren müssen wir alle an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen ! Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, ich erinnere Sie in diesem Zusammen- hang an das Schicksal des Seesicherheitsuntersuchungsgesetzes. Im Bundesrat ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die CDU/CSU-geführten Bundes- länder gescheitert. So etwas darf hier nicht geschehen.

Darum wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung parallel oder unabhängig einen weiteren Weg gehen, der auch zum Ziel der Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache führt, nämlich auf Grundlage eines Staatsvertrages. Die hierzu begon- nene Initiative der Landesregierung zur Neuaufstellung einer einheitlichen deutschen Küstenwache mit dem Ziel, die nicht bei den Ländern verbleibenden polizeilichen, schifffahrtspolizeilichen, umweltpolizeilichen und fischereiaufsichtlichen Aufgaben im Küstenmeer auf den Bund zu übertragen, unterstützen wir ausdrücklich.

Wir brauchen die Küstenwache schnell. Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen des Hauses ist ein deutliches Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus, der in den anderen Ländern und bei der Bundesregierung den Ernst unseres Anliegens deutlich -4-



macht. Lassen Sie uns auch gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu, Sie helfen den Küsten, der Umwelt und den Menschen.