Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.01.04
13:54 Uhr
FDP

Joachim Behm zur einheitlichen Küstenwache: Wir wollen eine Verfassungsänderung vermeiden

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 034/2004 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 23. Januar 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Küstenschutz/Einhaeitliche Küstenwache Veronika Kolb, MdL


Joachim Behm: Wir wollen eine Verfassungs-



www.fdp-sh.de änderung vermeiden“ In seinem Redebeitrag zu TOP 21 (Einheitliche Deutsche Küstenwache) erklärte der Sprecher der FDP-Fraktion, Joachim Behm:
„Seit dem Jahr 2000 befasse ich mich im Auftrag meiner Fraktion mit dem Thema Schiffssicherheit, Küstenwache Havariekommando.
Ohne Zweifel die Pallas-Havarie hat schmerzliche Anstöße gegeben, hat manche Dinge bewegt. Auch ist anzumerken: Der Schiffsverkehr in der Deutschen Bucht, im Nord- Ostsee-Kanal und in der westlichen Ostsee nimmt bedingt durch die Öffnung der Grenzen, der fortschreitenden Technologie – ich nenne nur das Stichwort Container – in hohem Tempo zu.
Durch weitere Katastrophen wurden sowohl die Fraktionen, als auch die verantwortlichen Regierungsstellen im Bund sensibilisiert.
Wir können feststellen: An gutem Willen fehlt es nicht. Deshalb bin ich ausdrücklich den Kollegen Maurus und Malerius für ihre Vorarbeit zu diesem Tagesordnungspunkt dankbar.
Wir verfolgen alle das Ziel der bestmöglichen Gefahrenabwehr an unseren Küsten – insbesondere bei Seeunfällen. Schiffshavarien führen in aller Regel zu sich überlagernden Ereignisabläufen wie Seenotrettung, Schleppen und Bergen, Brandbekämpfung, und Schadstoffbekämpfung auf See und an Land, Öffentlichkeitsarbeit und Unfallmanagement.
Sachverstand auf unterschiedlichen Gebieten muss in einem solchen Fall sofort abrufbar sein. Mehr als auf Koordinierung kommt es auf eine klare monokratische Führung an. Diese Führung muss schnellstmöglich einsetzbar sein, denn oft entscheiden die ersten Maßnahmen über Erfolg und Misserfolg des gesamten Szenarios.
Wir haben mit der Einrichtung des Havariekommandos in Cuxhaven einen richtigen Schritt zu einer solchen einheitlichen Führungsstruktur getan. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Bestandteil des Havariekommandos ist ein im 24-Stunden-Betrieb tätiges maritimes Lagezentrum, das aus der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der jeweiligen Wasserschutzpolizei der Küstenländer gebildet wird. Im maritimen Lagezentrum werden relevante Informationen gesammelt und verarbeitet. Im Falle einer komplexen Schadenslage auf See sollen von dort aus die Alarmierungen vorgenommen werden.
Der Leiter des Havariekommandos übernimmt dann die Einsatzleitung und gibt die Ziele der Schadensbewältigung vor. Unterstützt wird er von seinen Stäben, die je nach Erfordernis z.B. im Bereich der Schadstoff- und der Brandbekämpfung, der Verletztenversorgung, der gefahrenabwehrbezogenen Bergung und der Öffentlichkeitsarbeit gebildet werden.
Die für diese Stäbe vorgesehenen Beschäftigten arbeiten im Regelbetrieb im Havariekommando als Kompetenzzentrum, in dem sie sich für den Einsatzfall vorbereiten und fortbilden.
In der Bund-Länder-Vereinbarung zur Errichtung des Havariekommandos wird die Grundlage dafür gelegt, dass der Leiter im Wege der Organleihe befugt ist, Landesaufgaben im Auftrage der Küstenländer wahrzunehmen. Einsatzmittel und –kräfte werden unmittelbar oder im Wege der Amtshilfe dem Leiter unterstellt.
Wir sind also für Schiffshavarien grundsätzlich gewappnet und sollten zunächst einmal die Ergebnisse abwarten, die die Einrichtung des Havariekommandos produziert hat.
Bei einer einheitlichen Küstenwache und einer Grundgesetzänderung wird aber mehr gemacht, als das Management von Schiffshavarien zu regeln. Die CDU will aber auch die Fischereiaufsicht und die Kriminalitätsbekämpfung auf See auf den Bund übertragen und das kann für uns nur der letzte Weg sein.
Und hier kommen wir zu dem Punkt. Ist es notwendig, dass wir eine Verfassungsänderung brauchen. Damit geben wir nicht nur ein Stück förderaler Struktur ab, sondern wir könnten auch mehr Probleme als Klarheit schaffen.
So sieht es zumindest ein Gutachten zur rechtlichen Beurteilung der maritimen Sicherheit im Auftrage des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Dort steht: „Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Ermächtigung kann demnach nicht für sämtliche Kooperationsformen verlangt werden. Es ist schlicht unmöglich, alle in der Praxis entwickelten und sachgerechten Formen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Verfassungstext zu bezeichnen.“ Wir sollten im Rahmen der der anstehenden Entscheidungen genau abwägen, welche Aufgaben sich möglicherweise für eine Übertragung an den Bund anbieten und ob dies im Wege von Staatsverträgen zu geschehen hat oder ob am Ende vielleicht doch eine Verfassungsänderung notwendig ist, die die FDP zumindest vermeiden will.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/