Irene Fröhlich zum Volksabstimmungsgesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 – Volksabstimmungsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 031.04 / 23.01.2004In Zukunft bessere Möglichkeiten für VolksinitiativenDie heutige Debatte wird von mir mit dem berühmten lachenden und weinenden Auge gesehen. Wir werden viele gute, sinnvolle Änderungen des Volksabstimmungsrechts verabschieden.In den letzten eineinhalb Jahren haben wir uns - mal mehr, mal weniger intensiv – mit dem Volksabstimmungsrecht in Schleswig-Holstein auseinandergesetzt. Wir haben uns von Fachleuten beraten lassen und stehen nun im Hinblick auf das Volksabstimmungs- gesetz vor einem Ergebnis, das glücklicherweise auf eine sehr breite Zustimmung in die- sem Haus trifft. Das zu dem lachenden Auge.Das weinende Auge: Über wichtige Frage konnten wir keine Einigung erzielen, obwohl gerade diese nur in breitem Konsens geklärt werden können. Die rechtliche Absicherung von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten könnte der wachsenden Distanz der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Politik begegnen - wenn sie denn die notwendige verfas- sungsändernde Mehrheit finden würde.Es gibt natürlich keinen grundsätzlichen Vorrang der direkten Demokratie vor parlamen- tarischer Demokratie. Schon um eine Klärung dieses grundsätzlichen Verhältnisses zwi- schen direkter Demokratie auf der einen Seite und parlamentarischer Demokratie auf der anderen Seite herbeizuführen, ist eine Festschreibung irgendeiner Haltbarkeitsfrist des durch Volksabstimmung zustande gekommenen Gesetzes sinnvoll.Selbstverständlich ist die Lage rechtlich gesehen eindeutig: Ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz kann unter den gleichen Bedingungen geändert werden, wie ein Parlamentsgesetz.1/2 Dies folgt aus allgemeinen staatsrechtlichen Grundsätzen – wir wissen es alle, aber es wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht so einfach akzeptiert. Das mag auch an dem Aufwand liegen, den Initiatoren betreiben müssen, um überhaupt zu einer Geset- zesänderung zu kommen.Und selbstverständlich wird in der politischen Realität kaum ein Volksentscheid mit einfa- cher Parlamentsmehrheit kurz nach der Volksabstimmung gekippt werden. Es wird in der Praxis also sowieso nur aus dringenden, überfraktionell anerkannten Gründen ein sol- cher Schritt gewagt werden. Umso unverständlicher ist es mir, dass die Opposition die- sen kleinen Sprung über ihren Schatten nicht wagen will. Sie haben unser aller Bemühen um eine lebendige und breit akzeptierte Demokratiekultur damit einen Bärendienst er- wiesen!Ich hoffe, dass aus der heutigen Debatte trotzdem die Botschaft getragen wird: „Bessere Möglichkeiten für Volksabstimmungen.“ Denn wir haben einige Verbesserungen erreicht. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die Erschwernis von Volksinitiativen durch den Zwang zur Sammlung in Amtsräumen wird abgeschafft, es gibt einen Anspruch auf eine rechtli- che Beratung durch das Innenministerium, die Möglichkeit der ungefilterten Darstellung der eigenen Argumente wird ermöglicht, wenn es zu einer Volksabstimmung kommt. Da- her können wir die rot-grüne Gesetzesinitiative aus dem September 2002 unter dem Strich als erfolgreich zu ende geführt betrachten. ***