Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.01.04
13:21 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Sparkassen als Aktiengesellschaften - Rechtsform der Sparkassen überprüfen -

Nr. 28a/04 21. Januar 2004
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Wirtschaftspolitik TOP 5 Martin Kayenburg: Sparkassen als Aktiengesellschaften - Rechtsform der Sparkassen überprüfen -


Achtung Korrektur! Die Presse Nr. 28/04 mit der Unter-Überschrift muss heißen: Rechtsform der Sparkassen überprüfen und nicht Reform der Sparkassen überprüfen.
Wir bitten unseren Fehler zu entschuldigen.
Der Antrag der FDP vom Dezember 2000 hat an Aktualität nichts verloren. Im Gegenteil: die öffentliche Diskussion um die künftige Gestaltung der Sparkassen, die zunehmenden Fusionen, die Anforderungen aus Basel II und insbesondere die aktuelle Situation der Sparkasse Stralsund geben Veranlassung, dass wir uns mit dieser Problematik erneut befassen. Zu Recht hat der Kollege Kubicki also die Situation der Sparkassen auch im Lande Schleswig-Holstein wieder zu einem Thema gemacht.
Die Sparkassen in unserem Lande geraten zunehmend in das schwierige Fahrwasser des freien Wettbewerbs. Effizienzgewinn der privaten Geldinstitute, der Geschäftsbanken und der Genossenschaftsbanken, die ihre Restrukturierung zumeist erfolgreich abgeschlossen haben, zwingen die Sparkassen, sich neu aufzustellen. Die Zeiten, in denen Staat und Kommunen schützend die Hand über die Sparkassen gehalten haben, in denen diese in wirtschaftlich guten Zeiten in Ruhe ihren Geschäften nachgehen und in denen sie gönnerhaft als Sponsoren auftreten konnten, sind wohl endgültig vorbei. Ein neues wirtschaftliches Umfeld, eine veränderte Marktlage, verschärfte Anforderungen durch Basel II und eine zunehmende Globalisierung der Bankenwelt haben die Ertragssituation so mancher Sparkasse erheblich verschlechtert. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass für die Sparkassen und Landesbanken ab 2005 Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wegfallen und damit ihre Bonität sinkt. Ein ungünstiges Rating und damit eine Verteuerung der Refinanzierung sind die unausweichliche Folge.
Die Ertragslage wird sich folglich weiter verschlechtern. Strukturelle Schwächen zwingen zu Veränderungen. Eine Analyse der jüngeren Entwicklung zeigt, dass die Sparkassen 2003 umso rentabler waren, je größer sie waren. So konnten die 25 größten deutschen Sparkassen ihr Betriebsergebnis im Jahr 2003 sogar noch steigern, während die durchschnittlichen Sparkassen dahinter deutlich zurückblieben.
Wegen dieser Entwicklung und aus dieser Erkenntnis schreitet die Konzentration der Sparkassen auch in Schleswig-Holstein schneller voran als wir bis vor kurzem wahr haben wollten. Kaum gibt es die Sparkasse Südholstein und die Nord-Ostsee-Sparkasse steht schon die nächste Fusion der Institute in Stormarn und Ostholstein ins Haus. Nicht gerade panikartig, aber doch hektisch suchen Vorstände und Verwaltungsräte nach Fusionspartnern um zu überleben. Doch Fusionen allein werden nicht reichen, um die schlechte Eigenkapitalausstattung und die schwierige Ertragslage bei gleichzeitigem Wegfall der Gewährträgerhaftung zu beheben. Grundsätzlich hat sich das deutsche 3-Säulen-Modell, bestehend aus den Sparkassen, den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken in der Vergangenheit bewährt. Insbesondere die Sparkassen haben mit ihrem umfangreichen Filialnetz in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein erfolgreich die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Bankleistungen sichergestellt. Die Sparkassen waren dem Handwerk und dem Mittelstand zuverlässige Kreditgeber während die großen Privatbanken sich fast völlig zurückgezogen haben und nicht einmal mehr bereit waren, mit Handwerkern und Kleinunternehmern zu sprechen.
Veränderungen in der Sparkassenlandschaft sind aber dennoch unausweichlich. Dabei ist die Rechtsform einer Aktiengesellschaft ein diskussionswürdiger Ansatz, um die Zukunft unserer Sparkassen zu sichern. Denn diese Rechtsform ist wohl am ehesten geeignet, das für die zukünftige Entwicklung erforderliche Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Sie kann zu mehr Transparenz, zur Entwicklung wettbewerbskonformer Strukturen, zu einer stärkeren Positionierung im nationalen Wettbewerb - unter Beibehaltung ihrer regionalen Verbundenheit und Verantwortung - beitragen.
Wie immer steckt aber auch wohl hier der Teufel im Detail.
So haben wir Zweifel, ob es reicht, wie im Antrag der FDP, die Kapitalbeteiligung Dritter auf 49 Prozent des Grundkapitals zu begrenzen. Es stellt sich für mich auch die Frage, inwieweit Sparkassenrecht überhaupt noch auf eine Aktiengesellschaft einwirken kann, wenn eine Sparkasse letztlich aus dem Sparkassenrecht entlassen und in das Aktienrecht überführt wird. Wir wollen deshalb an die Ausgestaltung einer Sparkassen-Aktiengesellschaft zusätzliche Anforderungen stellen:
1. Der jeweilige kommunale Träger wird Eigentümer der ihm zustehenden Aktien, wobei die Eigentumsfrage im Detail noch zu klären ist
2. Der Träger muss die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte in seinem Eigentum behalten.
3. Der Träger kann selbst die Geschäfte führen oder sich der Zwischenschaltung eines Dritten bedienen, dem die Aktien übertragen werden, wie zum Beispiel einer öffentlich- rechtlichen Stiftung.
4. Die übrigen Aktien sind als vinkulierte Namensaktien zu behandeln und können an Mitarbeiter, Kunden und Dritte veräußert werden.
Dies alles sollten wir im Ausschuss beraten.
Und schließlich steht noch ein weiterer Punkt auf der Agenda: die geplante Fusion der Sparkassen- und Giroverbände Schleswig-Holsteins und Niedersachsens. Um Synergieeffekte im Dienstleistungsbereich der Verbände zu nutzen, wird auch hier mittelfristig eine Fusion unvermeidlich sein. Da Hamburg aber inzwischen auf vielen Feldern unser natürlicher Partner einer erfolgreichen Zusammenarbeit ist, darf eine solche Fusion nach unserer Auffassung nicht ohne Hamburg vollzogen werden.
Wir sollten aber nicht in hektischen Aktionismus verfallen. Wir fordern stattdessen die Landesregierung noch einmal auf, gemeinsam mit den übrigen Ländern ihre Anstrengungen zu verstärken, gesetzliche Vorschriften im Bundesrecht und in der Satzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes so abzuändern, dass einer materiellen Umwandlung der Sparkassen in die Rechtsform der Aktiengesellschaft nichts mehr im Wege steht.
Danach sollte mit einer entsprechenden Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Schleswig-Holstein zugleich auch die Verbandsfusion geregelt werden.