Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.01.04
10:24 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 10: ASH 2000 macht Menschen fit für Erwerbsarbeit

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 21.01.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 10 – Große Anfrage zur Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein

Wolfgang Baasch:

ASH 2000 macht Menschen fit für Erwerbsarbeit

Es bleibt auch im Jahre 2004 festzuhalten: Die Beseitigung der Arbeitslosigkeit und die Schaffung von neuen und zusätzlichen Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen bleibt die größte Herausforderung für die Politik und alle gesellschaftlichen Gruppen.

Die FDP-Fraktion hat mit ihrer großen Anfrage die Landesregierung zu einem umfang- reichen und sehr detaillierten Bericht über die Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung aufgefordert. Ich will vorwegnehmen: Für diese umfangreiche Bestandsaufnahme gilt Ihnen, Herr Minister, und den an diesem Bericht beteiligten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern ein großes Dankeschön.

Das Programm Arbeit für Schleswig-Holstein III (ASH III) umfasst den Zeitraum von 1995 bis 1999 zzgl. zweier Auslaufjahre, und das Programm ASH 2000 hat eine Lauf- zeit von 2000 bis 2006 zzgl. zweier Auslaufjahre. Der Bericht stellt die Einbindung der Landesarbeitsmarktprogramme in die Politik des Bundes und der europäischen Union dar. Als qualitative Ziele werden die Schaffung von Arbeit, die Stärkung des Wirt- schaftsstandortes Schleswig-Holstein sowie Qualifizierung und Nachhaltigkeit genannt.

Am Gesamtprogramm ASH III haben 46.223 Personen teilgenommen, von denen 7.583 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden. Dies entspricht einer Vermittlungs- quote von 16 %. Am Programm ASH 2000 haben bislang 142.180 Personen teilge- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



nommen. In den auf Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichteten Pro- grammpunkten lag die Teilnehmerzahl bei 28.799 Personen. Von diesen 28.799 Per- sonen wurden bereits 6.586 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 23 %. Dies zeigt deutlich, dass die Effektivität und die Effizienz der Vermittlung der in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichteten Programmpunkte in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden konnte. Dies ist ein Erfolg unserer Ar- beitsmarktpolitik. Aber auch bei den Gesamtkosten der Teilnehmerinnen bzw. Teil- nehmern, die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden, sind die Kosten vom Pro- gramm ASH III zum Programm ASH 2000 gesunken. Waren es bei ASH III noch 11.774 € pro vermittelter Person, so liegen die Aufwendungen heute im Schnitt bei 10.955 €. Auch dies macht die Effizienzsteigerung deutlich sichtbar.

Ich erspare mir im weiteren, detailliert auf die einzelnen Programmpunkte von ASH III wie auch der 34 Programmpunkte von ASH 2000 einzugehen. Sie sind übersichtlich und klar in der Antwort der Landesregierung gegliedert und jedem bei Interesse zur Lektüre empfohlen.

Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten – dies wird in der Antwort der Landesregierung auch deutlich –, dass jede staatliche Fördermaßnahme, und sei sie noch so effizient, eine schlechte Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht ausgleichen kann. Mit einer geziel- ten Arbeitsmarktpolitik ist es aber möglich, für den einzelnen Arbeitssuchenden die in- dividuellen Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt zu verbessern, sie zu qualifizieren und, wie es so schön heißt, „fit für den Arbeitsmarkt zu machen“.

Die Quote von 23 % Vermittlung in den Programmbestandteilen, die auf Vermittlung orientiert sind, zeigen deutlich, dass in diesem Bereich Erfolge möglich sind. 23 %, das sind mehr als sechseinhalb Tausend Menschen, die sonst nicht ohne Weiteres einen Arbeitsplatz gefunden hätten. -3-



Für die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik des Landes im Rahmen von ASH 2000 bis zum Jahre 2006 und danach ist die Umsetzung der sogenannten Hartz- Gesetze von entscheidender Bedeutung. Auch weiterhin wird sich unsere Landesar- beitsmarktpolitik in die Förderpraxis der Bundesagentur für Arbeit einpassen. Aber ei- ne Arbeitsmarktpolitik des Landes Schleswig-Holstein muss sich z. B. auch daran ori- entieren, die Personen, die in der neuen, gestrafften Förderpraxis der Bundesagentur keine Unterstützung oder Förderung mehr finden, durch eigenständige Maßnahmen zu qualifizieren und sie so zu fördern, dass eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeits- markt langfristig ermöglicht wird.

In der Antwort auf die große Anfrage wird bereits auf eine bestehende enge Zusam- menarbeit zwischen der Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit verwiesen. So wird bei vielen Fragen z. B. zum Job-Aqtiv-Gesetz oder zu den Personal-Service- Agenturen (PSA) auf die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit verwiesen. Die Bundesagentur hat, vertreten durch das Landesarbeitsamt Nord, wie ich finde, viele der gestellten Fragen sehr informativ beantwortet. Es wird aber auch deutlich, dass viele Fragen sich nicht mit der Struktur oder mit der Datenerhebung, wie sie von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, vereinbaren lassen. Die Bundesagen- tur ist nicht nach politischen Kreisen aufgestellt, sondern hat in Schleswig-Holstein ne- ben der Regionaldirektion regionale Arbeitsämter. So fällt es schwer, Fragen nach Kreisen und kreisfreien Städten geordnet beantwortet zu bekommen. Auch die Auftei- lung nach Branchen kann von der Statistik der Bundesagentur derzeit nicht zur Verfü- gung gestellt werden. Dies ist zu akzeptieren. Wir können es auch deshalb akzeptie- ren, weil es die beschriebene gute Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Schleswig-Holstein gibt. Dieses Zusammenwirken wird sich auch vor dem Hintergrund der geplanten Zusam- menlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bewähren müssen.

Unter der Überschrift „Arbeit und sinnvolle Tätigkeiten statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ werden die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Menschen, die von Ar- -4-



beitslosigkeit betroffen sind – dies gilt auch für Sozialhilfeberechtigte –, müssen die Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt bekommen. Die Integration in den Ar- beitsmarkt bedeutet eine Sicherstellung der eigenen Lebensgestaltung. Es bedeutet auch, Angehörigen, und vor allem Kindern, eine Perspektive aufzuzeigen, die nicht geprägt ist von Arbeitslosigkeit und Chancenlosigkeit. Und wo die Integration in den Arbeitsmarkt nicht gelingt, müssen trotzdem sinnvolle Tätigkeiten im öffentlich geför- derten Arbeitsmarkt angeboten werden. Hierzu werden auch in Zukunft öffentliche Ar- beitsmarktprogramme gebraucht. Es müssen nicht nur Rechtsansprüche auf Förder- leistungen entstehen, es ist genauso notwendig, die aktive Beteiligung des Einzelnen einzufordern.

Der Schritt, Arbeitslosen- und Sozialhilfe miteinander zu verzahnen, ist längst überfäl- lig, und es ist der richtige Schritt, weil es unsinnig ist, wenn sich wie bisher zwei Be- hörden weitgehend unabgestimmt auf dem gleichen Problemfeld „tummeln“. Es ist notwendig, dass mit der Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe die Kom- petenzen beider Systeme miteinander verbunden werden. Bisher hat die überwiegen- de Zahl der Sozialhilfeempfänger auch Leistungen von der Bundesagentur empfan- gen, gleichzeitig haben aber auch viele Kommunen eine erfolgreiche Vermittlung von Sozialhilfeberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt erreicht. Es wird für die nächste Zeit darauf ankommen, die Kompetenzen beider Partner so zu ordnen, dass aus der Zu- sammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ein effektives Hilfesystem für die einzelnen Menschen entsteht, damit ihre Integration in den Arbeitsmarkt noch besser gelingt als dies jetzt bereits der Fall ist.

Die Landesregierung tut gut daran, die Arbeitsmarktpolitik mit der Regional- und Standortpolitik in Schleswig-Holstein eng zu verbinden. Aufgabe der Arbeitsmarktpoli- tik muss es sein, in den nächsten Jahren mehr Arbeit und mehr Ausbildung zu schaf- fen, und Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik muss es sein, mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten und zu sichern. Die Erwerbsarbeit ist unter den Bedingungen unserer Arbeitsgesellschaft der zentrale Schlüssel für gesellschaftliche Integration und -5-



gleichberechtigte Beteiligung. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Erwerbsarbeit nur unter qualitativen Bedingungen der Schlüssel zu Integration und Beteiligung sein kann. Diese Bedingungen betreffen den Vollzug der Arbeit als auch deren Entlohnung. Deshalb geht es um gute und ausreichend entlohnte Arbeit. Arbeit und Chancen auf Arbeit bedeutet auch, dass die Schere zwischen Arbeitsangebot und Nachfrage ge- schlossen werden muss.

Arbeitsmarktpolitik trägt dazu bei, die individuellen Barrieren am Arbeitsmarkt zu besei- tigen. Mehr Beschäftigung schaffen bedeutet auch, dass Impulse auf dem Arbeits- markt in die vorgelagerten Märkte, in die Wissenschaft und vor allem in den Bereich der Dienstleistungen und der Gütermärkte weitergetragen werden. Arbeitsmarktpolitik sollte z. B. auch eine Zunahme personenbezogener und ökologischer Dienstleistungen fördern.

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit wird nur gelingen, wenn wir auch weiterhin eine Umverteilung der Arbeitszeit auf mehr Erwerbspersonen insgesamt erreichen. Leider ist der Weg einer kollektiven Verkür- zung der Wochenarbeitszeit unter unseren heutigen gesellschaftlichen Bedingungen schwieriger geworden und in vielen Betrieben auch in Übereinstimmung zwischen Un- ternehmen und Betriebsräten bzw. Gewerkschaften verlassen worden. Trotzdem be- stehen nach wie vor zahlreiche intelligente Möglichkeiten, die vorhandene Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen.

Ein weiterer Ansatz wird es sein, niedrig bzw. schlecht qualifizierte Erwerbspersonen möglichst bevor sie in Arbeitslosigkeit fallen durch geeignete Qualifizierungsangebote zu unterstützen. Das bedeutet, es kommt darauf an, durch präventive Förderung dafür zu sorgen, dass Arbeitslosigkeit erst gar nicht entsteht. Eine Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein muss sich auch noch stärker an den speziellen Anforderungen der in unserem Land typischen kleinen und mittleren Unternehmen ausrichten. -6-



All dies sind Beispiele, die belegen, dass die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein ihre Ziele immer wieder überprüfen und anpassen muss. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bleibt die Feststellung: Wenn Arbeitslo- sigkeit von Dauer ist, bedürfen die Betroffenen zumeist nicht nur qualifizierender Maß- nahmen, sondern sie brauchen auch eine intensive Betreuung. Diese kann ihnen auf dem ersten Arbeitsmarkt in der Regel nicht geboten werden. Deshalb brauchen wir auch zukünftig einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt, in dem auch diejenigen er- werbslosen Personen eine berufliche Zukunft finden, die den Anforderungen des regu- lären Arbeitsmarktes nicht gewachsen sind. Dies alles unter einen Hut zu bringen und insgesamt zu leisten, und zwar bei beschränkten finanziellen Mitteln und einer hohen Zahl von Menschen, Familien, die darauf hoffen, ist eine Herkules-Arbeit.

Herr Minister, um Ihre Kraft ist mir nicht bang, und Sie können sich der Unterstützung der sozialdemokratischen Fraktion sicher sein.