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11.12.03
19:45 Uhr
CDU

Ursula Sassen:Keine Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe

Nr. 535/03 11. Dezember 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Haushaltspolitik TOP 6 und 14 Ursula Sassen: Keine Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe
Der Landesregierung steht das „Wasser bis zum Hals“, so dass sie sogar schamlos die Grundwasserentnahmeabgabe um 120 % erhöht. Sie rechnet mit Mehreinnahmen von 5,7 Mio. € in 2004 und sogar mit 12 Mio. € in 2005.
Bisher hat man – wie bei der Einführung solcher Abgaben üblich – seitens des Umweltministeriums die Notwendigkeit stets mit der Zweckbindung als Lenkungsabgabe begründet, wodurch die Abgabe im Haushalt des Umweltministers verblieb. Jetzt wird bei der GruWAG diese Zweckbindung aufgeweicht. Künftig sollen 25 % der Abgabe dem Finanzminister für den maroden Landeshaushaushalt zur Verfügung stehen, um dort versickern zu dürfen.
Dies würde für 2004 einen Betrag von rund 2,9 Mio. € und 2005 von rund 6 Mio. € ausmachen.
Mit 6 Mio. € kann man gerade einmal für 60 Stunden die Zinsen für den verschuldeten Landeshaushalt aufbringen - für die Aufhebung der Zweckbindung ist dies ein wahrhaft schlechter Tausch.
Im übrigen wird der Beliebigkeit weiterer Erhöhungen - je nach Kassenlage - Tür und Tor geöffnet. Bedenklich ist weiterhin der Weg, der hier beschritten wird: Über das Haushaltsgesetz wird das Grundwasserentnahmegesetz in wesentlichen Punkten ausgehebelt, ohne dass Stellungnahmen der Betroffenen einfließen können.
Und ich frage Sie: Wie gehen Sie eigentlich mit dem bisherigen § 16 des Grundwasserabgabengesetzes um? Ich hätte erwartet, dass Sie in einem sorgfältigen Gesetzgebungsverfahren zunächst den dort festgeschriebenen Bericht über die Angemessenheit der Abgabesätze geben, bevor Sie den Bürgerinnen und Bürgern dreist in die Tasche greifen. Wird es diesen Bericht überhaupt noch geben und wenn ja, wann? Noch vor vier Wochen beabsichtigten Sie, die gewerbliche Wirtschaft übergebühr zu belasten, da auch diese ihr Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezieht. Offensichtlich hat Sie erst unser Antrag, die Grundwasserentnahmeabgabe nicht zu


erhöhen und unsere Kritik an Ihrer geplanten Vorgehensweise zum Nachdenken gebracht.
Sie haben erneut in Ihre Trickkiste gegriffen und statt der vorher angedachten 50 %igen Aufweichung der Zweckbindung bezogen auf den Erhöhungsbetrag, jetzt eine 25 %ige Aufweichung bezogen auf das gesamte Abgabenaufkommen vorgesehen. Sie mussten einen Weg finden, um einerseits die Gewerbebetriebe nicht mit der GruWAG- Erhöhung zu belasten und andererseits die dem Finanzminister zugesagten 6 Mio. € für seinen desolaten Haushalt zu verschaffen. Für Gewerbetriebe haben Sie eine Ausnahmeregelung vorgesehen, sofern diese mindestens 1.500 cm3 Wasser im Veranlagungszeitraum abnehmen, zahlen sie den bisherigen Betrag von 5 Cent.
Wissen Sie eigentlich, was Sie da mit heißer Nadel gestrickt haben? Wenn sie als Gewerbebetriebe solche definieren, die gewerbesteuerpflichtig sind, werden auch Einrichtungen und Betriebe in kommunaler Trägerschaft und Betriebe im sozialen Bereich, z. B. Krankenhäuser und Altenheime, unzumutbar belastet.
Haben Sie sich eigentlich einmal Gedanken darüber gemacht, welchen bürokratischen und finanziellen Aufwand Sie erzeugen? Ein Handwerker (Bäcker oder Friseur) in einem Mehrfamilienhaus, der zwar 1.500 cm3 Wasser im Jahr verbraucht und daher von der Erhöhung ausgenommen ist, hat durch Installationsmaßnahmen und für Ableseverfahren mehr zu zahlen, als er auf viele Jahre hochgerechnet überhaupt einsparen kann.
Lassen Sie mich auf Ihre langatmigen Begründungen und Wohltaten im Zusammenhang mit der Erhöhung der GruWAG nur kurz eingehen. Es steht Schleswig-Holstein, in dem mehr Grundwasser gebildet als verbraucht wird, gut an, auch einen niedrigeren Wasserpreis zu haben als andere Bundesländer. Dass Sie diesen natürlichen Standortvorteil nutzen, um den Verbraucher erneut zur Kasse zu bitten, ist unverschämt. Die Sicherung der Wasserqualität, die Kontinuität bei Fördermaßnahmen und eine zusätzliche Neuwaldbildung lassen sich mit den bisherigen Abgabesätzen bei Aufrechterhaltung der 100 %igen Zweckbindung aus der GruWAG ermöglichen.
Die Befürchtungen der CDU, die ich noch am 18. Juni 2003 im Zusammenhang mit der Diskussion um die EU-Wasserrahmenrichtlinie geäußert habe, sind mit dieser Abgabenerhöhung schnell traurige Realität geworden. Ihr Problem liegt darin, dass Sie nicht wirtschaften können und daher ständig nach neuen Abgaben oder Erhöhungen schielen. Die CDU fordert dagegen: Schluss damit - keine Erhöhung der GruWAG!