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11.12.03
12:03 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Landesministergesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 345/2003 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 11. Dezember 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Wolfgang Kubicki zum Landesministergesetz



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 7 (Landesministergesetz) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Zunächst eines vorweg. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, über die wir heute abstimmen, ist unvollständig.
Die FDP-Fraktion hat sowohl im Innen- und Rechtsausschuss als auch im federführenden Finanzausschuss beantragt, den Landesministern den Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die 25 % der Abgeordnetenentschädigung, wenn Minister gleichzeitig Abgeordnete sind, zu streichen.
Weil eben dieser Antrag in beiden Ausschüssen von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden ist, haben wir auch dem Regierungsentwurf zum Landesministergesetz nicht zugestimmt.
Wir reden heute zum dritten Mal innerhalb der letzten drei Landtagstagungen zum Landesministergesetz und Sie werden verstehen, wenn mir die heutige Debatte zu diesem Gesetz insbesondere nach der letzten Landtagstagung helle Freude bereitet.
Die FDP-Fraktion sieht sich heute in allen Punkten bestätigt, die während der damaligen Sitzung erörtert wurden. Insbesondere Sozialdemokraten und Grüne aber auch die Kolleginnen und Kollegen von der CDU sollten ihre Debattenbeiträge vom November noch einmal studieren und überdenken.
Erstens: Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung wurde die FDP- Forderung erfüllt, im Landesministergesetz eine Regelung zu treffen, die den erhöhten Ruhegehaltsanspruch für bereits im Ruhestand befindliche Landesminister reduziert. Wir haben den Finanzminister dazu aufgefordert, er hat dies gegen seinen ursprünglichen Willen umsetzen lassen, das war in Ordnung.
Zweitens: Die Landesregierung hat seit 1990-1996 sehenden Auges ohne ausreichende Rechtsgrundlage die jährlichen Sonderzahlungen, wie z.B. das Weihnachtsgeld, an die Ministerinnen und Minister ausgezahlt.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Auch wenn das Weihnachtsgeld bereits seit 1961 an Minister ausgezahlt wurde, so geschah dies ab 1990 erst in dem Wissen, dass dies rechtswidrig war. Das alles ist im Umdruck des Landtages 15/4012 nachzulesen.
Dieser Umdruck enthält Auszüge aus dem Schriftverkehr von Landesregierung und Landesrechnungshof aus den Jahren 1990 bis 1996.
Mit Schreiben vom 19. April 1990 an die Finanzministerin Heide Simonis zeigt der Landesrechnungshof folgendes an: Ihm sei bekannt geworden, dass Urlaubsgeld an die Empfänger von Amtsbezügen (Ministerpräsident, Landesminister) gezahlt werde, obwohl sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehörten. Das gleiche gelte für die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Wörtlich führt anschließend der Landesrechnungshof aus:
„Sollte die Zahlung des Urlaubsgeldes an die Empfänger von Amtsbezügen auf § 5 des Landesministergesetzes in der Fassung vom 15.09.1960 gestützt werden, wird darauf hingewiesen, dass sich diese Vorschrift nur auf das Amtsverhältnis des Ministerpräsidenten und der Landesminister erstreckt, nicht jedoch auf ihre Amtsbezüge, die erst im zweiten Abschnitt des Gesetzes geregelt werden.“
In einem weiteren Schreiben zitiert der Landesrechnungshof aus einem Schreiben der Landesregierung vom 27.6.1995.
Die Landesregierung ging dort davon aus, dass eine eigenständige Novelle des Landesministergesetzes für diese Frage nicht ausreiche. Im Klartext waren Sie sich schon damals darüber im Klaren, dass hier eine Änderung erfolgen musste.
Wenn Herr Finanzminister Stegner heute immer noch erklärt, die Landesregierung sehe in § 5 des Ministergesetzes eine ausreichende Grundlage für die Zahlung des Weihnachtsgeldes, dann ist dies gelinde gesagt wenig glaubhaft.
Die Rechtsänderung erfolgte erst, nachdem der Rechnungshof im Schreiben vom 28. Juni 1996 eindringlich vor den Folgen einer Untätigkeit in dieser Frage warnte. Auch hier zitiere ich: „Sichere Rechtsgrundlagen würden auch dem Schutz derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen, die die rechtswidrigen Leistungen bisher zur Zahlung angewiesen haben und deshalb permanent der Gefahr ausgesetzt sind, zur Verantwortung gezogen zu werden.“
Wenn Sie, Herr Finanzminister Artikel 23 der Landesverfassung, der die Landesregierung verpflichtet, auf Fragen des Parlaments nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig zu antworten, ernst nehmen würden, dann hätten Sie in Ihrem Redebeitrag vom 14. November zu diesem Punkt diese Zitate nicht verschweigen dürfen.
Drittens: Ich bleibe bei der Aussage, dass diese Änderung des Landesministergesetzes in das Haushaltsbegleitgesetz für 1997 hineingeschummelt wurde. Dafür spricht, dass Sie keine eigenständige Änderung des Landesministergesetzes wollten, weil so das Parlament direkt mit diesem Problem konfrontiert worden wäre. Wenn die Landesregierung dann noch diese Änderung damit begründet, dass damit „die bestehende Rechtslage verdeutlicht werde“, dann ist dies vor dem Hintergrund der eindringlichen Warnungen des Landesrechnungshofes gelinde gesagt eine Verharmlosung.
Wir werden auch diesmal unseren Antrag aus den Ausschussberatungen stellen. Wir gehen auch davon aus, dass die Regierungsfraktionen insbesondere den Antrag zur Streichung der Sonderzahlungen ablehnen werden. SPD und Grüne werden dies in dem Wissen tun, dass ansonsten keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Überweisung des Weihnachtsgeldes auf das Konto der Landesminister mehr besteht.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/