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08.12.03
15:40 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Parlament getäuscht - mehr als 500.000 Euro Schaden

Nr. 515/03 08. Dezember 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

2. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Parlament getäuscht – mehr als 500.000 Euro Schaden Zu der Vernehmung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Klaus Qualen im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der CDU-Obmann Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, MdL:
„Die heutige Vernehmung hat mit beklemmender Deutlichkeit eine kaum fassbare Zahl von Vergaberechtsverstößen, Haushaltsrechtsverletzungen und Unachtsamkeiten bis hin zur Täuschung des Parlaments durch den seinerzeit amtierenden Minister und heutigen SPD-Landesvorsitzenden Möller an den Tag gebracht. So ist ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Firma nicht – wie gefordert – vereinbart, sondern ausdrücklich ausgeschlossen worden. Darüber hinaus sind auch die Kündigungsmöglichkeiten nicht so – wie vom Parlament gefordert – und vom Finanzminister zugesagt, vereinbart worden.
Ferner hat der Landesrechnungshof dem Finanzministerium elementare Wissenslücken im Bereich des Haushalts-Vergaberechts bescheinigt. Diese hätten u.a. zu einem Schaden in Höhe von mind. 500.000 Euro zu Lasten des Landes geführt.
Die Dichte der Vorwürfe und auch die Feststellung des amtierenden Landesrechnungshofspräsidenten, dass im Hinblick auf die festgestellten Fakten mittlerweile das Finanzministerium nicht widerspricht, hat auch offensichtlich die SPD im Untersuchungsausschuss überrascht. Nachdem sie vor Beginn der Zeugenvernehmung des stellvertretenden Präsidenten des LRH in nichtöffentlicher Sitzung die Auflösung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses beantragte, sahen sie dann in der Beweisaufnahme offensichtlich selbst die Notwendigkeit, die Spitze des Finanzministeriums zu diesen Vorwürfen zu hören.
Nach der einvernehmlich beschlossenen Terminierung des PUA erfordert dieses jetzt eine Fortsetzung der Zeugenvernehmungen in 2004. Dies liegt auch im Interesse des Untersuchungsausschusses, welcher zu klären hat, ob und zu welchen Missständen es gekommen ist und wer dafür verantwortlich ist.“