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05.12.03
11:43 Uhr
Landtag

Frenz für eine pragmatische Lösung im Kopftuchstreit

155/2003 Kiel, 5. Dezember 2003



Frenz für pragmatische Lösung im Kopftuchstreit
Kiel (SHL) – Im Hinblick auf die Behandlung der Frage des Tragens von religiösen Symbolen in Schulen durch den Landtag sowie den in Kiel öf- fentlich ausgetragenen Kopftuchstreit zwischen einem Gemeindepastor und dem Progressiven Türkischen Arbeiterverein tritt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes, Helmut Frenz, für eine pragmatische Lösung dahingehend ein. Dies sieht vor, dass an den Schulen im Lande alle religiösen Symbole bei Lehrerinnen und Leh- rern erlaubt sein sollten. Eine Lösung, wie beispielsweise in Baden- Württemberg, nämlich eine einseitige Privilegierung christlicher Symbole hält der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der von Beruf Pastor ist, für grundgesetzwidrig und integrationsfeindlich.
Nach Ansicht von Frenz ist der Streit um das Kopftuch von muslimischen Lehrerinnen an deutschen Schulen ein Streit ganz allgemein um religiöse Symbole. Er geht davon aus, dass eine „Einzelfallbehandlung des Kopftu- ches“ unzulässig ist. Es müssen alle religiösen Symbole ganz allgemein behandelt werden. Nach Frenz muss, wer das Kopftuch bei Lehrerinnen ablehnt, vergleichbare christliche oder jüdische Symbole (Habit von Non- nen und Priester oder Kippa) gleichermaßen für unzulässig erklären, da nach seiner Wertung unzulässig sei, ein spezielles religiöses Symbol auf- grund von Tradition und Geschichte zu privilegieren.
Wie Frenz ausführt, sei der Streit um das Kopftuch von Lehrerinnen an deutschen Schulen in Wirklichkeit kein Streit um das Tragen von Kopftü- chern, sondern ein Streit um deutsche Vorurteile.
Die Meinung, das Kopftuch auf dem Haupt einer Muslima sei ein eindeuti- ges Zeichen für eine religiös-fundamentalistische Überzeugung und ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau ganz allgemein, ist ein deutsches Vorurteil. Wer das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin an der Schule verbieten will, stehe selbst in Gefahr von intolerantem, kulturellem oder religiösem Fundamentalismus.
Wie Frenz nach Gesprächen mit vielen Beteiligten ausführt, sei das Kopf- tuch einer Muslima keinesfalls ein sicheres Zeichen für islamisch- fundamentalistische Überzeugung der Trägerin einer solchen Kopfbede- ckung. Muslimische Frauen trügen das Kopftuch aus ganz unterschiedli- chen Gründen, beispielsweise sozio-kulturellen, sozio-religiösen, traditio- nellen oder teilweise sogar aus feministischen. Allein aus dem Tragen ei- nes Kopftuches lasse sich keine eindeutig zu bewertende politische, reli- giöse oder sozio-kulturelle innere Einstellung oder Überzeugung ableiten. Das Kopftuch stehe nicht eindeutig für die Unterdrückung der Frau, es lässt keine Rückschlüsse auf religiöse oder politische Intoleranz zu. Vom Kopftuch auf dem Haupt einer muslimischen Lehrerin geht nach Wertung des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen nicht mehr Gefahr einer einseitigen Einflussnahme aus, als vom Habit oder der Kippa.
Wie Frenz meint, sei nicht entscheidend was auf dem Kopf getragen wür- de, wichtig sei vielmehr was im Kopf gedacht wird.
Frenz will nicht verleugnen, dass Kopftuch, Schleier und Burkah von isla- mistischen Fundamentalisten als Instrument zur Unterdrückung der Frau eingesetzt werden, mithin das Kopftuch auch ein politisches Symbol sein kann. Hieraus aber zu folgern, dass Kopftuchträgerinnen in der Schule politisch agieren wollen, hält er nicht für zulässig. Vielmehr sei auf den Einzelfall abzustellen.