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14.11.03
16:04 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Dringlichkeitsantrag zum Weihnachtsgeld für MinisterInnen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Dringlichkeitsantrag – Weihnachtsgeld für Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel MinisterInnen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 308.03 / 14.11.2003


Kubickis Niveau liegt unter der Fünf-Prozent-Hürde!
Da haben Sie es wieder einmal geschafft, Herr Kubicki, die Schlagzeilen gehören Ihnen. Und ohne, dass sie sich fragen, was der Preis dafür ist, sind Sie mit Sicherheit auch noch stolz darauf.
Sie vermitteln mit Ihrem Vorwurf, rot-grün habe „die notwendige Gesetzesänderung 1997 regelrecht hineingeschummelt “ (Landeszeitung von heute) ein Bild von MinisterInnen, die zu Unrecht Weihnachtsgeld abkassieren, von PolitikerInnen, die in Zeiten sinkender Steuereinnahmen den Hals nicht voll genug kriegen können.
Das passt zu dem gestrigen Stil, mit dem Sie - Hand in Hand mit Herrn Kayenburg – wi- der besseren Wissens suggeriert haben, MinisterInnen seien nicht von den Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld betroffen.
Die mühsame kleinteilige Arbeit eines Parlamentariers interessiert Sie hingegen nicht. Sonst hätten Sie, Herr Kubicki, 1996 im Finanzausschuss, als die Landesregierung die Änderung des Ministergesetzes vorgeschlagen hatte, einen Beitrag zu diesem Thema geleistet.
Haben Sie damals die Beratung über den Landeshaushalt als finanzpolitischer Sprecher ihrer Fraktion so ernst genommen, dass Sie das „Haushaltsgesetz 1997“ gar nicht erst gelesen haben? Wie können Sie ansonsten behaupten, dass in dieses Gesetz etwas „hineingeschummelt“ wurde?
Lag der Entwurf der Landesregierung doch mit Drucksache 14/240 schon im Oktober 1996 vor – sie hatten also bis zur Verabschiedung drei Monate Zeit zu lesen oder lesen und prüfen zu lassen.


2/2 In dieser Drucksache werden die geplanten Änderungen des Haushaltsgesetzes genau erläutert und begründet:
„Der Landesrechnungshof sieht die Gewährung der genannten Leistungen zwar als ge- rechtfertigt an, hält aber die Verweisung in Paragraf 5 Abs. 1 nicht für eine ausreichende Rechtsgrundlage. Dieser Mangel soll durch eine Ergänzung des Paragrafen 7 Abs. 2 des Landesministergesetz behoben werden. Mit ihr wird lediglich die bestehende Rechts- grundlage verdeutlicht“.
Der Landesrechnungshof war über ein Gesetz gestolpert, das seit 1961 in dieser Form galt und hat nach über 30 Jahren angemahnt, die bestehende Rechtsgrundlage zu ver- deutlichen.
Der Landesrechnungshof war aber nicht so beunruhigt, dass er den Finanzausschuss oder die Haushaltsprüfgruppe über seine Forderung der Verdeutlichung einer Rechts- grundlage informiert hat – zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.
Aus diesem Vorgang jetzt einen Skandal konstruieren zu wollen, ist einfach nicht zweck- dienlich.
Aber die FDP wird in den nächsten Monaten wohl alles aufgreifen, in der Hoffnung, bei der nächsten Landtagswahl nicht komplett unterzugehen und doch noch einmal über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen.
Ich habe mich jedoch über den CDU-Beitrag gewundert: Herr Kayenburg, warum haben Sie keinen Schneid, Ihren Wunschpartner FDP deutlich in Schranken zu weisen? Warum treten sie als Schutzpatron von Wolfgang Kubicki auf und behaupten, seine Äußerungen sei nur eine Entgleisung gewesen? Wir brauchen keine weiteren Entgleisungen von Po- litkerInnen, davon haben wir schon genug gehabt.

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