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14.11.03
15:38 Uhr
SSW

Für integrierte Ausbildung der Pflegeberufe

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82

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Kiel, den 14.11.2003 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort



TOP 15 Durchführung des Altenpflegegesetzes und Gesetz zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe (Drs. 15/2984)

Mit dem Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes des Bundes geht für den Schleswig-Holsteinischen Landtag ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Als der Landtag vor 4½ Jahren das Landesgesetz über die Altenpflege beschloss, unterstrichen alle Fraktionen, dass man sich lieber eine bundeseinheitliche Regelung der Altenpfle- geausbildung gewünscht hätte. Dies ist einer der wenigen Bereichen, wo sich der Landtag gern vom Bund das Heft aus der Hand nehmen lässt.
Die landesrechtliche Regelung wurde aber notwendig, weil sich das Bundesland Bay- ern gegen eine bundeseinheitliche Regelung wehrte und schließlich vor das Bundes- verfassungsgericht zog, als der Bundestag im Jahr 2000 ein Altenpflegegesetz be- schloss. Das 1999 verabschiedete Landesgesetz hat gute Dienste geleistet, aber nun hat das Verfassungsgericht endlich die bayerische Barriere aus dem Weg geräumt und den Weg frei gemacht für eine bundesweit gleichartige Regelung der Altenpflegeausbil- dung. Das ist erfreulich.
Andererseits ist es aber bedauerlich, dass dieses nicht auch für die Ausbildung der Al- tenpflegehelferinnen und -helfer gilt. In diesem Bereich geht das Bundesverfassungs- gericht nicht von einem Heilberuf aus. Deshalb ist die Regelung nicht von der konkur- rierenden Gesetzgebung umfasst und muss vom Land geregelt werden. Das bedauern 2



wir, denn es wäre im Sinne einer einheitlichen Regelung im Pflegebereich gewesen, wenn die Altenpflegehilfe auch umfasst wäre. Wie viel professionelle Verwandtschaft besteht, sieht man schon daran, dass bislang für diese Ausbildung das Altenpflegeaus- bildungsgesetz und die entsprechende Verordnung mit einigen Abweichungen gelten. Aber immerhin wird das Provisorium der Ausbildung jetzt aufgehoben und es erhält eine dauerhafte rechtliche Grundlage.
Seitdem ich im Landtag sitze erlebe ich die kontinuierliche Modernisierung und Ver- besserung der Pflege. Ein, wenn nicht das wichtigste Stichwort in der Pflegepolitik ist die Qualitätssicherung. Dabei ist nicht nur entscheidend, dass hohe Standards der Pfle- ge und der Dokumentation eingeführt werden, was natürlich Anforderungen an die entsprechende Ausbildung stellt. Entscheidend wird auch sein, dass sich weiterhin ein neues professionelles Selbstverständnis entwickeln kann. Die Altenpflege ist lange ein Bereich gewesen, dessen Nachwuchs sich vor allem aus dem Arbeitskräftepotenzial der Arbeitsämter gespeist hat. Unser Ziel ist es aber, dass die Altenpflege und die Al- tenpflegehilfe zu einem Arbeitsfeld werden, für das sich die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter aus eigener Motivation interessieren, weil nur so ein hohes Maß an professio- neller Identifikation und eine lange Arbeitsdauer in diesen Berufen erreicht werden kann. Dazu ist eine Professionalisierung der Pflege erforderlich, die vor allem über die Ausbildung geleistet werden kann.
Zur höheren Attraktivität der Pflegeberufe muss auf Dauer auch beitragen, dass eine größere berufliche Flexibilität möglich wird, damit die Betroffenen auch ihr Tätig- keitsfeld wechseln können, ohne aus dem Beruf auszusteigen. Deshalb ist mit den vor- liegenden Gesetzentwurf der Veränderungsbedarf in der Altenpflegeausbildung noch nicht abgeschlossen. Seit über 20 Jahren wird von Fachleuten gefordert, die Ausbil- dungen in der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege starker zu integrieren, in dem zum Beispiel eine gemeinsame Grundausbildung eingerichtet wird. Eine solche Verzahnung ist schon modellhaft erprobt worden - unter anderem an der Diakonissenanstalt in Flensburg. Wir hoffen, dass es in den nächsten Jahren gelingen wird, eine solche flexiblere, integrierte Pflegeausbildung auf Dauer zu etablieren.

www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de