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14.11.03
11:20 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Verwaltungsstrukturreform

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 27 und 34 – Reform der Verwaltungen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 306.03 / 14.11.2003

Bürgerfreundlich, demokratisch und effizient
Die vorgelegten Pläne des Finanzministers und des Umweltministers sind ein weiterer Schritt in der Verwaltungsstrukturreform.
Die Verwaltungsreform ist ein kontinuierlicher Prozess. Er hat bislang dazu geführt, dass Schleswig-Holstein die niedrigsten Verwaltungs- und Personalkosten von allen Bundeslän- dern hat mit 3.883 Euro pro EinwohnerIn (Institut der deutschen Wirtschaft Köln, für 2001). Hätte Schleswig-Holstein die gleichen Ausgaben wie Hessen, dann müsste Schleswig- Holstein 1,08 Mrd Euro im Jahr mehr ausgeben, dass sind zirka 15 Prozent mehr.
Mit diesen Maßnahmen ist die Verwaltungsstrukturreform nicht abgeschlossen. Die nächsten Schritte sind die Reform der Justiz und die nächste Reform der Straßenbauverwaltung.
1996 kamen die Grünen in den Landtag und die Regierung. 1997 hat die grüne Landtags- fraktion das „Entenhammerpapier“ vorgelegt – unser Vorschlag für eine umfassende Reform der Landesregierung und aller Verwaltungen.
Ergebnis: „Die seit 1996 angestoßenen Modernisierungsmaßnahmen haben einen bis dahin nicht gekannten Innovationsschub für einen grundlegenden Umbau der Landesverwaltung ausgelöst.“ (Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Verwaltungsstrukturreform“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 25.3.03).
Was bislang geschah:
Allgemeine Maßnahmen
Abschaffung des Amtsgeheimnis – Informationsfreiheitsgesetz. Reduzierung der Zahl der Ministerien (Frauenministerium, Landwirtschaftsministerium, Hochschulministerium, Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten). Abschaffung der parlamentarischen VertreterInnen der MinisterInnen. Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 40. Schrittweise Einführung der Kostenleistungsrechnung für die Landesverwaltung. Umstellung der Vergabeverfahren auf transparente Leistungsverträge. Besetzung von Leitungspositionen auf Zeit. Verlängerung der Arbeitszeit der Beamten auf 40 Stunden. Einführung eines neuen Beurteilungssystems, dass zur Differenzierung zwingt (bis dahin gab es überwiegend nur „gut“ und „sehr gut“!). Einführung des Gender Mainstreaming. Einsparen von 1600 Stellen in den zentralen Verwaltungen in vier Jahren. Einrichtung von Landesbetrieben mit Ausgliederung von 11.500 Stellen aus der Landesver- waltung und den Hochschulen. Reduzierung der Anzahl der Abteilungen in der Regierung von 54 auf 45 und der Zahl der Referate von 419 auf 247 durch Bildung von Großreferaten, um flache Strukturen herzu- stellen. Auslagerung von allen Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben aus den Ministerien und Ü- bergabe von Förderaufgaben aus fast allen Ministerien an die Investitionsbank, die BSH, die LWK usw. (Beispiele: Krankenhausfinanzierung, MeisterBafög, Existenzgründungs- förderung, Technologieförderung, öffentlicher Verkehr, Interreg IIc, Schulbauprogramm usw.). Einführung des Konnexitätsprinzips und Verlagerung von Aufgaben an die Kommunen (von 97-2000 wurden in drei Schritten 111 Aufgaben neu an die Kommunen übergeben, die Übergabe einer Reihe weiterer Aufgaben ist mittlerweile beschlossen und in der Umset- zung oder in der Planung). Abschaffung des Sektenbeauftragten. Abschaffung der Kinderbeauftragten.
gescheitert:
Schrittweise Einführung eines einheitliche Dienstrechtes: Keine Verbeamtung mehr außer in den hoheitlichen Kernbereichen - dieser Wegweisende Beschluss musste nach einer landesweiten Protestkampagne der Opposition zurückgenommen werden.
Finanzministerium
Reduzierung der Finanzämter (beginnt jetzt). Auflösung der Oberfinanzdirektion. Zusammenlegung der Landesbezirkskassen zu einer zentralen Kasse. Zusammenlegung der Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein. Auflösung der vier Landesbauämter und der Landesbaudirektion durch Bildung der GMSH – Reduzierung der Beschäftigten von 1300 auf 700. Zugleich Auslagerung der Hausdienste aus allen Ministerien – Opposition solidarisiert sich mit den Protesten. Bewirtschaftung aller Gebäude des Landes durch Übertragung auf die IB, dadurch Inves- titionsplanung und Bewirtschaftung nach betriebswirtschaftlichen Methoden. Einführung modernes Zinsmanagement (Einsparung bisher 185 Mio. Euro).
Justiz
Übernahme der Referendare in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis (1,5 Mio. Euro eingespart). Einführung der flächendeckenden Automation in den Gerichten (MEGA, 166 Stellen we- niger). Einführung der flächendeckenden Automation in den Staatsanwaltschaften (MESTA). Gemeinsame Rechtspflegerausbildung mit Hamburg und Niedersachsen in Niedersach- sen. Einführung der verpflichtenden außergerichtlichen Streitschlichtung. Konzentration von Insolvenzsachen, um die Bearbeitung zu effektivieren. Einführung des elektronischen Mahnverfahrens. Einführung des elektronischen Grundbuchs.
Polizei
Auflösung von vier Polizeiwerkstätten. Geblieben sind zwei Werkstätten für Spezialfahr- zeuge. Umstellung der Beschaffung von Polizeifahrzeugen auf Leasingverträge. Neuorganisation der Polizeireviere und Reduzierung der Verwaltungsaufgaben – ver- stärkter Einsatz von Computern (Polizeireform II – 58 zusätzliche Beamte im Einsatz). Zusammenfassung von ländlichen Polizeistationen. Reduzierung der Wasserschutzpolizei von neun auf sechs Standorte. Zusammenlegung der Wasserschutzpolizei und der Fischereiaufsicht (Reduzierung der Anzahl der Schiffe bei Erhöhung der Einsatzfrequenz).
Sonstige Innenbehörden
Reduzierung der Katasterämter von 16 auf 8 (über 50 Stellen). Rückbau der Datenzentrale und Zusammenlegung mit Hamburg. Rückbau des statistischen Landesamtes und Zusammenlegung mit Hamburg. Bildung eines einheitlichen Havariekommandos – ist auf dem Weg.
Umwelt, Natur und Landwirtschaft
Auflösung von fünf Forstämtern (von elf), Auflösung des Landesforstamtes und der Forst- abteilung im Ministerium (Reduzierung von sechs auf zwei Referate), Auflösung von 12 Förstereien durch Zusammenlegung, Reduzierung der Beschäftigten von 253 auf 185 (ein Drittel). Einrichtung der Nationalparkservice GmbH mit den Kreisen und Verbänden. Umbau der Agrarverwaltung und Rückbau der Landwirtschaftskammer auf eine reine Selbstverwaltungseinrichtung, Ziel: Senkung der Zuschüsse um über drei Mio. Euro jähr- lich – Opposition unterstützt Proteste. Zusammenfassung aller Labors des Landes und Überführung in einen Landeslaborbe- trieb. Zusammenfassung verschiedener Ämter zum LANU (Geolog. LA, LA für Wasser und Küste, LA für Naturschutz und Landschaftspflege, Untersuchungsstelle Umwelttoxikolie und der staatliche Vogelschutzwarte). Als nächster Schritt erfolgt jetzt die Umwandlung in ein Institut für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft (zehn Prozent weniger Stellen). Zusammenlegung der zahlreichen Außenstellen und Ämter für Wasser, Naturschutz, Im- missionsschutz, Landwirtschaft, Fischerei, Küstenschutz usw in mehreren Schritten – Er- gebnis ist das LUNL mit drei Standorten. Umwandlung des Erlebniswald Trappenkamp zum Landesbetrieb. Finanzierung des Umwelthaushaltes überwiegend durch eigene Einnahmen: OWAG, GruWAG, BINGO-Lotterie usw. – über 75 Mio. Euro jährlich, die die Opposition nicht will. Wirtschaft und Verkehr
Rückbau der Eichverwaltung und Zusammenlegung mit Hamburg. Schließung von drei Straßenbauämtern (Eutin, NMS, Heide) Zusammenlegung der Straßenmeistereien des Landes mit denen der Kommunen und Kreise ist weitgehend abgeschlossen; Schließung von elf Straßenmeistereien durch Zu- sammenlegung. Insgesamt 364 Stellen weniger in der Straßenbauverwaltung. Kommunalisierung und Privatisierung der Häfen (Brunsbüttel und Dagebüll, alle anderen wollten die Kommunen nicht).
Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz
Zusammenlegung zahlreicher Behörden zum Landesversorgungsamt (Landesversor- gungsamt, vier Versorgungsämter, orthopädische Versorgungsstelle, versorgungsärztli- che Untersuchungsstelle, Hauptfürsorgestelle) zum LAsD (Landesamt für soziale Diens- te). Zusammenlegung der ehemaligen Gewerbeaufsichtsämter zum LGASH (Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz) – 16 Stellen eingespart. Auflösung des Aufsichtsamtes für Sozialversicherung. Schließung des Landesseminar für Krankenpflege. Umbau der Verbraucherzentralen bei Reduzierung auf fünf Standorte und Konzentration und Modernisierung der Aufgaben.
Bildung und Kultur
Zusammenlegung der Landeszentrale für politische Bildung mit dem Landesverband der Volkshochschulen. Ausgliederung der Universitätsklinika aus den Hochschulen und Zusammenfassung zu einem Landesbetrieb, bisherige Einsparungen bis Ende 2002 um 21,5 Mio. Euro. Ver- doppelung der Einwerbung von Drittmitteln. Reduzierung der Zuschüsse, die zur Finan- zierung der Zuwächse im Hochschuletat dienen. Auslagerung der Hochschulen aus dem Landesetat. Budgetierung und eigene wirtschaft- liche Rechnungsführung. Abbau der Medizinlastigkeit des Hochschulwesens durch Reduzierung der Studienplätze um ein Drittel und Konzentration von Spezialausbildungen an jeweils einer Hochschule. Umbau (Verselbständigung) der Berufsschulen zu Berufsbildungszentren.
Was geschah mit dem Geld?
Der überwiegende Teil dient der Reduzierung der Neuverschuldung, ein Teil der Einsparun- gen wurde aber auch für die Schaffung von über 1000 neuen Lehrerstellen eingesetzt.
Wie geht es weiter?
Für die Fortsetzung der Verwaltungsreform schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
Kommunalisierung der Schulen, Auflösung der Schulämter und Herstellung der Autono- mie nach skandinavischem Vorbild. Neuverhandeln des Kirchenstaatsvertrages, um die Personalkostenbeteiligung des Lan- des durch leistungsbezogene Zahlungen auf Basis von Zielvereinbarungen zu ersetzen. Polizeireform III: Abschaffung einer kompletten Hierarchieebene. Auflösung des Verfassungsschutzes des Landes und Übertragung der Aufgaben nach Berlin. Weitere Reform der Straßenbau- und Straßenverwaltungen (Stufe 2). Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Zusammenlegung der drei Stränge der Fachgerichtsbarkeiten (Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit). Umwandlung des Landesrechnungshofs in eine moderne Revision, Reduzierung des Personals und Beauftragung von externen Prüfern. Zusammenlegung des Landesvermessungsamtes mit Hamburg. Zusammenlegung der Landkreise durch Bildung von vier bis fünf Regionalkreisen. Reform der Gemeinden durch Zusammenlegung der Verwaltungen.
Viele mutige Schritte sind getan, weitere werden wir anstoßen. Diese Reformen sind nicht einfach. Gerade wenn MitarbeiterInnen gezwungen sind, über größere Entfernungen zwi- schen zu fahren oder gar umzuziehen.
Die CDU hat sich bisher mehr als Bremser denn als Akteur betätigt. Sie hat nun bei den be- schlossenen und bei den bevorstehenden Reformen die Chance, dies zu korrigieren, die Re- formen zu unterstützen oder sogar durch mutige Vorschläge die Entwicklung voranzutreiben.
Ihr Herr Kandidat sagte mal zu dem Thema: „Wir sind doch keine Weihnachtsmänner.“ Wir werden das am 24.12. überprüfen.
Ich bedanke mich für die angespannte Aufmerksamkeit!

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