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12.11.03
17:52 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zum Kommunalabgabengesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 302/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 12. November 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Kommunalpolitik/Abfallwirtschaft



www.fdp-sh.de In seiner Rede zum Kommunalabgabengesetz (TOP 3) sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Was möglich ist, wenn Parlamentarier neben der inhaltliche Profilierung der eigenen Partei das Gemeinwohl im Auge haben, können wir alle bei der Beschlussempfehlung zum Kommunalabgabengesetz feststellen.
Trotz inhaltlich kontrovers geführter aber immer sachorientierter Diskussion haben wir die vorliegende Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses erarbeitet und einstimmig verabschiedet. Da wir als FDP-Fraktion mit unserer Gesetzesinitiative den Anstoß für die Änderung des KAG gegeben haben, möchten wir uns für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken.
Was haben wir durch den Gesetzentwurf erreicht?
Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes haben wir
- der kommunalen Ebene bei der Wahl wie die Gebührenkalkulation, insbesondere im Abwasserbereich vorgenommen werden soll, mehr Freiheit gegeben und - wir haben Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gesetzgeberisch nachvollzogen.
Es ist nunmehr möglich zur Minderung der Benutzungsgebühren Beiträge jährlich aufzulösen. Auch Zuschüsse und Zuweisungen können in Zukunft aufgelöst werden, wenn der Zuschussgeber – meist das Land – dies bewilligt und dieser Zuschuss zur Entlastung einzelner Gebührenschuldner gewährt werden soll.
Um diesen Punkt herrschte jahrelanger Streit zwischen dem Innenministerium und den Kommunen, die die Abwasserentsorgung im sogenannten Kooperationsmodell durchführen. Das Kooperationsmodell bedeutet, dass die Gemeinden bestimmten Unternehmen die Durchführung der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet übertragen. Der Streit zwischen Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 dem Innenministerium und den Kommunen mit dem Kooperationsmodell bestand darin, dass diese Kommunen die Beiträge und Zuschüsse des Landes auflösten und so eine Gebührensenkung für die Bürgerinnen und Bürger erreichten.
Nach Auffassung des Ministeriums verstieß diese Vorgehensweise aber gegen die geltenden Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes. Zuschüsse und Beiträge, so das Ministerium, dürften nach der Rechtslage bei der Abschreibung nicht berücksichtigt werden. Schließlich drohte der Streit im letzten Frühjahr zu eskalieren, als das Innenministerium die Landräte anwies, diejenigen Ämter und Gemeinden, die nicht freiwillig der Ansicht des Ministeriums folgten und das Kooperationsmodell beendeten, im Wege des Sofortvollzuges zu einer Gebührenerhöhung zu zwingen. Durch unseren Gesetzentwurf wurde seinerzeit dieser Sofortvollzug gestoppt.
Was bedeutet dies für die Menschen in Schleswig-Holstein? Für die Kommunen, die bereits in der Vergangenheit das sogenannte Kooperationsmodell für die Abwasserversorgung übernommen haben, herrscht nun Rechtssicherheit. Sie können in Zukunft zumindest die Beiträge auflösen und so die Abwassergebühren für die Bürgerinnen und Bürger senken. Die anderen Gemeinden erhalten jetzt die Möglichkeit, sich ähnlich zu verhalten und damit auch ihre Gebührenzahler in den Genuss von Beitragssenkungen kommen zu lassen.
Zwei weitere Punkte bei denen Handlungsbedarf bestand waren die Vorauszahlungen auf Benutzungsgebühren und Fremdenverkehrsabgaben. Im Januar 2003 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass es für die Erhebung von Vorauszahlungen bei den Benutzungsgebühren im Kommunalabgabengesetz keine Rechtsgrundlage gäbe.
Die Mehrzahl der Kommunen hat bis heute Satzungen nach denen sie in Bereichen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung oder Straßenreinigung Abschlagszahlungen verlangen. Das macht auch Sinn. Ohne eine solche Regelung, müssten die Kommunen diese Leistungen vorfinanzieren, oder z. B. monatliche Ablesungen und Abrechnungen vornehmen, das eine würde zu erheblichen zusätzlichen Krediten führen; das andere zu erheblichem zusätzlichen Arbeitsaufwand. Die Gebührenzahler aber müssten dann die Kosten des zusätzlichen Mehraufwandes über erhöhte Gebühren tragen, was wiederum nicht in ihrem Interesse sein kann. Es war und ist also für alle Beteiligten gleich in mehrfacher Hinsicht sinnvoller, das Kommunalabgabengesetz anzupassen. Das ist mit unserem Gesetzentwurf geschehen.
Auch der Gemeindetag befürwortet diesen Gesetzentwurf.
Abschließend möchte ich noch ein Wort zur Jagdsteuer verlieren. Der Landesjagdverband hat sich im Rahmen der Beratungen für die Abschaffung der Jagdsteuer im KAG ausgesprochen. Wir sehen dieses Anliegen überwiegend positiv. Dennoch ist eine entsprechende diesbezügliche weitere Änderung des KAG zunächst zurückgestellt worden. Wir wollten den jetzt gefundenen Kompromiss nicht gefährden.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/