Hans-Jörn Arp: Privatisierung von Spielbanken gefordert
Nr. 477/03 12. November 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deFinanzpolitik TOP 33 Hans-Jörn Arp: Privatisierung von Spielbanken gefordert Die dramatischen Entwicklungen in den Spielcasinos in Westerland und Travemünde haben uns veranlasst, den Antrag auf Änderung des Spielbankgesetzes zu stellen.Nachdem im Sommer den Mitarbeitern in Westerland gekündigt worden ist und aus der Westerländerspielbank eine reine Daddel-Halle werden sollte, haben wir mit den Mitarbeitern und den Tourismusverbänden auf der Insel Kontakt aufgenommen. Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf. Die Kündigungen wurden zurückgenommen, aber ein endgültiges Konzept für die attraktive Ausstattung mit Lebendspiel liegt bis heute nicht vor.Nach § 1 Abs. 2 des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein dürfen Spielbanken nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteil völlig oder überwiegend vom Land Schleswig- Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.Nach dieser „Lex-Landesbank“ ist es in Schleswig-Holstein keinem privaten Betreiber möglich, eine Konzession zu beantragen. Die Rechtsvorschrift ist genau auf das Land bzw. eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Lande Schleswig- Holstein zugeschnitten. Die Spielbanken in Schleswig-Holstein werden alle von der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH betrieben.Alleinige Gesellschafterin dieser GmbH ist die HSH Nordbank AG als Rechtsnachfolgerin der Landesbank Schleswig-Holstein. Das Land Schleswig- Holstein ist an der HSH Nordbank AG mit 16,8 % beteiligt.Sie sehen, die derzeitige Konzessionsinhaberin erfüllt überhaupt nicht die Voraussetzung des Spielbankengesetzes. Das Einzige, was noch stimmt ist ein Sitz in Schleswig-Holstein. Damit ist eine Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Konzession dringend erforderlich.Im übrigen hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass für die Automatenspielbank Flensburg ein unzulässiger Antrag gestellt wurde, da dort kein Lebendspiel angeboten wird. Auch hier ist eine Überarbeitung des Spielbankengesetzes dringend erforderlich. Das ist eine gute Gelegenheit, mit dem Spielbankgesetz künftig auch Privatbetreibern eine Konzession zu ermöglichen.Es ist nicht einzusehen, warum sie bisher keine Konzession erhalten konnten. Die ordnungspolitischen Vorgaben können bei ihnen genau so gut eingehalten und überwacht werden, wie bei Casinos in öffentlich-rechtlicher Hand.Wir haben hier mit unserem Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen, dass die öffentliche Hand bzw. das Land Schleswig-Holstein nur die Geschäfte betreiben soll, die Privatunternehmer gar nicht oder teurer anbieten.Deshalb ist es zwingend erforderlich, das wir auch aus diesem Grund eine Privatisierung betreiben müssen, und zwar eine vollständige Privatisierung an der sich nur Privatleute engagieren.Ein weiterer, aber ganz wichtiger Aspekt ist die Atmosphäre in den Spielbanken. Travemünde an der Ostsee und Westerland an der Nordsee stehen im starken Konkurrenzkampf zu Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.Für manche Touristen ist es eine wichtige Entscheidung, ob sie an ihrem Urlaubsort Spielbanken besuchen können oder nicht. Dazu ist es natürlich zwingend erforderlich das dort das klassische Lebendspiel mit entsprechender Casino- Atmosphäre betrieben wird. Ein weiterer Aspekt für die Privatisierung ist der harte Konkurrenzkampf zwischen den Spielorten. In Hamburg Dammtor wird eine neue Spielbank eröffnet und mit Sicherheit eine harte Konkurrenz für die Schenefelder Spielbank werden.Einige Spielbanken machen heute schon Verluste. Andere wie beispielsweise in Hittfeld müssen sogar schließen.Es kann doch nicht angehen, dass letztendlich die öffentliche Hand für die Verluste in Spielbanken aufkommt. Eine vollständige Privatisierung ist deshalb überfällig!Sie sehen also, eine Überarbeitung des Spielbankengesetzes und eine vertiefende Beratung in den entsprechenden Ausschüssen wie Innen- und Rechts- und Finanzausschuss ist zwingend geboten.