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12.11.03
15:14 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Volksabstimmungsgesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 296.03 / 12.11.2003

CDU hat Gelegenheit, ihre Haltung zu überdenken!
Zum Volksabstimmungsgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich:
Heute sollte im Landtag über den rot-grünen Gesetzentwurf zum Volksentscheid und damit über die Änderung der Verfassung abgestimmt werden. Wir haben diese Entschei- dung auf den Januar verlegt, um der CDU die Gelegenheit zu geben, ihre Haltung noch einmal zu überdenken.
Der strittige Punkt ist die zweijährige Bindungsfrist des Landtages gegenüber einem er- folgreichen Volksentscheid, das bedeutet, dass ein Gesetz, welches durch einen Volks- entscheid zustande gekommen ist, innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Volksentscheid oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtages geändert werden kann.
Die CDU lehnt bislang diese Bindungsfrist ab, so dass ein Gesetz schon nach kurzer Zeit wieder mit einfacher Mehrheit im Landtag geändert werden kann, wie dies bei der Recht- schreibreform geschehen ist. Obwohl das Verfahren vollkommen korrekt ablief, so hat sich doch damals verständlicher Unmut darüber geregt, dass die Frage der Aufhebung von Volksentscheidungen durch das Parlament nicht klar und eindeutig geregelt ist.
Diese Eindeutigkeit wollen wir mit unserem Volksabstimmungsgesetz schaffen und hof- fen, dass wir die CDU in der weiteren Beratung doch noch mit ins Boot holen können.

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