Wolfgang Kubicki zum Landesministergesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 298/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 12. November 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLLandesministergesetz www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki zum Landesministergesetz In seiner Rede zu TOP 10 (Änderung des Landesministergesetzes) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Ich möchte mich beim Finanzminister und Oppositionsführer in spe Dr. Stegner ausdrücklich für den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf bedanken. Herr Dr. Stegner, ich hoffe wirklich, dass Sie von Ihrer Partei einen Direktwahlkreis bzw. einen aussichtsreichen Listenplatz bekommen, damit wir Ihnen nach der Wahl hier im Parlament demonstrieren können, wie ordentliche Finanzpolitik gemacht wird.Der Gesetzentwurf zum Landesministergesetz gibt die Gelegenheit, uns nicht nur der aus dem Urteil der Oberverwaltungsgerichts zu klärenden Fragen des erhöhten Ruhegehalts anzunehmen – nein – wir sollten und wir werden uns einmal insgesamt darüber unterhalten,- welche laufenden Bezüge Landesministerinnen und Landesminister insgesamt bekommen sollen und- welche Bezüge sie nebenher noch als Abgeordnete bekommen dürfen.Zunächst aber noch einmal zum erhöhten Ruhegehalt. Wir haben darüber in der letzten Tagung ausführlich debattiert. Ich halte aber noch einmal fest: Durch das Verhalten dieser Landesregierung in Person des ehemaligen Finanzministers und heutigen Vorsitzenden des SPD-Landesverbandes Claus Möller ist dem Land ein Schaden entstanden. Wir haben für nach diesem Urteil aus dem Kabinett ausgeschiedene Landesminister einen höheren Ruhegehaltsanspruch als es der Gesetzgeber wollte.Das hat rot-grün zu verantworten.Der nun vorgelegte Entwurf zum Landesministergesetz weist in der Frage des Ruhegehalts in die richtige Richtung. Der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers wird wiederhergestellt. Es bleibt aber der Wermutstropfen, dass diejenigen Minister, die den Anspruch auf erhöhtes Ruhegehalt Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 erworben haben, wegen des Vertrauensschutzes auch über die nächsten vier Jahre noch mehr erhalten, als es dem Willen des Gesetzgebers entsprach.Wir stellen auch dankbar fest, dass sich der Finanzminister noch mit seiner ursprünglichen Intention stoppen lies, auch noch erhöhtes Ruhegehalt an bereits im Ruhestand befindliche Landesminister auszukehren. Dass er das heute nicht mehr wahrhaben will, ist ein menschlich nachvollziehbarer Schutzreflex. In der Sache wollte er zunächst anderes.Meine Fraktion hatte zum Gesetz über jährliche Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte bereits einen Änderungsantrag eingebracht, der den Ministerinnen und Ministern des Landeskabinetts den grundsätzlichen Abspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen streichen sollte. Unser Entwurf geht so weit, dass in Zukunft, wenn die haushalterische Sonne wieder über Schleswig-Holstein scheint und auch die Beamtinnen und Beamten wieder Urlaubsgeld bekommen könnten, dies nicht für die Landesminister gilt. Das ist der Unterschied zu rot-grün, das hat rot-grün abgelehnt.Wir werden es uns aber nicht nehmen lassen, im Rahmen des Verfahrens zum Landesministergesetz einen inhaltsgleichen Antrag erneut zu stellen. Den werden Sie dann auch noch einmal in namentlicher Abstimmung ablehnen müssen.Ich bin gespannt wie Frau Heinold, die sich ja in der letzen Zeit beim Weihnachtsgeld für Beamte zur Obersparkommissarin der Regierungsfraktionen aufschwingt, dann erklären will, dass sie hier auf ein Einsparungspotential für den Haushalt verzichtet.Eine solche Kürzung bringt auch keine soziale Härte mit sich. Ich bin mir sicher, dass beispielsweise der Innenminister auch nach einer solchen Kürzung immer noch im Porsche durch die Gegend fahren kann.Damit ist die Phantasie aber noch nicht zu Ende. Wie wäre es zum Beispiel, einmal über die Doppelbezüge von Landesministern, die zugleich Abgeordnete sind, nachzudenken. Ich will nur kurz klarstellen, dass nichts dagegen einzuwenden ist, dass Landesminister gleichzeitig Abgeordnete sein können. Aber müssen sie dann auch noch 25 Prozent der Abgeordnetenbezüge zum Ministergehalt hinzubekommen?Ein Landesminister ist gesetzlich verpflichtet, seine ganze Arbeitskraft in den Dienst des Landes zu stellen, so dass er faktisch gar keine Zeit mehr hat, seine Abgeordnetenfunktion zu erfüllen.Warum soll er dann auch noch Abgeordnetenbezüge einstreichen?Wir werden diese Fragen auch im Ausschuss stellen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/