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12.11.03
12:23 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Was für einen Beamten recht ist, sollte für einen Minister billig sein

Nr. 469/03 12. November 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 10 Martin Kayenburg: Was für einen Beamten recht ist, sollte für einen Minister billig sein! Auch wenn wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesministergesetzes diskutieren, der im Wesentlichen dem von uns geforderten Nachbesserungen entspricht, bleibt doch ein fader Nachgeschmack, Herr Stegner.
Offensichtlich ist die Änderung des Landesministergesetzes nur dadurch zustande gekommen, weil das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) vom 16. März 2001 durch Presseveröffentlichungen zum Fall Heydemann an das Licht der Öffentlichkeit gekommen ist.
Auch wenn es nicht Ihr Verschulden ist, Herr Minister, sondern das Ihres Vorgängers und jetzigen SPD-Landesvorsitzenden Claus Möller, eine Nachtragszahlung von zirka 100.000 Euro veranlassen zu müssen, bleibt es ein unerhörter Vorgang. Bis zum Ende dieses Jahres werden unserem Land erhebliche finanzielle Folgen von insgesamt 267.000 Euro aufgebürdet.
Es bleibt das Verschulden Ihrer Landesregierung, Frau Simonis, dass sie das Parlament nicht unverzüglich nach Eingang der Urteilsbegründung informiert haben. Warum haben Sie nicht unmittelbar danach eine Initiative zur Änderung des Landesministergesetzes ergriffen? Dies kritisieren wir mit aller Schärfe! Das ist ein Verstoß gegen Haushaltsklarheit und - wahrheit. Das ist eine Verletzung der parlamentarischen Gepflogenheiten. Das ist der Versuch der Täuschung von Öffentlichkeit und Parlament.
Die Entschuldigung, dass es keine Unterrichtung des Landtages gegeben hätte, weil es sich um ein „reines Verwaltungshandeln im Einzelfall“ gehandelt habe, ist genauso scheinheilig und peinlich wie die Behauptung der Landesregierung, sie hätte von einer Initiative zur Änderung des Landesministergesetzes deshalb abgesehen, weil eine Änderung des Bundesversorgungsrechts zu erwarten gewesen sei. Faule Ausreden sind das, aber keine stichhaltigen Begründungen. Meine Kollegen Thorsten Geißler und Rainer Wiegard haben darauf bereits bei der Veröffentlichung ihrer Kleinen Anfrage Ende Oktober hingewiesen: Dies sind pure Ausflüchte! Sie haben die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, Frau Simonis!
Ich sage noch einmal: Die Landesregierung hat sich zu Fragen des Beamten- und Versorgungsrechts wiederholt öffentlich geäußert. Sie waren immer wieder Gegenstand politischer Gespräche auf Bundes- und Länderebene. Aufgrund der bekannten schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte und der erforderlichen Reformen bei der Altersversorgung konnte die

Landesregierung also nicht erwarten, dass das Bundesrecht für die Versorgung der Beamten und Politiker geändert würde.
Damit dürfte klar sein, dass es zu keinem Zeitpunkt konkrete Initiativen zur Änderung des Bundesversorgungsrechtes gab.
Aber nicht genug damit, dass diese Landesregierung die Öffentlichkeit getäuscht hat, sie hat auch dafür gesorgt, dass in der Öffentlichkeit ein erheblicher Image-Verlust entstanden ist.
Frau Simonis, ein derartiges Verhalten und solche fatalen Fehler schaden der Politik insgesamt. Sie sorgen nur dafür, dass Politik ihre Glaubwürdigkeit verliert und die Politikerverdrossenheit bei den Bürgern weiter steigt. Weil dies nicht unser Ziel sein kann, sollten wir gemeinschaftlich daran arbeiten, diese Glaubwürdigkeit wieder herzustellen.
Aus diesem Grunde hat die CDU-Landtagsfraktion auch den Änderungsantrag der FDP unterstützt. Es ist einfach nicht gerecht, Frau Simonis, dass Sie von Ihren Bediensteten verlangen, für die verfehlte Finanzpolitik dieser Landesregierung mit gerade zu stehen, wenn Sie im ministeriellen Sektor keine Kürzungen wollen. Da Sie die geplante Weihnachtsgeldkürzung bei den Beamten durchziehen wollen, ist es nur recht und billig, bei der Regierung entsprechend zu verfahren. Das stärkte auch Ihre Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren auf den Regierungsbänken. Sie werden dadurch zwar noch keinen Heiligenschein bekommen, aber vielleicht ein besseres Gewissen.
Was für einen Beamten recht ist, sollte für einen Minister billig sein!
Ich finde, Frau Simonis, Herr Kubicki hat das ganz richtig formuliert: „Jetzt könnten die stärksten Schultern des Regierungsapparats beweisen, ob sie tatsächlich bereit sind mehr zu tragen.“
Aber lassen Sie mich noch einmal auf den Kern dieser unserer Kritik zurückkommen, meine Damen und Herren. - Wir halten die geplante Kürzung und Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes für Beamte in Schleswig-Holstein für einen Akt „unsozialer Willkür“, der die Motivation der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes noch weiter beeinträchtigen wird, zumal Sie es nicht für nötig befunden haben, mit den Betroffenen rechtzeitig zu sprechen.
Wir dagegen haben Gespräche geführt und uns im Grundsatz den Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes zu eigen gemacht, und eine Verteilung eines um zirka 26 Prozent abgesenkten Weihnachtsgeldes auf 12 Monate vorgeschlagen. Der Einsparungseffekt war höher als bei Ihnen und wir hatten die Zustimmung des Beamtenbundes.
Nach diesen Erfahrungen sollten wir im Ausschuss sachgerechte Lösungen für das gemeinsame Ziel einer angemessen Veränderung des Landesministergesetzes finden und vereinbaren.