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03.11.03
15:35 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Weshalb fürchtet die SPD die Vereidigung der Ministerpräsidentin?

Nr. 453/03 03. November 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
II. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Weshalb fürchtet die SPD die Vereidigung der Ministerpräsidentin? Zu der heutigen Beweisaufnahme des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungs- ausschusses erklärt der Obmann der CDU Fraktion Dr. Trutz Graf Kerssenbrock:
„1. Die SPD hat heute das Begehren der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion auf Vereidigung u.a. der Ministerpräsidentin mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Offenkundig hat die SPD erhebliche Sorge, dass die Ministerpräsidentin vereidigt wird.
Wenn die Aussagen Frau Simonis’ über jeden Zweifel erhaben wären, bräuchte die SPD gegen die Vereidigung nichts zu unternehmen. Tatsächlich aber gibt es eine erhebliche Anzahl von Widersprüchen, Korrekturen ihrer eigenen Aussagen und bereits erwiesenen Unrichtigkeiten, die die bisherige Version der Ministerpräsidentin, sie habe von allem nichts geahnt, nicht glaubhaft erscheinen lassen.
Wer ein reines Gewissen hat, muss eine Vereidigung nicht fürchten.
2. Des Weiteren wurde heute eine Zeugin erneut vernommen.
In der ersten Vernehmung hatte die Zeugin ausführlich und glaubhaft bekundet, dass sie
im Februar 2002 mit der Ehefrau des damaligen Staatssekretärs Klaus Gärtner
gesprochen hat.

Sie hatte beschrieben, dass Frau Gärtner hoffte, dass das Schlossprojekt des Hamburger Unternehmens B&B verwirklicht wird, weil sie dort eine Tätigkeit übernehmen wolle. Die Aussage der Zeugin steht im Einklang mit der Aktenlage, so dass an der Aussage Klaus Gärtners – er und Frau Simonis hätten mit dem Schlossprojekts nichts zu tun gehabt und seien darüber auch nicht informiert gewesen - erhebliche Zweifel bestehen.
In der heutigen Vernehmung ist die Zeugin bei dieser Darstellung geblieben.
Die Beantwortung anderer Fragen hat sie aus schwer nachvollziehbaren Gründen unter Berufung auf ein Auskunftsverweigerungsrecht abgelehnt. Insoweit hat die Zeugin mehr Fragen aufgeworfen, als beantwortet.“