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23.10.03
14:50 Uhr
CDU

Kerssenbrock: SPD auf Abwegen

Nr. 441/03 23. Oktober 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kerssenbrock: SPD auf Abwegen
Zu dem Verzögerungsvorwurf der SPD-Fraktion gegen den Obmann der CDU-Fraktion Dr. Trutz Graf Kerssenbrock im II. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt dieser folgendes:
„Nachdem es der SPD nicht gelungen ist, dem Hauptbelastungszeugen Dr. Pröhl in den letzten Vernehmungen die Glaubwürdigkeit zu nehmen, verlagert sich der Obmann der SPD- Fraktion Neugebauer - allerdings ebenso erfolglos - auf andere Felder, um von den Ergebnissen der Untersuchungen abzulenken.
Zunächst sprach der Abg. Neugebauer im Zusammenhang mit der Aussage einer unbescholtenen Zeugin, die einen Reiterhof betreibt, davon, dass diese Zeugin präpariert worden sei und dass eine falsche uneidliche Aussage im Raum stehe. Da der Abg. Neugebauer für diese Behauptung weder Anhaltspunkte noch Beweise hatte und da diese Behauptung nachweislich falsch war, musste er in der 63. öffentlichen Sitzung des Ausschusses am 29.09.2003 zu Protokoll erklären, dass er seine Behauptungen zurücknimmt.
Jetzt startet Herr Neugebauer ein weiteres Ablenkungsmanöver: Er wirft dem Obmann der CDU-Fraktion, dem Abg. Dr. Graf Kerssenbrock vor, dass dieser einen Zeugen rechtswidrig beeinflusst haben soll. Neugebauer spricht in diesem Zusammenhang von einer „Anstiftung des Zeugen zu einer Falschaussage".
Der Abg. Neugebauer kann erneut keinen einzigen Anhaltspunkt für seinen Vorwurf benennen. Deshalb ist meine Stellungnahme zu diesen – in der Tat ungeheuerlichen - Anwürfen eigentlich nicht erforderlich.
Da Herr Neugebauer aber nunmehr zum wiederholten Male diese falsche Behauptung indirekt erhoben und verbreitet hat, habe ich die nachfolgende Erklärung den Obleuten der Fraktionen übermittelt, gebe sie hiermit aber auch öffentlich ab, um zu unterbinden, dass sich das bewusst falsch gezeichnete Bild festsetzt:
1. Ich habe mit dem Zeugen Dr. Salam nicht gesprochen. Dies gilt auch für die Mitarbeiter meiner Anwaltskanzlei und der CDU-Fraktion. Mit Mitarbeitern irgendeiner CDU- Geschäftsstelle habe ich in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt je Kontakt gehabt. Schon deshalb kann ich den Zeugen nicht beeinflusst oder gar zu einer Falschaussage angestiftet haben. 2. Ich habe auch nicht versucht, mit dem Zeugen Kontakt aufzunehmen. Dies gilt auch für meine Mitarbeiter.
3. Der Zeuge, der angeblich beeinflusst bzw. zu einer Falschaussage angestiftet worden sein soll, wurde von dem Untersuchungsausschuss bislang nicht einmal als Zeuge vernommen. Es liegt auch kein Antrag einer Fraktion oder gar ein Beschluss des Ausschusses vor, den Zeugen noch zu vernehmen.
4. Die CDU-Fraktion hätte diesen Zeugen gerne vernommen, weil er sowohl engen Kontakt zu der Ministerpräsidentin und dem ehemaligen Chef der Staatskanzlei Gärtner als auch zu Dr. Pröhl und Brückner hatte. Diese Erkenntnisse beruhen auf den Aussagen Gärtners, Dr. Pröhls und Brückners sowie der Aktenlage.
Nach den bisherigen Erkenntnissen war der Zeuge die zentrale Figur für die Gesundheitsprojekte in dem arabischen Raum und für Gesundheitsprojekte in Kiel für Patienten aus dem arabischen Raum. Beide Projekte - an denen Dr. Pröhl und Brückner beteiligt waren - wurden von der Ministerpräsidentin und dem ehemaligen Chef der Staatskanzlei massiv gefördert. Nach Aussage Gärtners ging der Zeuge in der Staatskanzlei ein und aus. Außerdem hatte er mit Dr. Pröhl und Brückner einen privaten Kooperationsvertrag geschlossen.
Die Ministerpräsidentin wurde von Dr. Pröhl persönlich über den Fortgang der Projekte informiert, an denen der Zeuge beteiligt war.
Insofern wäre es schon von erheblicher Bedeutung gewesen, ob dieser Zeuge die Darstellung der Ministerpräsidentin bestätigt hätte, dass sie von Dr. Pröhls Nebentätigkeiten nichts gewusst habe.
Da der Zeuge zwischenzeitlich dauerhaft erkrankt ist, scheidet eine Befragung aber aus.
5. Zu einem Zeitpunkt, als noch die Möglichkeit bestand, dass der Zeuge für eine Vernehmung zur Verfügung stehen könnte, habe ich den Hinweis erhalten, dass der Zeuge im Zusammenhang mit den Gesundheitsprojekten vor dem Landgericht Kiel einen öffentlichen (!) Zivilprozess mit einem in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil geführt haben soll.
Da ich diesen Hinweis überprüfen wollte - was meine Pflicht als Obmann ist - habe ich zunächst bei dem Prozessbevollmächtigten des Zeugen um die Übersendung einer Fassung des Urteils gebeten. Dies hat er abgelehnt, weil er von seiner Schweigepflicht nicht entbunden worden war.
Ich habe dann offiziell bei Gericht die Übersendung der in der öffentlichen Verhandlung ergangenen Urteile in geschwärzter Fassung beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil ein rechtlicher Anlass für den Übersendungswunsch – wahrheitsgemäß - nicht benannt worden war. Inzwischen hat sich durch seine Krankheit die etwaige Vernehmung des Zeugen erledigt.
Wenn der Abg. Neugebauer diesen Sachverhalt zum Anlass für den – geäußerten – Verdacht nimmt, dass ich Zeugen beeinflusst oder gar zur Falschaussage angestiftet hätte, dann handelt es sich um den hilflosen, wenngleich böswilligen, Versuch, die öffentliche Diskussion von der Frage abzulenken, ob die Aussage der Ministerpräsidentin richtig ist oder nicht.
6. Sofern die SPD den geschilderten Sachverhalt zum Anlass nehmen sollte, weitere Zeugenvernehmungen durchzuführen, so wird das ihre Entscheidung sein. Die CDU wird aber sehr genau darauf achten, dass die Zeugenvernehmungen im Zusammenhang mit dem Auftrag des Ausschusses stehen. Eine weitere verfahrensmäßige Reaktion behielte sie sich dann notwendigerweise vor. Jedenfalls trägt die CDU für eine eventuelle Verzögerung durch derartige Zeugen- vernehmungen keine Verantwortung.