Rainer Wiegard zu den Äußerungen der Ministerpräsidentin in Sachen Steuerreform: Das Geplapper dieser Dame ist kaum noch zu ertragen
Nr. 422/03 01. Oktober 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deFinanzpolitik Rainer Wiegard zu den Äußerungen der Ministerpräsidentin in Sachen Steuerreform: „Das Geplapper dieser Dame ist kaum noch zu ertragen“ Als kaum noch zu ertragenes Geplapper bezeichnete der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rainer Wiegard MdL, die Äußerungen der Ministerpräsidentin zu den Vorschlägen des Steuerexperten Kirchhof und der Notwendigkeit einer umfassenden, das Steuerrecht vereinfachenden Steuerreform. Simonis hatte das jetzige Steuersystem als „das bekloppteste der Welt“ bezeichnet und behauptet, sie sei schon immer für Steuervereinfachung eingetreten. Wiegard: „Ausgerechnet die Ministerpräsidentin, die vor gerade fünf Tagen einen der umständlichsten und verwaltungsaufwendigsten Gesetzentwürfe zur Erhöhung der Gewerbesteuer mit der Besteuerung nicht erzielter Erlöse und bereits getätigter Ausgaben sowie umfangreichen Verrechnungen mit zu zahlender Einkommensteuer in den Bundesrat eingebracht hat, schwätzt jetzt über lange von ihr geforderte überfällige Steuervereinfachung.“ Die Regierungschefin könne nicht einmal beziffern, wie viele zusätzliche Beamte sie brauche, um diesen Unsinn zu verwalten, sagte Wiegard. Stattdessen „schwätzt Frau Simonis daher wie auf einem orientalischen Basar, bei dem ohnehin niemand dem Anbieter glaubt.“ Es werde allerhöchste Zeit für eine Reform des Einkommensteuerrechts, bei dem kein steuerlicher Unterschied zwischen persönlichem und betrieblichem Einkommen aus unterschiedlichen Rechtsformen gemacht würde. „Das Prinzip heißt Leistungsfähigkeit und nichts anderes“, sagte Wiegard. So könne man bei gleichmäßig niedrigem Steuersatz auch auf die meisten Ausnahmeregeln verzichten. Mit dem von Wiegard kritisierten Gesetzentwurf zur Erhöhung der Gewerbesteuer mache die Landesregierung genau das Gegenteil. Sie wolle künftig sogar gewährte Skonti sowie gezahlte Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten bei Unternehmen und Freiberuflern mit Gewerbesteuer belegen. Dieses Gesetz, so Wiegard, - sei kurzfristig wirkungslos, weil die Gemeinden frühestens in zwei Jahren zusätzliche Einnahmen aus dem Steuermehraufkommen erzielen könnten; - sei mittelfristig sinnlos, weil es Wachstum und Beschäftigung lediglich bei Finanzämtern, Gemeindeverwaltungen und Arbeitsämtern schaffe, um die rd. 750.000 neuen Steuererklärungen zu bearbeiten; - mache langfristig arbeitslos, weil Unternehmen Geld, das sie bereits für Steuern ausgegeben haben, nicht noch einmal für Löhne und Gehälter zur Verfügung hätten. Zugleich kritisierte Wiegard das von der Landesregierung vorgelegte Zahlenwerk als üble Trickserei. Er forderte die Landesregierung auf, endlich die Auswirkungen ihres Gesetzentwurfes auf das Land und die Gemeinden in Schleswig-Holstein darzulegen. Mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (DS 15/2857) habe die Landesregierung dargelegt, dass sie keine Kenntnis darüber habe, wie viele Freiberufler und andere Betriebe künftig gewerbesteuerpflichtig würden und welche Auswirkungen sich auf die Landesfinanzen ergeben. Gleichzeitig lege sie jedoch mit ihrem Gesetzentwurf ein Zahlenwerk vor, das sogar auf Bundesebene bis auf eine Million Euro genaue Wirkungen aufzeigt. Deshalb fragt Wiegard: „Was gilt hier nun? Der Gesetzentwurf oder die Antwort auf die Kleine Anfrage? Beides geht nicht“ Dagegen würden die in einer Kommission unter seiner Leitung erarbeiteten Eckpunkte die kommunalen Steuereinnahmen stärken und stabilisieren. "Dazu gehört vor allem ein sofort wirksames Notprogramm für die Kommunen durch Senkung der Gewerbesteuerumlage und die Anhebung des Umsatzsteueranteils. Mittelfristig solle die Gewerbesteuer durch ein Hebesatzrecht auf einen neu einzuführenden Kommunalzuschlag zur Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer ersetzt werden.