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29.09.03
17:30 Uhr
SPD

Günter Neugebauer: Pröhl gegen den Rest der Welt (neue Fassung)

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 29.09.2003, Nr.: 149/2003


Günter Neugebauer:

Pröhl gegen den Rest der Welt!

Zur heutigen Fortsetzung der Anhörung des Betroffenen Dr. Karl Pröhl im Zweiten Parlamenta- rischen Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Günter Neu- gebauer:

Pröhl bleibt weiter unglaubwürdig. Er erinnert sich als Einziger anders als die anderen Zeugen. Bestehende Widersprüche zu deren Aussagen und zur Aktenlage konnte er auch heute nicht ausräumen. Seinen Behauptungen glauben weder Staatsanwalt- schaft noch Gericht – und wir auch nicht!

Wir erneuern zum wiederholten Male unsere Forderung, den Komplex Pröhl so schnell wie möglich zu beenden.

Anlage:
Ein gutes Beispiel für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit Dr. Pröhls durch die Justiz findet sich in den Entscheidungsgründen eines Urteils des Landgerichts Berlin vom 29. Oktober 2002 (Aktenzeichen 27 O 312/02), das die Ministerpräsidentin erfolgreich gegen das Magazin FO- CUS und gegen den Hamburger Unternehmer Falk Brückner erstritten hatte, und das sich mit der Behauptung Dr. Pröhls über das angebliche „Acht-Augen-Gespräch“ zwischen der Minis- terpräsidentin, Staatssekretär Gärtner, Herrn Brückner und Dr. Pröhl am 02. März 2001 im Gästehaus der Landesregierung befasst:
„Das Gericht hält den Zeugen Dr. Pröhl jedoch zumindest im Hinblick auf das Beweis- thema für nicht hinreichend glaubwürdig.
Denn zum einen steht seine Aussage im Widerspruch zu der am 29.04.2002 vom Ra- diosender NDR-Info ausgestrahlten Äußerung des Zeugen, wonach Details der Perso- nalentwicklung nie Gegenstand seiner Gespräche mit der Klägerin gewesen sein sollen. Diese Äußerung legt nahe, dass der Zeuge auch über die mehr grundlegenden Fragen seiner Personalentwicklung, nämlich über den Wechsel zur B&B-Gruppe nicht mit der Klägerin gesprochen hat. Andernfalls wäre nämlich zu erwarten gewesen, dass der Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zeuge die Details von den grundlegenden Fragen seiner Personalentwicklung deutlich abgrenzt.
Zum anderen steht die Aussage des Zeugen im Widerspruch zu seinem Sachvortrag in dem Kündigungsschutzprozess. Zur Begründung seiner dortigen Rechtsposition wäre es nämlich außerordentlich förderlich gewesen, wenn er das (angebliche) Acht-Augen- Gespräch mit dem die Klägerin unterrichtenden Inhalt in dem Kündigungsschutzprozess vorgetragen hätte. Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Zeuge das (angebliche) Acht- Augen-Gespräch zwischenzeitlich vergessen hätte und es sich erst im Zuge der Be- weisaufnahme vor der Kammer wieder in Erinnerung gerufen hat. Denn der Zeuge hat bekundet, dass ihm der (angebliche) Vorgang deshalb erinnerlich sei, weil dieser für ihn in beruflicher Hinsicht von besonderer Bedeutung gewesen sei. Hiermit wäre auch ein zeitweises Vergessen jedoch kaum vereinbar; der Zeuge hat derartiges auch nicht gel- tend gemacht. Der Umstand, dass entsprechender Vortrag im Kündigungsschutz- prozess unterblieben ist, spricht daher dafür, dass das Acht-Augen-Gespräch mit dem von dem Zeugen bekundeten Inhalt gar nicht stattgefunden hat. (im Original nicht hervorgehoben)
Eine andere Erklärung dafür, warum der Zeuge trotz (unterstellt) besseren Wissens und zum eigenen Nachteil den Vorfall nicht im Kündigungsschutzprozess vorträgt, ist nicht ersichtlich. Der Zeuge hat – trotz Befragens während seiner Vernehmung vor der Kam- mer – hierzu auch keine Erklärung geliefert.“