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25.09.03
17:10 Uhr
CDU

Thorsten Geißler:Parlamentarische Kontrolle ernst nehmen

Nr. 403/03 25. September 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 19 Thorsten Geißler: Parlamentarische Kontrolle ernst nehmen
Die CDU-Fraktion begrüßt und unterstützt den Antrag der FDP-Fraktion, mit dem dieser Landtag in einer Resolution sein Bedauern darüber ausdrückt, dass die Landesregierung den Landtag weder über ein gerichtlich anhängiges Verfahrens eines Landesministers a.D. der Gewährung von Versorgungsbezügen unterrichtet hat, noch über die hier zu ergangene Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 16. März 2001, mit der feststellt wurde, dass das Ministergesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht dem gesetzgeberischen Willen entsprechend angewandt werden kann. Es ist in der Tat ein skandalöser Vorgang, dass der damalige Finanzminister und heutige SPD-Landesvorsitzende Möller dieses Urteil lediglich zum Anlass genommen hat, entsprechende Nachtragzahlungen zu veranlassen und ansonsten lediglich dafür Sorge getragen hat, dass dieses Urteil in einem Schrank verstaut wurde, wo es für Dritte unzugänglich war.
Ein respektvoller Umgang mit dem Parlament hätte geboten unverzüglich, notfalls in vertraulicher Sitzung, die Fachausschüsse des Landtages zu unterrichten. Dann hätten Sie darlegen können, wie nach Ihrer Vorstellung der ursprüngliche Wille des Landesgesetzgebers wieder Geltung hätte verschafft werden können. Sie hätten unverzüglich eine Änderung des Landesministergesetzes erarbeiten und in das parlamentarische Verfahren einführen können. Oder Sie hätten überzeugend dargelegt, dass eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes, auf die das OVG- Urteil ja Bezug nimmt, unmittelbar bevorstehe, so dass Sie dann mit dem Einverständnis des Landtages auf eine eigene gesetzgeberische Initiative hätten verzichten können. Letzteres ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Ihre Hinweise auf angebliche Gesetzgebungsberatungen auf Bundesebene sind mehr als vage, haben bisher zu keinerlei Ergebnissen geführt und wirken daher wie schlechte Ausrede. Trotz Ihrer Anstrengungen, dieses Urteil vor dem Parlament und auch vor weiteren Anspruchsberechtigten geheim zu halten, ist offenbar doch etwas durchgesickert. Und so gab es weitere Anträge auf Pensionserhöhungen und auch weitere Nachzahlungen. Damit entstand weiterer finanzieller Schaden für das Land. Aber diese Landesregierung hielt es trotzdem in keinem dieser Fälle für erforderlich, das Parlament zu unterrichten. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche weitere Fragen zu dem Vorgehen der Landesregierung zu deren Beantwortung sie durch die Kleine Anfrage, die von dem Kollegen Wiegard und von mir an Sie gerichtet wurden, Gelegenheit haben werden. Nicht zuletzt auch die von den Grünen zurecht erhobene Frage, warum die Landesregierung die Nichtzulassung der Revision des Urteils des OVG keine Rechtsmittel eingelegt hatte, wird zu beantworten sein.
Nun also ist dem Landtag der Entwurf einer Änderung des Landesministergesetzes zugeleitet worden, der in Erster Lesung im November beraten werden soll. Wir werden uns konstruktiv und zügig beteiligen, damit die derzeitige ministerielle Überversorgung abgebaut werden kann. Aber dies ändert nichts daran, durch die Untätigkeit dieser Landesregierung ist Schaden entstanden: Schaden in finanzieller Hinsicht für das Land, aber – und dies ist nicht von minderer Bedeutung – die Landesregierung hat bis vor wenigen Wochen deutlich gemacht, dass sie von parlamentarischer Kontrolle wenig hält und ihren Unterrichtungspflichten nicht nachkommt. Das kann Parlamentarier aller Fraktionen eigentlich nur veranlassen, dem Antrag der FDP heute zuzustimmen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Mitglied dieses hohen Hauses die Landesregierung nicht dazu auffordern will, den Landtag künftig in vergleichbaren Fällen frühzeitig zu unterrichten, damit das Parlament durch gesetzgeberische Maßnahmen seinen Willen in rechtsstaatlich einwandfreier Weise Ausdruck geben kann. Das gehört zu den Selbstverständlichkeiten parlamentarischer Demokratie und daher bitte ich Sie ebenso herzlich wie eindringlich, diesen Antrag einstimmig zu verabschieden.