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25.09.03
17:04 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "FDP stoppte Dr. Stegner"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 262/2003 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, den 25. September 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Ministerbezüge
Wolfgang Kubicki: „FDP stoppte Dr. Stegner“



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu TOP 19 (Ministerbezüge) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Die Sozialdemokratie ist in der Krise. Bundesweit ist man angesichts leerer Kassen auf der Suche nach einer neuen Form der sozialen Gerechtigkeit.
Der Bundeskanzler sagte noch in seiner Regierungserklärung zur Agenda 2010: ‚Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistungen von jedem Einzelnen abfordern.‘
Aus ganz anderem Holz ist der Finanzminister von Schleswig-Holstein geschnitzt. Er ist noch ein Sozialdemokrat alter Prägung. Dr. Stegner hielt schon das Füllhorn bereit, um ehemaligen Landesminister nachträglich und ohne Anspruch erhöhte Ruhegehälter auszuzahlen.
Was war geschehen: Im März 2001 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig Folgendes entschieden: Schleswig-Holsteinische Minister, die vorher Beamte waren, müssen eine Versorgung bekommen, als ob sie während der gesamten Vordienstzeit bereits Minister gewesen wären.
Damit waren für den einen Ex-Minister, der gegen seinen Ruhegehaltsbescheid geklagt hatte, kräftige Nachzahlungen ab dem 01. Januar 1996 nötig.
Nun hätte man erwarten können, dass sofort nach diesem Urteil seitens der Landesregierung emsige Aktivität entfaltet würde. Das Gegenteil war aber war der Fall. Das Urteil verschwand irgendwo in der Schublade um einzustauben. 30 Monate passierte nichts.
Erst im Jahr 2003 und erst nachdem der alte Finanzminister gegangen war, kam die Akte wieder ans Tageslicht. Inzwischen waren zwei weitere Ex- Minister in Ruhestand gegangen und erhielten unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ebenfalls erhöhtes Ruhegehalt.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Nachdem nun ein neuer Finanzminister kam, beschloss dieser, sofort zu handeln. Er wagte die Flucht nach vorne. In einer nichtöffentlichen Runde informierte er die Fraktionen von dem Problem.
Dann informierte er die Zeitungen und wollte mit seinem Vorschlag das Landesministergesetz zu ändern, öffentlich positiv punkten. Stegner – der Gute!
Dieser gesetzgeberische Vorstoß sollte aber vor allem eines bewirken. Er sollte die Absicht des Finanzministers überdecken, ehemaligen Landesministern, deren Versorgungsbescheide bereits bestandskräftig waren, noch einmal eine Nachzahlung zu gewährleisten.
Ich behaupte, es ist der FDP-Fraktion zu verdanken, dass es nicht zu dieser Nachzahlung gekommen ist. Auch, wenn der Minister heute das Gegenteil erklärt. Warum sonst „vertraute Runden“.
Es wäre so gekommen, dass ein sozialdemokratischer Minister das Füllhorn über seine Ex-Minister ausgeschüttet hätte, während er gleichzeitig den Beamtinnen und Beamten das Weihnachtsgeld kürzt und teilweise das Urlaubsgeld streicht.
Noch in einer Presseerklärung des Finanzministeriums vom 02. September sagt Dr. Stegner:
‚Die Landesregierung werde im Wege der Gleichbehandlung allen, die von diesem Urteil betroffen seien, Nachzahlungen unter Berücksichtigung der geltenden Verjährungsfristen gewähren. .... Man müsse sich hier an das geltende Recht halten.‘
Hier ist nicht von Berücksichtigung der neuen Rechtslage bei der Berechnung der Versorgungsbescheide jener Minister die Rede, die nach Rechtskraft dieses Urteils in den Ruhestand gegangen sind.
Es geht in der Mitteilung um „Nachzahlungen“. Die kann es aber nur für Minister geben, deren Bescheide vor dem OVG-Urteil ausgestellt worden waren.
Dagegen haben wir uns gewehrt und zwar mit Erfolg.
Nach unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit kann es nicht sein, dass ein Sozialhilfeempfänger, der die Fristen versäumt hat, um gegen einen falsch berechneten Zuwendungsbescheid vorzugehen, auf die Bestandskraft des Bescheides verwiesen wird und die Landesregierung bei vergleichbarer Sachlage ehemaligen Landesministern Geld hinterher wirft.
Dies musste letztlich auch der Finanzminister verstehen. Auch, wenn er dieses Verständnis nur unter dem Druck der Öffentlichkeit aufbrachte.
Und der Vergleich, den der Minister in der Presse gegenüber meiner Person angestellt hat, ist geradezu verräterisch dafür, dass er sich erwischt gefühlt hat.
Wir werden uns auch in Zukunft so verhalten, dass es sozial gerecht zugeht. Wir fordern aber und vor allen Dingen, dass sich die Landesregierung in vergleichbaren Fällen künftig anders verhält und das Parlament frühzeitig informiert.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/