Monika Schwalm:Keine Kürzung der Sonderzahlungen
Nr. 400/03 25. September 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik/Sonderzahlungen TOP 10 und 38 Monika Schwalm: Keine Kürzung der SonderzahlungenAm 9. Mai hat der Finanzminister an dieser Stelle die Grausamkeiten, die auf die Beamtinnen und Beamten zukommen werden, angekündigt – jetzt liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen vor.• Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004 ab Besoldungsgruppe A 11. • Gestaffelte Kürzung des Weihnachtsgeldes je nach BesoldungsgruppenUm es gleich klar zu sagen: unsere Zustimmung zu diesem Gesetz wird es nicht geben. Unsere Haltung habe ich für meine Fraktion bereits am 9. Mai deutlich gemacht und daran hat sich nichts geändert. Ich betone ausdrücklich, dass die Fraktion ihre Ablehnung zu Kürzungen der Sonderzahlungen in dieser Woche bekräftigt hat. Dies haben wir auch gestern vor den Demonstranten deutlich gemacht. Wir sind uns bewusst, dass wir an diesen Aussagen gemessen werden, wenn wir dann ab 2005 ihr finanzpolitisches Chaos aufräumen müssen. Und auch die Tatsache, dass fast alle Bundesländer - auch die CDU geführten - in unterschiedlichster Ausprägung von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, ist kein Beweis dafür, dass es sich hier um eine zukunftsweisende richtige Maßnahme handelt.Wir halten an unserem Modell fest:• Beibehaltung des Urlaubsgeldes • Verteilung des Weihnachtsgeldes auf 12 MonateDamit schaffen wir die Möglichkeit, dass das Weihnachtsgeld an der linearen Einkommenssteigerung teilnehmen kann und ruhegehaltsfähig wird.Ihr Modell, Herr Minister gibt noch nicht mal Sicherheit für das nächste Jahr. Die Bezugsgröße des Jahres 2003 wird festgeschrieben, die 2%ige Gehaltssteigerung des Jahres 2004 wird nicht berücksichtigt, so dass es in 2004 zu einer weiteren Absenkung kommt – aus den 70 % werden dann nur 69 %.Ihr Modell gibt den Beschäftigten keine Perspektive. Die Verpflichtung zur Überprüfung der Maßnahme zum Haushalt 2005 kann auch bedeuten, dass weitere Einbußen hingenommen werden müssen. Sie verschärfen weiter die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten. Auch wenn der Tarifvertrag gekündigt ist, er gilt fort. Unsere Sicht der Dinge ist kein populistisches Verhalten, sondern die tiefe Erkenntnis, dass es nicht richtig sein kann, auf Kosten der Beamtinnen und Beamten in diesem Land erneut den Versuch zu unternehmen, die Finanzsituation zu verbessern. Ich sage Ihnen voraus: diese Kürzungen der Sonderzahlungen wird den Haushalt nicht konsolidieren. Aber: sie trägt zur Verunsicherung bei den Mitarbeitern bei und macht ihnen erneut deutlich, dass sie Spielball der Landesregierung sind. Das besondere Treueverhältnis der Beamtinnen und Beamten zu ihrem Staat darf doch nicht dazu führen, dass ihre Einkommen je nach Haushaltslage verschlechtert werden können. Beamte und Dienstherr müssen sich aufeinander verlassen können!Die Beamtinnen und die Beamten in unserem Land sind für die Defizite im Landeshaushalt nicht verantwortlich. Im Gegenteil: motiviert und leistungsstark hat der öffentliche Dienst die Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen geschafft, Leistungsverdichtung ertragen und die Effizienz gesteigert. Unser Problem ist doch nicht, dass wir zu gut bezahlte Beamtinnen und Beamte haben. Unser Problem ist doch, dass wir zu viele Mitarbeiter in der Verwaltung dieses Landes haben. Hier müssen Sie doch ansetzen. Aufgabenkritik und Strukturreformen wären die richtigen Ansätze, um dieser Misere zu begegnen!!Darüber hinaus brauchen wir eine strukturelle Flexibilisierung des Dienst- und Versorgungsrechts und damit bin ich bei Teil 2 dieses Tagesordnungspunktes „ Bericht der Landesregierung zur Zukunft des öffentlichen Dienstes.“Grundlage dieses Berichtes war ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Hier wurde die Einschätzung der Landesregierung zu bestimmten Positionen eines Kommissionsberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes abgefragt. Diese Expertenkommission hat unter Leitung unseres ehemaligen Innenministers Prof. Dr. Bull im Januar 2003 vielfältige Vorschläge zur Reform des öffentlichen Dienstrechtes vorgelegt. Dies ist ein interessanter Bericht. Er enthält u.a. Vorschläge für das Personalmanagement, für ein neues Entgeltsystem und ein neues Dienstrecht. Darüber hinaus sind Leitlinien und Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst formuliert. Auf der Grundlage dieses Berichtes, wollten die Antragsteller u. a. wissen, wie die Landesregierung bestimmte Vorschläge bewertet. Wie nicht anders zu erwarten, lobt sich die Landesregierung ab Seite 12 ihres Berichtes, einige dieser Vorschläge schon erfolgreich umgesetzt zu haben. Ein Blick in die Praxis zeigt aber das Gegenteil. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen:1.LeitbildDie Erarbeitung des Leitbildes ab 1995 hat viel Arbeitszeit gekostet, enthält viel Selbstverständlichkeiten. „Wir arbeiten für Schleswig-Holstein“, für wen denn sonst? Wenn Sie sich umhören, werden Sie schnell feststellen, dass hiervon im Alltag des Berufslebens niemand mehr spricht – nur in der Staatskanzlei ist dieses noch im Bewusstsein. 2. Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik:Hierbei handelt es sich um ein Projekt, dessen wirklicher Erfolg an den fehlenden finanziellen Ressourcen für echte Verbesserungen gescheitert ist.Wenn man nur Dinge umsetzt, die nichts kosten, kann sich auch nicht wirklich etwas verbessern und verändern. 3. Beurteilungsrichtlinien:Der in diesem Zusammenhang erwähnte Leistungsgedanke wird nicht verwirklicht. In der schleswig-holsteinischen Verwaltungswirklichkeit hat die Beurteilung nur Auswirkungen auf die Auswahl bei freien Arbeitsplätzen (ohne Anspruch auf eine der Wertigkeit des Arbeitsplatzes entsprechende Bezahlung) und bei Beförderungen. Alle übrigen sogenannten . Leistungselemente, für die eine Beurteilung auch von Bedeutung sein könnte, wie Leistungsstufen und Leistungszulagen werden, obwohl seit 1997 möglich, nicht umgesetzt. Die sogenannten Leistungselemente waren im Zuge der Dienstrechtsreform eingeführt worden, die eine Neuschneidung der Dienstalterstufen beinhaltete. Für alle Beschäftigten ab 43 Jahren hatte dies zu verzögerten Anstiegen in den Dienstalter-Stufen und Einsparungen in den Landeshaushalten geführt. Die Mittel sind im Haushalt versickert und nicht wie vorgesehen zumindest teilweise an die Beamtinnen und Beamten wieder zurückgeflossen.4. Leistungs- und Beförderungsgrundsätze:Da diese von einer Dienstpostenbewertung ausgehen, die in Schleswig-Holstein nicht finanziert werden kann und daher auch nicht weiter verfolgt wird, führen sie in der praktischen Umsetzung dazu, dass immer nur die Spitzengruppe befördert wird. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass gute Mitarbeiter, die aber nicht sehr gut sind, so behandelt werden wie Mitarbeiter, die lediglich ausreichende oder mangelhafte Leistungen erbringen. Dies widerspricht dem Leistungsgedanken.5. Kosten- und LeistungsrechnungMit der „Kosten-Leistungsrechnung und dem Controlling hat sich der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen kritisch auseinandergesetzt.„Die Entscheidung für eine flächendeckende Einführung der Kosten- und Leistenrechnung sollte die Landesregierung überdenken und im Bereich der Ministerien aussetzen. Der erforderliche Aufwand für die Einführung solcher sogenannten Modernisierungsinstrumentarien muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem erzielbaren Nutzen stehen“ heißt es da. Das sagt doch schon alles.6. FunktionalreformZum Thema Funktionalreform verweist die Landesregierung wieder auf einen „Zehn-Jahres- Pakt“ mit den Kommunen. Das was bisher durchgeführt wurde, verdient den Namen allerdings nicht. Ob es diesmal der große Wurf wird? Nach den Gesprächen im Innen- und Rechtsausschuss haben wir daran erhebliche Zweifel.Nicht alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, was modern aussieht führt zu guten Ergebnissen.Die Themen Verwaltungsstrukturreform, Funktionalreform und Reform des öffentlichen Dienstrechtes werden auf der Tagesordnung des Innen – und Rechtsausschusses bleiben.