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25.09.03
10:55 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 12+20: Arbeit statt Sozialhilfe weiterentwickeln

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 25.09.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 12 + 20 – Erhöhung der Vermögensfreibeträge des künftigen Arbeitslosengeldes II – Arbeit stei- gern, Sozialhilfeausgaben senken


Wolfgang Baasch:

Arbeit statt Sozialhilfe weiterentwickeln

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW haben zu diesem Tagesordnungspunkt jetzt einen gemeinsamen Antrag vorgelegt. Wir wollen uns mit diesem Antrag in die Diskussion um die Zusammenführung von Arbeits- losenhilfe und Sozialhilfe einbringen. Wir wollen, dass bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Ausführung von Arbeitslosengeld II-Maßnahmen auf eine kommunale Trägerschaft begründet wird.

Wir glauben, dass nach wie vor der Ansatz, Hilfen aus einer Hand zu gewähren, das Beste ist, um Menschen zum einen gezielt zu unterstützen. Zum anderen soll aber auch für die Zukunft verhindert werden, dass es immer noch Menschen gibt, die durch den berühmten „Rost“ fallen, weil das eine Hilfesystem sich vom anderen Hilfesystem abgrenzt. Für diese kommunale Trägerschaft bedarf es natürlich auch einer finanziel- len Ausstattung durch den Bund, und diese fordern wir in diesem Zusammenhang mit ein.

Wir wollen, dass das Know how, das sich in vielen Jahren über kommunale Beschäfti- gungsgesellschaften, über kommunale Arbeitsmarktpolitik, über Arbeitsmarktmaß- nahmen von ABM bis Hilfe zur Arbeit entwickelt hat, genutzt und weiterhin auch gezielt von den Kommunen eingesetzt werden kann. Die Unterstützung von Menschen in Ar- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



beitslosigkeit und die Organisation von Hilfemaßna hmen muss möglichst effektiv und wirkungsvoll sein.

Aber der beste Weg ist natürlich, durch eine präventive Arbeitsmarktpolitik Arbeitslo- sigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. sinnvolle Wege aus der Arbeitslosigkeit heraus und eine effektive Unterstützung und Beratung der Betroffenen zu organisie- ren. Deswegen sagen wir auch in dem Antrag, dass gezielt überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffene Gruppen wie Jugendliche, arbeitslose Frauen, ältere Arbeit- nehmer eine gezielte Unterstützung brauchen. Wir wir sagen, dass langfristig Arbeits- lose bzw. gering qualifizierte arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein Potenzial bilden, das nach wie vor einen Anspruch auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat.

Des weiteren glauben wir, so stellen wir es in dem Antrag, der Ihnen vorliegt, fest, dass der Grundsatz fördern und fordern mit einer effektiven und effizienten Arbeits- marktpolitik verbunden werden muss. Wir können nicht nur Forderungen an den Ein- zelnen stellen, und ihn, wie die CDU es will, bedrohen mit dem Entzug jeglicher staatli- cher Unterstützung. Ein Vorhaben, das seiner pauschalen Form völlig abwegig ist. Üb- rigens auch ein absolut unsozialer Gedanke. Denn wer muss am meisten leiden, wenn z. B. der Familienvater aus der Sozialhilfe „ausgesteuert“ wird? Es sind die Familien- angehörigen, die Kinder. Wer muss am meisten leiden, wenn die alleinerziehende Mut- ter die Angebote für die Kinderbetreuung und die Möglichkeiten der Arbeitsförderung nicht nutzt, weil sie mit anderen Problemen belastet nicht in der Lage ist, diese indivi- duelle Anforderung zu bewältigen? Es sind die Kinder, die dann unter der Bestrafung der Erwachsenen leiden müssen.

Das Sozialhilferecht kennt heute schon die Reduzierung von Geldleistungen oder die Nichtbewilligung oder Streichung von weiteren Unterstützungsleistungen. Also kein neuer Gedanke, aber in seiner Pauschalität wird er hier nur als Drohgebärde aufge- baut, denn es bleibt dabei: Jeder Einzelfall muss betrachtet werden, und in jedem Ein- zelfall müssen auch die Familienverhältnisse und die Lebensumstände berücksichtigt -3-



werden. Bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Gewährung des zukünftigen Arbeitslosengeldes II fordern wir die Möglichkeit einer unabhängigen Ü- berprüfung z. B. durch die Re ntenversicherungsträger, die heute schon die Aufgabe haben, Erwerbsunfähigkeit festzustellen.

Mit Punkt 6, der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, weisen wir auch, und das macht ja auch die CDU in ihrem Antrag, darauf hin, dass Datenschutz- rechtliche Bestimmungen nicht dazu führen dürfen, dass das eine Hilfesystem von dem anderen Hilfesystem völlig abgekoppelt ist, sondern es muss in den Behörden möglich sein, durch einen Datenabgleich nicht nur die Gewährung und Hilfe aus einem Guss und einer Hand möglichst effektiv zu o rganisieren, sondern es muss auch mög- lich sein, durch einen entsprechenden Datenabgleich eine gezielte Unterstützung zu erreichen, aber auch den Missbrauch in Zukunft weiter zu verringern.

Und als letztes haben wir den Gedanken, den der SSW in seinem eigenen A ntrag ge- fordert hatte, aufgenommen. Die Vermögensfreigrenzen sollen nicht auf dem untersten Niveau der Sozialhilfe bleiben, sondern gehören deutlich erhö ht. Es kann nicht sein, dass z. B. Altersvorsorge, die mühsam zusammengespart worden ist, aufgezehrt wer- den muss und man später dann, als Pensionär oder Rentner, gezwungen ist, über die Grundsicherung seinen Lebensunterhalt zu gestalten, weil die eigene Altersvorsorge nicht ausreichend ist und man die zusätzliche Altersvorsorge, wie man so schön sagt, verfrühstücken muss, wieder Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen hat.

Dies sind die Grundzüge unseres Antrages. Eines Antrages, der deutlich macht: Wir wollen Arbeitsmarktpolitik gestalten, wir wollen, dass Arbeitsmarktpolitik so früh wie möglich einsetzt, und wir wollen das in Schleswig-Holstein bewährte System Arbeit statt Sozialhilfe weiterentwickeln. Unser erfolgreiches Programm ASH 2000 ist dafür die richtige Grundlage, und der Arbeitsminister hat mit der Vorlage seiner Eckpunkte „Neue Ziele und Eckpunkte der schleswig-holsteinischen Arbeitsmarktpolitik nach Hartz“ dieses auch aufgegriffen. -4-



Bis zum Jahre 2006 stehen für die Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein mit Ein- schluss der europäischen ESF-Mittel noch 80 Mio. € zur Verfügung. Dieses Geld muss so effizient und passgenau eingesetzt werden, damit eine künftige Arbeitsmarktpolitik präventiv wirken kann, damit Arbeitslosigkeit gar nicht erst entsteht, damit überdurch- schnittlich von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen gezielt unterstützt werden können, damit ganz besonders kleine und mittlere Unternehmen von der Arbeitsförderung profi- tieren können und damit ein Hilfesystem möglichst effizient und transparent gestaltet ist, um den Einzelnen effektiv zu unterstützen. Diese Kriterien hat Arbeits- und Wirt- schaftsminister Bernd Rohwer vorgegeben, und ich glaube, diese Neuausrichtung kann sich sehen lassen, und sie wird vor allem ihre positive Wirkung erzielen.