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13.09.03
16:46 Uhr
Landtag

Beschlüsse des 15. Altenparlaments am 13. September 2003

108/2003 Kiel, 13. September 2003



15. Altenparlament am 13. September 2003 im Landeshaus
Kiel (SHL) - Beschlüsse des 15. Altenparlaments
Entschließungsantrag
Generationensolidarität statt „Kampf der Generationen“ Das Altenparlament des Schleswig-Holsteinischen Landtages verfolgt mit großer Sorge die öffentliche Debatte über die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf das Verhältnis der Generationen. Dieser Diskurs ist überwiegend - auch im wissenschaftlichen und politischen Bereich - durch negativ besetzte Begriffe wie „Rentnerberg“, „Alterslast“ oder „demografische Katastrophe“ gekennzeichnet. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein „Kampf der Generationen“ herbei geredet und eine Entsolidarisierung von jungen und alten Menschen betrieben wird.
Das Altenparlament fordert vor diesem Hintergrund alle politisch Verantwortlichen, die Parteien, Verbände und gesellschaftlichen Gruppen dazu auf, zu einer Versachlichung der Diskussion über die sozialen Auswirkungen der demografischen Entwicklung beizutragen und eine Spaltung der Gesellschaft in Junge und Alte zu verhindern.
Das Altenparlament bittet, die zuständigen Politiker aller Parteien in allen Gremien in Bezug auf die Alterssicherung nicht permanent ein Klima der Verunsicherung zu schaffen.
Und die Medien werden gebeten, nicht nur durch die Berichterstattung über Missstände in einzelnen Pflegeheimen unentwegt Negativwerbung für 2

Senioreneinrichtungen zu machen, vielmehr im Interesse der Versorgung alter Menschen auch gelegentliche von den positiv sich auswirkenden Einrichtungen zu berichten.
Menschen mit Behinderungen Das Altenparlament begrüßt die im Landesbehindertengleichstellungsgesetz gesetzlich festgestellten Ansprüche auf Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Darüber hinaus fordert das Altenparlament die Landesregierung auf, geeignete Anreize für private Bauträger zu schaffen, um auch in diesem Bereich Barrierefreiheit herbeizuführen (Zinsverbilligungsmittel, Übernahme von Bürgschaften, Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe).
Das Altenparlament fordert die zuständigen Behörden auf bei der Beschriftung in öffentlichen Einrichtungen (ÖPNV, Bahn usw.) zu beachten, dass auch Menschen mit Sehbehinderungen (noch nicht Erblindete) ein Recht auf Orientierung haben.
Freiwilligenarbeit im Seniorenalter Das Altenparlament wird gebeten, eine aus dem Altenparlament bestehende Gruppe einzurichten, die sich mit einer möglichen Freiwilligenarbeit im Seniorenalter befasst und Empfehlungen an den Landtag gibt. Die Parteien des Landtages und die Landesregierung werden aufgefordert, ehrenamtliche Arbeit stärker zu fördern und zu unterstützen und auf ein gerechtes Fundament zu stellen. Dazu sollten wirksame landesgesetzliche Regelungen geschaffen werden. Der Bericht der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" soll dazu als Grundlage dienen.
Beschlüsse zum Thema Pflege, betreutes Wohnen Das Thema „Neue Konzepte für Wohnen im Alter“ soll im Sozialausschuss des Landtages und im Sozialministerium ausführlich beraten werden. Eine ausgereifte Konzeptstudie sollte dazu erstellt werden.
Teilstationäre Pflege
Das Altenparlament setzt sich dafür ein, dass die für die teilstationäre Pflege vorgesehenen Leistungen den tatsächlich entstehenden Kosten entsprechend angehoben werden.
Anhebung der Pflegesätze Das Altenparlament setzt sich dafür ein,
1.1 dass die 1996 im Pflegeversicherungsgesetz festgelegten Pflegesätze angehoben und in der Zukunft dynamisiert werden 3

sowie
1.2 dass die Pflegesätze für die Stufen II und III proportional zum festgelegten Zeitbedarf der Pflege angepasst werden.
Nur durch eine Anpassung kann der Gefahr begegnet werden, dass Sparmaßnahmen eine angemessene Pflege gefährden.
Pflegestufe – Pflegeklasse Das Altenparlament möge sich mit der Landespflegekasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Haltung die Pflegeversicherung zu den unterschiedlichen Begriffen bzw. Bestimmungen “Pflegestufe“ (§15 PVG) und “Pflegeklasse“ (§84, Abs.2 PVG) hat und ob Richtlinien zur Umsetzung erarbeitet wurden.
Leistungsvergleich der Pflegeheime Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird aufgefordert, die Pflegeberatungsstellen des Landes Schleswig-Holstein zu ermächtigen, die Pflegekassen aufzufordern, sich mit den Pflegeheimbetreibern über Kriterien für einen Leistungsvergleich zu einigen.
Jährliche Kontrolle von stationären Pflegeeinrichtungen: Das Altenparlament fordert, dass die gesetzlich vorgeschriebene jährliche unangemeldete Kontrolle von stationären Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsichtsbehörden auch tatsächlich durchgeführt wird.

Anhebung der Anzahl von Pflegekräften im Bereich der Altenpflege Das Altenparlament fordert, um eine menschenwürdige Pflege garantieren zu können, damit eine personelle Ausstattung der Pflegeheime nach PLAISIR oder dem Kieler Modell gewährleistet ist.
Die Landesregierung wird gebeten, einen Erfahrungsbericht zu erarbeiten und zu veröffentlichen, der die vielfältigen Möglichkeiten des „Wohnens im Alter“ - als Modell seit Jahren von den Wohnungsbaugesellschaften angeboten, zum Thema hat.
Gesetzliche Vorgaben für Einrichtungen
Das Altenparlament bittet den Gesetzgeber um Ausarbeitung von spezifischen Richtlinien für die Pflege von Demenzkranken in gerontopsychiatrischen Einrichtungen. 4

Sterbeversicherungen
Das Altenparlament bittet die Landesregierung und den Schleswig- Holsteinischen Landtag, sich für eine Ergänzung der Härtefallregelung im BSHG einzusetzen, um so die Ansprüche aus Sterbeversicherungen zu schützen.

Beschlüsse zum Thema Gesundheit
Das Altenparlament fordert den Landtag und die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Vorsorgemaßnahmen um weitere sinnvolle Maßnahmen, z.B. im Bereich des Bewegungsapparates, der Krebsvorsorge, der Stoffwechselerkrankungen und der Herz- Und Kreislauferkrankungen erweitert werden.
Patientenverfügungen Das Altenparlament bittet den Landtag und die Landesregierung, sich für Folgendes bei der Verbesserung der Abfassung und Beachtung von Patientenverfügungen einzusetzen:
a) Einwirken auf den Bundesgesetzgeber, dass durch gesetzliche Regelung die Beachtung von Patientenverfügungen rechtsverbindlich gewährleistet ist.

b) Formulare und Vordrucke für Patienten- und/oder Betreuungsverfügungen werden vereinfacht und vereinheitlicht.

c) Bei Einführung der elektronischen Patientenkarte sollten auf dieser Karte Hinweise auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung eingespeichert werden können.

d) Patientenverfügungen sollen, falls dies nicht oder noch nicht möglich ist, in Schleswig-Holstein an einer zu bestimmenden Stelle zentral registriert und / oder gespeichert werden können.
Beitrag Krankenversicherung Das Altenparlament fordert den Landtag und die Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass ein erhöhter Beitragssatz zur Krankenversicherung nicht gesetzlich fortgeschrieben wird, da dieser bereits heute schon von den Rentnern erbracht wird. 5

Schmerztherapie als Pflichtfach im Medizinstudium
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich mit allen geeigneten Maßnahmen dafür einzusetzen, dass für Medizinstudenten während ihrer Ausbildung das Studium des Schmerzes und der Schmerztherapie zum Pflichtfach wird, und die Ärztekammern werden aufgefordert, Weiterbildungsmaßnahmen einzurichten.