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12.09.03
10:31 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese und Reimer Böge: FFH-Gebietsmeldungen - Die Landesregierung bleibt gefordert

Nr. 370/03 12. September 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Umweltpolitik Herlich Marie Todsen-Reese und Reimer Böge: FFH-Gebietsmeldungen – Die Landesregierung bleibt gefordert Entwicklungschancen Schleswig-Holsteins nicht verbauen, mehr Transparenz, Augenmaß und Flexibilität bei NATURA 2000
„Verantwortliche Politiker unterschiedlicher Parteien in Kreisen, Städten, Ämtern und Gemeinden befürchten, dass kommunale Entwicklungen und konkrete Wirtschafts- und Infrastrukturprojekte durch Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit Schutzgebietsausweisungen nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union behindert oder sogar verhindert werden,“ so die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Herlich Marie Todsen- Reese, MdL.
Grundeigentümer – insbesondere Bauern und Waldbesitzer – haben die verständliche Sorge, dass sie ihre privaten Flächen nicht mehr so nutzen können, wie es – neben der unbestrittenen Notwendigkeit die Grundsätze der Nachhaltigkeit anzuwenden – aus Gründen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. Sie fühlen sich in ihren Eigentumsrechten verletzt und sie empfinden eine zunehmende Ohnmacht gegenüber einer überbordenden Bürokratie der EU- Kommission und der rot-grünen Landesregierung. In einem solchen „Klima“ kann eine erfolgreiche nachhaltige Naturschutzarbeit nicht gedeihen,“ so fasste die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Herlich Marie Todsen- Reese, MdL, die derzeitige Stimmungslage im Land zusammen.
Die CDU-Umweltpolitikerin Todsen-Reese lässt allerdings keinen Zweifel daran aufkommen, wie wichtig die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz der Natur sind: „Die Errichtung eines europaweiten kohärenten ökologischen Netzes von besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung „NATURA 2000“ gehört zu den bedeutensten Naturschutzprojekten der nächsten Jahre. Das unstrittige Ziel ist: Die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen europaweit zu bewahren oder wieder herzustellen. Um so wichtiger ist es, dass wir dafür einen breit angelegten gesellschaftlichen Konsens schaffen.“ Darum fordert sie die rot-grüne Landesregierung auf, sicherzustellen, dass 1. die Entwicklungschancen Schleswig-Holsteins nicht verbaut werden, 2. alle Beteiligten und Betroffenen intensiv eingebunden werden, 3. das gesamte Verfahren einschließlich der Entscheidungen endlich verständlich und transparent gestaltet wird und 4. die Umsetzung von NATURA 2000 mit mehr Augenmaß und Flexibilität erfolgt.
Der CDU-Europaabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende Reimer Böge wies darauf hin, dass es grundsätzlich keine grundsätzlichen Verbote in NATURA- 2000-Gebieten gebe. So bestehe z.B. kein grundsätzliches Verbot, Grünland umzubrechen. Die traditionelle Bewirtschaftung habe in der Regel dazu beigetragen, dass die zu schützenden Arten in dem Gebiet vorhanden sind. Unter Beachtung der EU-weiten Kohärenz der NATURA-2000-Gebiete seien wirtschaftliche Entwicklungen prinzipiell möglich. Eine Ausweisung der Gebiete – z.B. als Naturschutzgebiet – sei keine Vorgabe aus Europäischem Recht. Im Folgenden wies der Europaabgeordnete auf verschiedene Fragen hin, die so schnell wie möglich im Sinne von Rechtssicherheit, Klarheit und Wahrheit beantwortet werden müssten.
• Wo sind die landeseigenen wissenschaftlichen Konzepte und Untersuchungen? • Nimmt der Landesumweltminister das Angebot der EU-Kommission wahr und erarbeitet naturschutzfachlich Abgrenzungsvorschläge? • Ist die Landesregierung gegebenenfalls bereits, besondere Schutzkategorien in das Landesnaturschutzgesetz aufzunehmen? • Ist die Landesregierung bereit zu prüfen, inwieweit eine brandenburgische Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verträglichkeitsprüfung auf Schleswig-Holstein übertragen werden kann?
Der Europaabgeordnete forderte die Landesregierung auf, die Bewirtschaftungspläne für FFH- und Vogelschutzgebiete offen zu legen.
„Um Klarheit in die komplexen Sachverhalte zu bekommen, ist es längst erforderlich, Informationen aus erster Hand zu erhalten. Kernpunkt eines Antrages für die kommende Landtagssitzung ist daher u.a. unsere Forderung, nach einer Anhörung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, bei der Vertreter der Kommission Rede und Antwort stehen sollen,“ so Todsen-Reese.
Darüber hinaus forderte sie die Landesregierung auf, endlich alle Karten auf den Tisch zu legen, damit die Betroffenen wissen „wohin die Reise gehe“, denn wir alle brauchen dringend Planungssicherheit!
Dazu sei es vor allem wichtig zu erfahren,
- wie die gesamte Gebietsauswahl für Schleswig-Holstein aussehen solle; - welche Gebiete die Landesregierung nach Meldung an die Kommission wie unter Schutz stellen wolle (dies soll bis Mitte 2004 geschehen sein) und - in welchen Flächen ökologische und ökonomische Interessen aufeinander prallen und welche vorrangig gesehen werde.
Es verstehe sich von selbst, dass diese „vertrauensbildendenden Maßnahmen“ dringend erforderlich seien, um dem tiefsitzenden Misstrauen der Betroffenen zu begegnen. Zudem werde die Landesregierung aufgefordert, ihre Ermessenspielräume stärker zu nutzen und gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck zu vertreten.
„In Schleswig-Holstein wurden in der Vergangenheit gravierende Fehler bei der Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtliniengemacht; darüber besteht kein Zweifel. Fest steht auch, dass die Richtlinien von Bund und Ländern umzusetzen sind. Vorrangige Aufgabe der Landesregierung ist es, sicherzustellen, dass die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission das Einvernehmen über die Gebietsmeldungen zu NATURA 2000 nicht erteilt, bevor nicht offene Fragen beantwortet, Unklarheiten beseitigt und der Verfahrensprozess geklärt sind. Diese Forderung ist zu erfüllen, damit aus Flora, Fauna, Habitat vor Ort nicht Frust, Flopp und Heuchelei wird,“ so die CDU-Politiker Todsen-Reese und Böge.
Für den Fall, dass die im Antrag formulierten Forderungen von der rot-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt werden, werden wir nicht locker lassen und einen nachhaltig wirkenden Weg suchen, wie NATURA 2000 vernünftig mit den Menschen im Land umgesetzt werden kann,“ so Todsen-Reese und Reimer Böge abschließend.


Eine Langfassung der Pressemitteilung finden Sie im Internet unter: http://www.cdu.ltsh.de/Info/Q3-03/ffh.htm

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 15. Wahlperiode September 2003


Antrag
der Fraktion der CDU



Gebietsmeldungen nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU


Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert:

• Die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 27/28 auf den 16. Oktober 2003 festgesetzte Frist zur Abgabe von Stellungnahmen um mindestens sechs Wochen zu verlängern.
• Eine gemeinsame Anhörung von Umwelt-, Agrar- und Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit den zuständigen Vertretern der EU-Kommission in Schleswig-Holstein durchzuführen. Auf dieser - auch für Vertreter der Kommunen und Kreise - offenen Veranstaltung sollen Inhalte und Auswirkungen der EU-Richtlinien dargelegt und analysiert werden. Dabei ist insbesondere das Meldeverfahren transparent zu machen.
• Die durch FFH-Gebietsausweisungen betroffenen Bürger mit dem Ziel des Interessenausgleichs anzuhören.
• Das Auswahl- und Meldeverfahren transparent zu gestalten, um sicherzustellen, dass nur Gebiete gemeldet werden, die tatsächlich den strengen natur- schutzfachlichen Kriterien der Richtlinien unterliegen. Dabei ist insbesondere sicher zu stellen, dass der Kohärenz und Repräsentanz von Flächen Rechnung getragen wird. Flächen, die sich in Bundes- und/ oder Landesbesitz befinden sowie Flächen der Stiftung Naturschutz sind prioritär zu benennen.
• Den in der FFH-Richtlinie enthaltenen Ermessensspielraum bei nicht oder schwer lösbaren Konflikten genau aufzuzeigen und stärker auszunutzen.
• Schnellstmöglich alle Gebiete, die noch gemeldet werden sollen, der Öffentlichkeit bekannt zu geben. In diesem Zusammenhang sind die Bewirtschaftungspläne - die nach der FFH-Richtlinie bis Mitte 2004 vorzulegen sind, soweit vorhanden oder in Bearbeitung befindlich - offen zu legen. Die Erhaltungsziele sind konkret zu definieren, um die Folgen der Ausweisung abschätzen zu können. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass damit die Gebietsauswahl für Schleswig-Holstein endgültig abgeschlossen ist.
• Vor der Festsetzung der Gebiete durch die Kommission der schleswig- holsteinischen Öffentlichkeit mitzuteilen, unter welchen gesetzlichen Schutz sie die besonders schützenswerten Gebiete stellen will. Ausgehend von den jeweiligen FFH-Schutzzielen ist eine Ausweisung als Naturschutzgebiet nur vorzunehmen, sofern die Schutzziele nicht durch anderweitige rechtliche, ver- tragliche oder administrative Regelungen gewährleistet werden können.
• Der im Schreiben der Kommission vom 02.04.2003 geäußerten Auffassung entgegenzutreten, wonach nur „Naturschutzgebiet“, „Nationalpark“ und „Biosphärenreservat“ „geeignet sind, einen hinreichenden rechtlichen Schutzstatus zu begründen“ und der Vertragsnaturschutz „nicht pauschal als hinreichend akzeptiert“ bezeichnet wird.
• Zu klären, inwieweit im Sinne des Verschlechterungsverbotes zu Gunsten der zu schützenden Art die bestehenden Bewirtschaftungsformen ausreichen und die (landes-)planerischen Vorhaben im Sinne von Artikel 2 (wirtschaftliche und regionale Belange) nicht eingeengt werden. Danach ist eine Liste der Gebiete zu erstellen, die zwar aus naturschutzfachlichen Gründen gemeldet werden mussten, die aber von der Kommission nicht ausgewiesen werden sollten, weil die Ausweisung als FFH-Gebiet zum Beispiel einer wirtschaftlichen Entwicklung entgegensteht. • Über den Bundesrat und über direkte Kontakte sicherzustellen, dass die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission das Einvernehmen über die Gebietsmeldungen zu NATURA 2000 nicht erteilt, bevor nicht offene Fragen beantwortet, Unklarheiten beseitigt und der Verfahrensprozess geklärt sind.


Herlich Marie Todsen-Reese und Fraktion